Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Kunde durch eigenes schuldhaftes Verhalten bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt, richtet sich der Anteil der Schadenstragung nach dem jeweiligen Mitverschulden. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte