Gegenstand dieser Bedingungen Musterklauseln

Gegenstand dieser Bedingungen. Die Bank vermittelt dem Nutzer die Möglichkeit, über die Handelsplatt- form mit Dritten Geschäfte abzuschließen.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten für Lieferungen von Sachen (z.B. Produkte, Geräte, Gesamtsysteme; nachfolgend: „Lieferungen“) und Leistungen (z. B. Aufstellung, Montage, Kalibrierung, Instandsetzung; nachfolgend: „Leistungen“) der RPG Radiometer Physics GmbH (nachfolgend: „RPG“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde“). Diese AGB sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages, der durch die auf die Bestellung des Kunden folgende Auftragsbestätigung durch RPG zu-stande kommt. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Auftragsbestätigung und diesen AGB gehen die Bestimmun-gen der Auftragsbestätigung vor. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen; sie gelten auch dann nicht, wenn RPG nicht ausdrücklich widerspricht. 1.2 Für alle Lieferungen und/oder Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (nachfolgend: „VDE“), soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen und/oder Leistungen in Betracht kommen und diese AGB insoweit keine abweichenden Regelungen vorsehen. Abweichungen von den VDE sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. 1.3 Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben in Prospekten, Kostenvoranschläge und Datenblätter etc. enthalten keine Garantien im Sinne des § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sondern Leistungsbeschreibungen. Abweichungen, die durch eingetretenen Fortschritt begründet und gerechtfertigt sind, behält sich RPG auch nach Bestätigung des Auftrags vor. 1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die in vorstehender Nr. 1.3 bezeichneten Unterlagen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zu- stimmung von RPG zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen von RPG zuwiderläuft. Sofern der Auftrag RPG nicht erteilt wird, sind die Unterlagen RPG auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für RPG durch den Kunden überlassene Unterlagen; die RPG überlassenen Unterlagen dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen RPG zulässigerweise die Ausführung von Lieferungen und/oder Leistungen übertragen hat.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist das Laden eines Elektrofahrzeugs durch den Nutzer an dem Ladepunkt des Betreibers. 1.2. Weiterhin regeln diese Nutzungsbedingungen das Zustandekommen eines Vertrages über das punktuelle Laden an dem Ladepunkt, soweit der Nutzer nicht bereits aufgrund anderweitiger vertraglicher Vereinbarung zum Laden berechtigt ist. 1.3. Der Ladepunkt steht auch Xxxxxxx dritter Mobilitätsanbieter, mit denen der Betreiber eine Kooperations- bzw. Roamingvereinbarung geschlossen hat, zum Laden von deren Elektrofahrzeugen offen.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Rechte und Pflichten bezüglich Lieferungen von Produkten einschließlich Hardware und Software und Leistungen wie beispielsweise Aufstellung, Montage, Kalibrierung und Instandsetzung (nachfolgend gemeinsam „Lieferungen“ genannt) der RPG Radiometer Physics GmbH (nachfolgend „RPG“ genannt) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit RPG sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Insbesondere gilt das Schweigen von RPG auf derartige abweichende Bedingungen nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. 1.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen gemäß Incoterms® 2020 CIP zu dem im Angebot oder an anderer Stelle benannten Bestimmungsort. 1.3 Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben in Prospekten und Datenblätter enthalten keine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen. 1.4 Bedingt durch Weiterentwicklungen besteht die Möglichkeit, dass einzelne vom Kunden bestellte Produkte oder im Angebot oder der Auftragsbestätigung von RPG explizit ausgewiesene Bestandteile solcher Produkte von RPG durch andere Produkte oder Bestandteile auch nach Vertragsschluss ersetzt werden. Die Parteien sind sich einig, dass solche Nachfolgeprodukte oder -bestandteile von RPG in Erfüllung des Vertrags geliefert werden können, soweit diese Nachfolgeprodukte oder -bestandteile die Spezifikation des vom Kunden bestellten Produkts erfüllen und der Preis unverändert bleibt.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Rechte und Pflichten bezüglich Lieferungen von Produkten einschließlich Hardware und Software und Leistungen wie beispielsweise Aufstellung, Montage, Kalibrierung und Instandsetzung (nachfolgend gemeinsam „Lieferungen“ genannt) der Rohde & Schwarz Österreich Gesellschaft m.b.H. (nachfolgend „R&S“ genannt) gegenüber Unternehmern und Körperschaften öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit R&S sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Insbesondere gilt das Schweigen von R&S auf derartige abweichende Bedingungen nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. 1.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen gemäß Incoterms® 2020 CIP zu dem im Angebot oder an anderer Stelle benannten Bestimmungsort. 1.3 Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben in Prospekten und Datenblätter enthalten keine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen. 1.4 Bedingt durch Weiterentwicklungen besteht die Möglichkeit, dass einzelne vom Kunden bestellte Produkte oder im Angebot oder der Auftragsbestätigung von R&S explizit ausgewiesene Bestandteile solcher Produkte von R&S durch andere Produkte oder Bestandteile auch nach Vertragsschluss ersetzt werden. Die Parteien sind sich einig, dass solche Nachfolgeprodukte oder -bestandteile von R&S in Erfüllung des Vertrags geliefert werden können, soweit diese Nachfolgeprodukte oder -bestandteile die Spezifikation des vom Kunden bestellten Produkts erfüllen und der Preis unverändert bleibt. 1.5 Nach Abgabe eines Angebots ist R&S berechtigt, (weitere) Überprüfungen in Bezug auf (i) die Kreditwürdigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden, (ii) die geltenden „Know your Customer“-Regeln und -Vorschriften und (iii) die geltenden Embargo- und Sanktionslisten durchzuführen. Je nach Ergebnis behält sich R&S bis zur Auftragsbestätigung das Recht vor, das Angebot bzw. den jeweiligen Vertrag zu ändern (z.B. durch Forderung von Zahlungssicherheiten und/oder Vorauszahlungen) oder zu stornieren bzw. zu kündigen. Eine solche Änderung oder Stornierung erfolgt ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden.
