Common use of Insolvenzanfechtung Clause in Contracts

Insolvenzanfechtung. Wir stellen fest, dass weder die aus den Systemgrundlagen erwachsenden Verpflichtungen noch ihre Erfüllung oder Einhaltung vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Ver- fahrens gegen den T2S-Geldkontoinhaber eine Insolvenzanfechtung oder automatische Nichtigkeit oder sonst vergleichbare Rechtsfolge gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht nach sich ziehen können. Wir bestätigen dies insbesondere im Hinblick auf alle von den Teilnehmern des Systems einge- reichten Überweisungsaufträge. Wir bestätigen insbesondere, dass die Klauseln [Auflistung der Vorschriften] der Bestimmungen über die Rechtswirksamkeit und Unwiderruflichkeit von Über- weisungsaufträgen rechtsgültig und durchsetzbar sind und dass ein von einem Teilnehmer einge- reichter Überweisungsauftrag, der gemäß [Auflistung der Vorschriften] der Bestimmungen verar- beitet wird, gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht kein Insolvenzverfahren, keine In- solvenzanfechtung, automatische Nichtigkeit oder sonst vergleichbare Rechtsfolge nach sich zie- hen kann.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos

Insolvenzanfechtung. Wir stellen fest, dass weder die aus den Systemgrundlagen erwachsenden Verpflichtungen noch ihre Erfüllung oder Einhaltung vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Ver- fahrens Verfahrens gegen den T2S-Geldkontoinhaber eine Insolvenzanfechtung oder automatische Nichtigkeit oder sonst vergleichbare Rechtsfolge gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht nach sich ziehen können. Wir bestätigen dies insbesondere im Hinblick auf alle von den Teilnehmern des Systems einge- reichten Überweisungsaufträgeeingereichten ťberweisungs- aufträge. Wir bestätigen insbesondere, dass die Klauseln [Auflistung der Vorschriften] der Bestimmungen über die Rechtswirksamkeit und Unwiderruflichkeit von Über- weisungsaufträgen rechtsgültig ťberweisungsaufträgen rechts- gültig und durchsetzbar sind (vgl. Artikel 16) und dass ein von einem Teilnehmer einge- reichter Überweisungsauftrageingereichter ťberweisungsauftrag, der gemäß [Auflistung der Vorschriften] der Bestimmungen verar- beitet verarbeitet wird, gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht kein Insolvenzverfahren, keine In- solvenzanfechtungInsolvenzanfechtung, automatische Nichtigkeit oder sonst vergleichbare Rechtsfolge nach sich zie- hen ziehen kann.

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Samples: Geschäftsbestimmungen