Common use of Inländerbehandlung Clause in Contracts

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste aufgeführten Sektoren gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste der spezifischen Verpflichtungen aufgeführten Sektoren gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten Voraussetzungen den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern einer Dienstleistern der anderen Vertragspartei hinsichtlich aller MassnahmenMaßnahmen, welche die sich auf die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen betreffenauswirken, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diedie Behandlung, die sie ihren eigenen gleichen gleichartigen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22Dienstleistern gewährt.

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Samples: secure.ipex.eu, secure.ipex.eu

Inländerbehandlung. 1. In den Sektoren, die in ihrer der in Artikel 27 erwähnten Liste aufgeführten Sektoren aufgeführt sind, gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern Dienstleistungserbringern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich hin- sichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22gewährt23.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste aufgeführten Sektoren gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern Dienstleistungserbringern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22.

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Samples: www.fedlex.admin.ch

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste der spezifischen Verpflichtungen aufgeführten Sektoren Sektoren, gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern Dienstleistungserbringern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diediejenige, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22.gewährt.8

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Samples: archiv.llv.li

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste der spezifischen Verpflichtungen aufgeführten Sektoren Sektoren, gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten Vorbe- halten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern Dienstleistungserbringern einer anderen Vertragspartei Vertrags- partei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diediejenige, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22.gewährt.35

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Inländerbehandlung. 1. ) In den in ihrer Liste der spezifischen Verpflichtungen aufgeführten Sektoren Sektoren, gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen Bedin- gungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern Dienstleistungserbrin- gern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diediejenige, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen Dienstleis- tungen und Dienstleistungserbringern gewährt22.gewährt.9

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Samples: www.gesetze.li

Inländerbehandlung. 1. In den Sektoren, die in ihrer Liste aufgeführten Sektoren aufgeführt sind, gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern einer Dienstleistungserbringern der anderen Vertragspartei hinsichtlich aller MassnahmenMass- nahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diediejenige, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen Dienstleis- tungen und Dienstleistungserbringern gewährt22gewährt23.

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Samples: www.seco.admin.ch

Inländerbehandlung. 1. In den in ihrer Liste aufgeführten Sektoren gewährt jede Vertragspartei unter den darin festgelegten Bedingungen und Vorbehalten den Dienstleistungen und Dienst- leistungserbringern einer anderen Vertragspartei hinsichtlich aller Massnahmen, welche die Erbringung von Dienstleistungen betreffen, eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren eigenen gleichen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt22gewährt23.

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Samples: www.fedlex.admin.ch