Kaufgegenstand. Der Kaufvertrag gilt für ein Kraftfahrzeug in der in der bei Vertragsabschluss bestellen Ausführung. Bei Neukraftfahrzeugen sind serienmäßige Abweichungen in Form und Konstruktion zulässig, sofern hierdurch keine dem Käufer unzumutbaren Abweichungen von den Angaben im Typenschein eintreten und sich hierdurch keine steuerlichen oder versicherungsmäßigen Abweichungen ergeben.
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Kaufgegenstand. Der Kaufvertrag gilt Kaufgegenstand für ein Kraftfahrzeug in der in der bei Vertragsabschluss bestellen bestellten Ausführung. Bei Neukraftfahrzeugen sind serienmäßige Abweichungen in Form und Konstruktion zulässig, sofern hierdurch keine dem Käufer unzumutbaren Abweichungen von den Angaben im Typenschein eintreten und sich hierdurch keine steuerlichen oder versicherungsmäßigen Abweichungen ergebeneintreten.
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Kaufgegenstand. Der Kaufvertrag Kaufantrag gilt für ein Kraftfahrzeug in der Fahrzeug in der bei Vertragsabschluss bestellen bestellten Ausführung. Bei Neukraftfahrzeugen sind serienmäßige Abweichungen in Form und Konstruktion zulässig, sofern hierdurch keine dem Käufer unzumutbaren Abweichungen von den Angaben im Typenschein eintreten und sich hierdurch keine steuerlichen oder versicherungsmäßigen Abweichungen ergeben.
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