Common use of Kernenergieanlagen Clause in Contracts

Kernenergieanlagen. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden durch den Betrieb von Kern- energieanlagen. Die Ausschlüsse in A2-2.10 gelten unabhängig davon, ob bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von Arten und natürlichen Lebensräumen oder Gewässer eingetreten sind oder be- reits eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht.

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Kernenergieanlagen. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden durch den Betrieb von Kern- energieanlagen. Die Ausschlüsse in A2-2.10 gelten unabhängig davon, ob bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen Auswir- kungen auf den Erhaltungszustand von Arten und natürlichen Lebensräumen oder Gewässer eingetreten sind oder be- reits bereits eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht.

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Kernenergieanlagen. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden durch den Betrieb von Kern- energieanlagenKernener- gieanlagen. Die Ausschlüsse in A2-2.10 gelten unabhängig davon, ob bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von Arten und natürlichen Lebensräumen oder Gewässer eingetreten sind oder be- reits bereits eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht.

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