Common use of Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit Clause in Contracts

Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen liechtensteini- schen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen liech- tensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung Beteili- gung des BAKOM an nicht-hoheitlichen nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen zustän- digen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen getrof- fen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen liechtensteinischen Behörden im EinzelfallEin- zelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung Beteili- gung des BAKOM an nicht-hoheitlichen nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen zustän- digen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen liechtensteinischen Behörden im EinzelfallEin- zelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht Markt- aufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen Einver- nehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.

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