Kfz-Haftpflicht Musterklauseln

Kfz-Haftpflicht d) wenn das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen kann, weil es die letzte regelmäßige Hauptuntersuchung nicht durchlaufen hat, sofern die letzte Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht mehr als 30 Tage zurückliegt; e) für die Schäden, die beförderte Dritte erlitten haben, im Fall von Kraftwagen, die als Geschäftswagen, Werbe- und Vorführwagen und auch für die Beförderung von Personen genutzt werden, die nicht mit der Zweckbestimmung des Fahrzeugs oder mit dem operativen Zyklus der Ausrüstungen in Zusammenhang stehen, sofern ihre Anzahl nicht die im Fahrzeugschein angegebene überschreitet. C.4- Risikobescheinigung13 Die Gesellschaft stellt dem Versicherungsnehmer und, wenn abweichend, dem Berechtigten14 mindestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrags auf elektronischem Weg eine Bescheinigung mit den folgenden Angaben zu: - Name des Versicherungsunternehmens; - der Name und die Steuernummer des Versicherungsnehmers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, oder die Firmen- bzw. Gesellschaftsbezeichnung mit der zugehörigen Steuer- oder Umsatzsteuernummer, wenn es sich um eine juristische Person handelt; - dieselben Angaben, die im vorhergehenden Punkt genannt wurden, für den Eigentümer oder, wenn abweichend, den Berechtigten der Bescheinigung; - die Nummer der Police; - die Tarifformel, auf deren Basis der Vertrag abgeschlossen wurde; - das Ablaufdatum des Vertrags, für den die Bescheinigung ausgestellt wird; - die Daten des Kfz-Kennzeichens oder des Fahrgestells, wenn das Kfz-Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist; - die Anzahl an (vollständig oder teilweise) bezahlten Schadensfällen mit Hauptschuld oder gleichgestellter Schuld, die sich im Laufe der letzten fünf Jahre ereignet haben, mit Angabe der Art des erstatteten Schadens (Sachschaden, Personenschaden oder Sach- und Personenschaden); - der prozentuale Schuldanteil für die Schadensfälle mit gleichgestellter Schuld; - die Anzahl und die Beträge der Selbstbeteiligungen, die formell vom Versicherten verlangt aber nicht von ihm gezahlt wurden.
Kfz-Haftpflicht bei bei bei
Kfz-Haftpflicht. Sie gilt für andere Dritte, die entweder Personen und/oder Sachen sind, und die nicht das versicherte Fahrzeug sind. Sie entschädigt Personen- und Sachschäden, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht werden, gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (Garantiefonds) oder einem gleichwertigen Gesetz. Die Versicherung deckt nicht: mit dem Auto transportierte Sachen. Wer einen Anspruch auf Entschädigung für die Kfz-Haftpflicht wegen eines durch das Führen des Fahrzeugs verursachten Schadens hat, kann sich wegen dieser Versicherung weder an Dina noch an Omocom wenden. Der Geschädigte sollte sich an den Erstversicherer des Fahrzeugs oder gegebenenfalls an den für Verkehr zuständigen Versicherungsverband (oder die entsprechende Behörde des Landes) wenden, der seinerseits einen Anspruch gegen diese Versicherung geltend machen kann. Die Versicherung deckt einen Höchstbetrag von 1 000 000 EUR.
Kfz-Haftpflicht die Haftpflicht für Schäden am Straßenbelag, zugehörigen Erzeugnissen und Elementen, wenn sie auf die Verkehrsteilnahme des Fahrzeugs zurückzuführen sind;
Kfz-Haftpflicht e) im Fall von Schäden, die durch die Teilnahme des Fahrzeugs an Rennen oder sportlichen Wettbewerben, an deren offiziellen Proben und den Vor- und Endausscheidungen, die von den besonderen Wettbewerbsvorschriften vorgesehen sind, verursacht werden; f) im Fall, dass das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Suchtmitteln oder psychotropen Stoffen steht. g) wenn das Fahrzeug nicht die regelmäßige Hauptuntersuchung durchlaufen hat; h) wenn der Fahrer vorsätzlich handelt; i) in Flughafenbereichen. In den oben genannten Fällen und in allen anderen Fällen, in denen Artikel 144, Absatz 2 des Gesetzes Anwendung findet, übt die Gesellschaft ihr Regressrecht für die Beträge aus, die sie aufgrund der Nichtanwendung der Ausnahmen, die von der besagten Verordnung vorgesehen sind, dem Dritten zu zahlen hatte. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel N.1.1 der Versicherungsbedingungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, sich am Versicherungsnehmer und am Versicherten schadlos zu halten, wenn dieser fahrlässig oder vorsätzlich nicht seiner Verpflichtung zur Benachrichtigung über den Schadensfall im Sinne von Artikel 1915 des Zivilgesetzbuchs nachkommt. Sollte der Vertrag mit Xxxx der Tarifoption „Alleiniger Fahrer“ im Sinne von Artikel E.1.8.1 der Versicherungsbedingungen abgeschlossen worden sein und der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, übt die Gesellschaft ihr Regressrecht anteilsmäßig zur Verringerung der gezahlten Prämie, die durch die Xxxx der Tarifoption „Alleiniger Fahrer“ bis zu einer Höhe von 3.000,00 € pro Schadensfall aus.

Related to Kfz-Haftpflicht

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.

  • Meldepflicht Bei einem begründeten Verdacht auf rechtswidrige Handlungen ist das BAV unverzüglich und umfassend in Kenntnis zu setzen. Die Meldepflicht erstreckt sich auch auf Subakkordanten und übrige leistungserbringende Gesellschaften (z. B. Holdinggesellschaften).

  • Kfz-Haftpflichtversicherung Von Beitragssatz in % KH VK Schaden-/ SF-Klasse Rückstufung nach 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden Kalenderjahre SF 33 SF 16 SF 7 SF 1 34 SF 34 21 21 SF 32 SF 16 SF 6 SF 1 33 SF 33 21 22 SF 31 SF 15 SF 6 SF 1 32 SF 32 22 22 SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 31 SF 31 22 22 SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 30 SF 30 22 23 SF 28 SF 14 SF 5 SF ½ 29 SF 29 23 23 SF 27 SF 13 SF 5 SF ½ 28 SF 28 23 23 SF 26 SF 13 SF 5 SF ½ 27 SF 27 23 24 SF 25 SF 12 SF 4 SF ½ 26 SF 26 24 24 SF 24 SF 12 SF 4 SF ½ 25 SF 25 24 25 SF 23 SF 11 SF 4 SF ½ 24 SF 24 25 25 SF 22 SF 11 SF 4 SF ½ 23 SF 23 25 26 SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ 22 SF 22 26 26 SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ 21 SF 21 26 27 SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ 20 SF 20 27 27 SF 18 SF 9 SF 2 0 19 SF 19 27 28 SF 17 SF 8 SF 2 0 18 SF 18 28 28 SF 16 SF 8 SF 2 0 17 SF 17 29 29 SF 15 SF 7 SF 1 0 16 SF 16 30 30 SF 14 SF 6 SF 1 0 15 SF 15 30 31 SF 13 SF 6 SF 1 0 14 SF 14 31 31 SF 12 SF 5 SF 1 0 13 SF 13 32 32 SF 11 SF 5 SF 1 0 12 SF 12 33 33 SF 10 SF 4 SF ½ M 11 SF 11 35 34 SF 9 SF 3 SF ½ M 10 SF 10 36 35 SF 8 SF 3 SF ½ M 9 SF 9 37 37 SF 7 SF 2 SF ½ M 8 SF 8 39 38 SF 6 SF 2 S M 7 SF 7 41 40 SF 5 SF 1 S M 6 SF 6 43 41 SF 4 SF 1 0 M 5 SF 5 45 43 SF 3 SF 1 0 M 4 SF 4 48 45 SF 2 SF ½ 0 M 3 SF 3 51 47 SF 1 0 M M 2 SF 2 55 50 SF ½ M M M 1 SF 1 60 53 S M M M - SF ½ 75 57 0 M M M - S 90 --- M M M M - 0 110 60 - M 160 85 35 und mehr SF 35 20 20 SF 35 SF 20 SF 8 SF 2 SF 34 SF 17 SF 7 SF 1

  • Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Haftpflichtversicherung Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen (Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung – EBHaftpflV) vom 21. Dezember 1995 [BGBl. I S. 2101] nach. Änderungen zum bestehenden Versicherungsvertrag zeigt es dem EIU unverzüglich schriftlich an.

  • Anzeigepflicht Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

  • Sorgfaltspflicht Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig. Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab. Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist. Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.

  • Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.

  • Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.

  • Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.