Common use of Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit Clause in Contracts

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen liechtenstei- nischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechten- steinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung Beteili- gung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen zustän- digen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen getrof- fen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden im EinzelfallEin- zelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen Behörden liechtensteinischen Be- hörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Änderung Der Protokolle Iv Und v Zur Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht Markt- aufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechten- steinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung Beteili- gung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen zustän- digen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden im EinzelfallEin- zelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen Einver- nehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Samples: Vereinbarung Über Die Abänderung Der Protokolle I v Zur Vereinbarung Zwischen Der Regierung Des Fürstentums Liechtenstein Und Dem Schweizerischen Bundesrat Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches