Jahresberichte Musterklauseln

Jahresberichte. Die vom Publikums-AIF zu veröffentlichenden Jahresberich- te können bei der HEP Kapitalverwaltung AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, kostenlos schriftlich in Papierform angefordert werden. Alternativ können diese auch im Internet unter xxx.xxx.xxxxxx abgerufen werden. Diese Jahresberichte enthalten auch die gemäß § 300 KAGB den Anlegern offenzulegenden Informationen, d.h. Informationen über den prozentualen Anteil der Vermögensgegenstände des Publikums-AIF, die schwer zu liquidieren sind und für die des- halb besondere Regeln gelten, über jegliche neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement der Gesellschaft, über das aktuelle Risikoprofil des Publikums-AIF und die von der HEP KVG zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsyste- me, über alle Änderungen des maximalen Umfangs des von der KVG für den Publikums-AIF eingesetzten Leverage sowie über etwaige Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstigen Garantien, die im Rahmen von Leveragegeschäften gewährt wurden, über die Gesamthöhe des Leverage des Pu- blikums-AIF sowie über alle Änderungen, die sich in Bezug auf die Haftung der Verwahrstelle ergeben. Im Übrigen werden im Jahresbericht der Betrag der Ausgabeaufschläge, die dem Pub- likums-AIF im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknah- me von Anteilen und Aktien im Sinne der §§ 196 und 230 KAGB berechnet worden sind, sowie die Vergütung, die dem Invest- mentvermögen von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer an- deren Verwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsver- gütung für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile oder Aktien berechnet wurden, offengelegt.
Jahresberichte. Der Kanton informiert den Bund jährlich über den Xxxxxxxx der Massnahmen bzw. den Grad der Zielerreichung und über die insgesamt für die Zielerreichung eingesetzten Mittel. Für den Bericht stellt der Bund eine Vorlage zur Verfügung.
Jahresberichte. Die KVG erstellt innerhalb der gesetzlichen Fristen einen den Bestimmungen des KAGB entsprechenden Jahresbericht. Der Jahresbericht enthält unter anderem den durch den Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss und den geprüften Lagebericht für das betreffende Geschäftsjahr. Der Jahresbericht wird erstmals für das Geschäftsjahr erstellt, in dem der KVG die Vertriebserlaubnis gemäß § 316 Abs. 3 KAGB von der BaFin für die Investmentgesellschaft erteilt wird. Die Jahresberichte der Investmentgesellschaft sind bei der KVG sowie bei der Investmentgesellschaft erhältlich. Der am Erwerb eines Anteils interessierte Anleger erhält den letzten veröffentlichten Jahresbericht kostenlos bei der KVG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx.
Jahresberichte. In den Jahresberichten werden die innerhalb eines Kalenderjahres4 erzielten Ergebnisse dargestellt. Sie enthalten eine genaue Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und der erzielten Ergebnisse sowie sämtliche notwendigen verwaltungstechnischen Informationen und die geplanten künftigen Forschungstätigkeiten. Die Kommission kann gegebenenfalls einen ausführlichen Jahresbericht mit einer Übersicht über sämtliche im Rahmen des Projekts erzielten Ergebnisse verlangen, um ihn bei der entsprechenden technischen Fachgruppe vorstellen zu können. Die Jahresberichte sind vom Koordinator in zwei Exemplaren innerhalb von 90 Tagen nach Ende des betreffenden Kalenderjahres vorzulegen. Kein Jahresbericht muss in den Kalenderjahren vorgelegt werden, in denen der Halbzeitbericht über die technische Durchführung bzw. der technische Abschlussbericht fällig sind.
Jahresberichte. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erstellt innerhalb der gesetz- lichen Fristen einen den Bestimmungen des Kapitalanlage- gesetzbuchs entsprechenden Jahresbericht. Der Jahresbericht enthält unter anderem den durch den Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss und den geprüften Lagebericht für das be- treffende Geschäftsjahr. Der Jahresbericht wird erstmals für das Geschäftsjahr erstellt, in dem der KVG die Vertriebserlaubnis gemäß § 316 Abs. 3 KAGB von der BaFin für die Investmentgesell- schaft erteilt wird. Für die Investmentgesellschaft wird der Jahresbericht somit erstmals für das Geschäftsjahr 2016 erstellt. Die Jahresberichte der Investmentgesellschaft sind bei der KVG sowie bei der Investmentgesellschaft erhältlich. Der am Erwerb eines Anteils interessierte Anleger erhält den letzten veröffentlichten Jahresbericht kostenlos bei der KVG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx.
Jahresberichte. Der Kanton informiert den Bund jährlich über den Xxxxxxxx der Massnahmen bzw. den Grad der Zielerreichung, über die bisher erhaltenen Bundesbeiträge sowie über die insgesamt für die Zielerreichung eingesetzten Mittel. Der Bericht zum zweiten Programmjahr enthält überdies Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine nächste Vereinbarungsperiode. Für den Jahresbericht verwendet der Kan- ton die vom Bund zur Verfügung gestellte Vorlage.
Jahresberichte. In den proKlima-Jahresberichten berichten wir alles rund über unsere Aktivitäten, Förderbilanzen, Statisti- ken, Veranstaltungen, Hintergründen und vieles mehr.
Jahresberichte. Die Jahresberichte der Gesellschaft werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf jedes Jahresrechnungszeitraums veröffentlicht, und Halbjahresberichte werden innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf jedes Zwischenrechnungszeitraums veröffentlicht. Die Langfassung der Jahres- und Halbjahresberichte ist für Anleger auf Anfrage erhältlich.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.