Kündigung / Beendigung des Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im übrigen gelten die BGB-Vorschriften uneingeschränkt.
Kündigung / Beendigung des Vertrages. 8.1. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
8.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist dieser von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
8.3. Der BRK-Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grunde kündigen.
8.4. Im Falle des Ablebens des Teilnehmers endet dieser Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Teilnehmer verstorben ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Etwaige Differenzbeträge, die der Teilnehmer im Voraus erbracht hat, werden durch den BRK-Vertragspartner zurückerstattet.
8.5. Der BRK-Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Schlüssel des Teilnehmers nach Beendigung des
Kündigung / Beendigung des Vertrages. 8.1. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbar- ten Zeitpunkt.
8.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist dieser von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- form.
8.3. Das DRK kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grunde kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: – bei Missbrauch des Hausnotrufsystems durch den Teilnehmer; – wenn der Teilnehmer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung des Entgelts im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
8.4. Zum Wirksamwerden einer Kündigung ist die vollständige und rechtzeitige Rückgabe der mietweisen Ge- räteausstattung an das DRK durch den Teilnehmer, spätestens am letzten Werktag vor dem Vertragsende, notwendig. Die Übergabe der Geräte erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten des DRK; nach vorheriger Terminvereinbarung.
8.5. Im Falle des Ablebens des Teilnehmers endet dieser Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Teilneh- mer verstorben ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Etwaige Differenzbeträge, die der Teilnehmer im Voraus erbracht hat, werden durch das DRK zurückerstattet.
Kündigung / Beendigung des Vertrages. Der Interlloyd Wohngebäude- oder Hausrat-Schutz kann von beiden Parteien erstmalig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, spätestens jedoch nach 3 Jahren gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr; er ist dann zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündbar. Kündigungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner drei Monate vor Ablauf der Versicherung vorliegen. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann die Interlloyd oder der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des Schadens liegt unterhalb des vereinbarten Selbstbehaltes. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein
Kündigung / Beendigung des Vertrages. (1) Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Stand Februar 2019
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist er von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.
(3) Im Falle des Ablebens des Teilnehmers, geht das Mietverhält- nis auf seine/n Erben über. Die Kündigung muss in diesem Fall durch den Erben erfolgen.
(4) Der DRK-Hausnotrufdienst verpflichtet sich, die ihm überlasse- nen Schlüssel des Teilnehmers nach Beendigung des Vertragsver- hältnisses innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben.
Kündigung / Beendigung des Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Eine außerordentliche Kündigung seitens Xxxxxxx.XXX ist im Falle der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag ohne Einhaltung einer Frist möglich. Nach Beendigung des Vertrags, insbesondere aber im Falle einer Verletzung von Vertragsbedingungen erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den von Xxxxxxx.XXX zur Verfügung gestellten Anzeigen und sonstigen Werbemitteln. Der Affili- ate ist sodann verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle Verweise auf Xxxxxxx.XXX und eing- esetzte Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen. Xxxxxxx.XXX behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungs- und Änderungsfrist von zwei Wochen zu ändern oder zu ergänzen und insbesondere vereinbarte Werbekostenzuschüsse anzupassen. Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als genehmigt, wenn innerhalb der Ankündigungsfrist keine Vertragskün- digung seitens des Affiliates erfolgt. Widerspricht der Affiliate den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist, gilt der Vertrag automatisch und ohne gesonderte Erklärung seitens Xxxxxxx.XXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt als gekündigt. Der Partner ist verpflichtet, laufend - mindestens jedoch einmal täglich - den Admin Bereich aufzurufen und sich über Änderungen und neue Mit- teilungen zu informieren.
Kündigung / Beendigung des Vertrages a.) Der Vertrag kann von beiden Parteien erstmalig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, spätestens jedoch nach 3 Jahren gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr; er ist dann zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündbar. Kündigungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner drei Monate vor Ablauf vorliegen.
b.) Lehnt der Versicherer Versicherungsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen.
c.) Xxxxxx der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechts- schutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat (siehe § 13 ALLRECHT-ARB 2022).
Kündigung / Beendigung des Vertrages. (1) Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist dieser von beiden Seiten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.
(3) Im Falle des Ablebens des Teilnehmers endet dieser Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Teilnehmer verstorben ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Etwaige Differenzbeträge, die der Teilnehmer im Voraus erbracht hat, werden nur in diesem Fall durch den DRK-Vertragspartner zurückerstattet.
(4) Der DRK-Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Schlüssel des Teilnehmers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben.
Kündigung / Beendigung des Vertrages. (1) Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist dieser von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Im Falle des Ablebens des Teilnehmers oder bei Umzug in ein Pflegeheim ist der Vertrag zum jeweiligen Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Der Betreiber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Schlüssel des Teilnehmers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von 6 Monaten ab Anschlussdatum wir eine einmalige Gebühr für Abholung, Reinigung, Desinfektion und Erneuerung des Funksenders erhoben.
Kündigung / Beendigung des Vertrages. Tankkarte bzw. Ladekarte