Gegenstand dieser Bedingungen. Diese Bedingungen beziehen sich auf sämtliche jetzt und in Zukunft von TinLine GmbH an den Kunden gelieferte Geräte und erbrachte Dienstleistungen, wobei Anzahl, genaue Bezeichnung, Kaufpreis und sonstige Kosten sich im Regelfalle aus der Offerte, ansonsten aus an- deren Unterlagen ergeben. Durch Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingun- gen im vollen Umfang ausdrücklich oder stillschweigend einverstan- den. Der Kunde erwirbt mit dem Kauf einer Software-Lizenz das nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Softwarepaketen der TinLine GmbH. Davon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, Nebenanreden, Änderungen und Ergänzungen unserer Bedingungen bedürfen der Schriftform. gungen im Detail ausgeschrieben. Falls keine AGB’s erwähnt sind, gelten die Regeln dieses Abschnittes 5. Gruppenschulungen.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die dauerhafte Überlassung des im Angebot spezifizierten Computerprogramms im Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation („Software“) und die Einräumung der in Ziffer 4 beschriebenen Nutzungsrechte. Die Hardware- und Softwareumgebung, innerhalb derer die Software einzusetzen ist, ist ebenfalls im Angebot festgelegt. 1.2 Die Software wird auf einem Datenträger überlassen oder nach eigenem Ermessen zum Herunterladen aus dem Internet bereitgestellt. Weitere Leistungen im Hinblick auf die Software (z.B. Installation, Anpassung, Pflege, Support oder Schulung) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. 1.3 Die in diesem Vertrag und in dem Angebot enthaltenen Bedingungen gehen allen abweichenden oder ergänzen- den Bedingungen des Lizenznehmers, insbesondere in Einkaufsbedingungen, Bestellungen oder sonstigen Bestim- mungen vor. Dies gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber den Vertrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichen- der Bedingungen des Lizenznehmers vorbehaltlos abschließt. In einem Angebot enthaltene Bedingungen gehen den Bedingungen dieses Vertrages vor.
Gegenstand dieser Bedingungen. 1.1 Die Conrad Electronic SE betreibt unter xxxxxx.xx eine Internetplattform, die dritten Anbietern ("Händlern") die Möglichkeit bietet, ihre Produkte und Waren über das Internet im eigenen Namen auf eigene Rechnung an registrierte Geschäftskunden zu vertreiben ("Marketplace"). 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an dem Marketplace. Sie bestehen aus drei Teilen: - Abschnitt A beschreibt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Teilnahme, - Abschnitt B beschreibt besondere Bedingungen im Hinblick auf die von Conrad erbrachten technischen Leistungen (portalbezogene Leistungen), - Abschnitt C beschreibt besondere Bedingungen für das Verhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden. - Im Fall von etwaigen Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen den allgemeinen Rahmenbedingungen in Abschnitt A vor. 1.3 Die AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von Conrad gegenüber den Händlern im Rahmen des Marketplace-Angebots erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Händler werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Conrad ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Conrad in Kenntnis der AGB des Händlers seine Leistungen vorbehaltlos ausführt. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Conrad maßgebend. Mitarbeiter von Conrad sind jedoch nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Händler im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von einem solchen schriftlichen Vertrag oder der Bestätigung von Conrad oder diesen AGB abweichen. 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Händler gegenüber Conrad abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gegenstand dieser Bedingungen. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Beschreibung der notwendigen Voraussetzungen und Leistungen zur Bereitstellung messsynchroner Impulse an einer Übergabestelle (Impulse).
Gegenstand dieser Bedingungen. Für alle mit der COBET GmbH abzuschließenden oder abge- schlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen und darin genannte weitergehenden Bedingungen. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Diese werden selbst dann nicht Vertrags- bestandteil, wenn COBET GmbH ihnen nicht ausdrücklich wider- spricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden aner- kannt. Diese Bedingungen beziehen sich zudem auf sämtliche jetzt und in Zukunft von der COBET GmbH an den Käufer / Lizenznehmer gelieferten Geräte, Gegenstände und überlassene Software sowie erbrachte Dienstleistungen, wobei Anzahl, genaue Bezeichnung, Kaufpreis, Lizenzgebühr und sonstige Kosten sich im Regelfalle aus dem Vertrag, ansonsten aus anderen übergebenen Unterlagen (Angebotsunterlagen u.ä.) ergeben.