Klageerhebung Musterklauseln

Klageerhebung. Bei der Klageerhebung lauern für den Rechtsanwalt insbesondere bei der Frage der Verjährungshemmung haftungsrelevan- te Fallen. Zum einen muss die Klageschrift den notwendigen Inhalt aufweisen und vor Ende der Verjährung beim zuständigen Gericht eingereicht worden sein. Für den Zugang beim Gericht trägt der handelnde Rechtsanwalt die entsprechende Verant- wortung. Sofern dieser – beispielsweise auf- grund spontaner Mandatsübernahme oder einer entsprechenden Arbeitsüberlastung zum Jahresende – an der ordnungsgemä- ßen Erstellung und Einreichung der Klage- schrift verhindert ist, muss er entsprechen- de verjährungshemmende Maßnahmen (z. B. durch einen Mahnantrag oder einer Erklärung über den Verzicht der Einrede Ein weiterer klassischer Haftungsfall droht bei der Versäumung von Fristen. Bei einer Erkrankung des Rechtsanwaltes muss dieser bspw. für eine entsprechende Vertretung sorgen. Sofern der Rechtsanwalt eine Not- frist versäumt haben sollte, wäre ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach den Regelungen der §§ 233 ff. ZPO denkbar. War eine Partei daher ohne ihr Verschulden verhindert: M eine Notfrist, M die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbe- schwerde oder der Rechtsbeschwerde oder M die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO einzu- halten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist. Der Prozess würde dadurch in die Lage, in der er sich vorher befand, zurückversetzt. Keine Wiedereinsetzung gibt es bei der Versäumung von Ausschlussfristen und Kla- gefristen, wenn sie nicht, wie Art. 6 Abs. 3 NTS-AG oder § 46 WEG, diese Möglichkeit ausdrücklich einräumen. Auch § 5 KSchG gewährt eine der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ähnliche nachträgliche Zulas- sung verspäteter Kündigungsschutzklagen, bei denen der Arbeitnehmer die 3-Wo- chen-Frist des § 4 KSchG nicht eingehal- ten hat. Eine Wiedereinsetzung kommt bei Versäumung von Vergleichswiderrufsfristen nicht in Betracht, da es sich hierbei nicht um gesetzlich bestimmte, sondern um vertrag- lich vereinbarte Fristen handelt. Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann jedoch nur dann erfolgverspre- chend sein, wenn den Rechtsanwalt kein Verschulden bei der Fristversäumung trifft. Dabei wird der Partei ein Verschulden ihres jeweiligen Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden angerechnet; dies gilt nicht im Strafrecht. Bei ein...
Klageerhebung. 1. Der Kläger muss die Klage auf Einleitung des Schiedsverfahrens beim Sekretariat hinterlegen.
Klageerhebung. 30.6 Neben den oben genannten Beschwerdemöglichkeiten, haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Klageerhebung. Der Antragsteller ist berechtigt, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Klage gegen den Übermittler von Referenzdaten und gegen das Finanzunternehmen, das das KHR verwaltet, wegen unberechtigter Übermittlung, Verwaltung, bzw. Berichtigung oder Löschung der Daten zu erheben, wenn er mit dem Untersuchungsergebnis ihrer Einwendung nicht einverstanden ist ( in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Untersuchung der Einwendung). LISTE DER AUSGEGLIEDERTEN TÄTIGKEITEN Mainframe, Anwendungsserver, Anwendungsüberwachung und -unterstützung, Netzdienste, Datensicherung, Archivierung, Benutzerverwaltung Commerzbank AG (Kaiserplatz, Frankfurt D- 60311) Dokumentenverwaltung, Archivierung, Vernichtung von Akten RHENUS Office Systems Hungary (2310 Szigetszentmiklós, Leshegy u. 30.) Lohn- Arbeits- und Versicherungsverwaltung Nexon Vállalkozási és Kereskedelmi Kft. (1138 Budapest, Váci út 186.) Verwaltung von Arbeitsstationen und Notebooks, Verwaltung von Dateiservern, Verwaltung von Netzdruckern, Kurznachrichtendienste Hewlett-Packard Information Technology Ltd. (1117 Budapest, Alíz u.1.) Anschluss der Dienstleistung zum Zustellungssystem der Vollstreckungsdokumente HW Stúdió Kft. (6000 Kecskemét, Petőfi S. út 1.B.) Tätigkeit im Zusamennhang mit Bearbeitung und Abwicklung der internationalen Dokumentengeschäften und Garantien Commerzbank AG Niederlassung in Xxxx (Xxxxxxxxxxx 0, Xxxx XX-000 21) Datenverarbeitung, Datenlieferung und Beratungstätigkeit zur Gewährleistung der Compliance mit den Vorschriften von FATCA und CRS Commerzbank AG (Kaiserplatz, Frankfurt D-60311) Unterstützung der zu erledigenden Maßnahmen nach Gesetz Nr. LIII von 2017 bei Begründung, bei Beendigung und innerhalb der Geschäftsbeziehung CERI International Sp. z.o.o. (ul. Xxxxxxxxx 0 00- 000 Xxxx Xxxxxx) Unterstützung von APA, best execution und ARM Berichterstattungsaufgaben Commerzbank AG (Kaiserplatz, Frankfurt D-60311) Telefon-, Fax- und Video Dienstleistungen für externe und interne Kommunikation BT (Germany) GmbH & Co. oHG (Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxxxx) Betrieb eines elektronischen Systems für die Abwicklung und Bearbeitung von Bankgarantien und internationalem Dokumentengeschäft, sowie die Gewährleistung von damit verbundener geschäftsbezogener und informationstechnologischer Unterstützung Commerzbank AG (Kaiserplatz, Frankfurt D-60311) GRÜNDE, DIE EINE EINSEITIGE VERTRAGSÄNDERUNG ERMÖGLICHEN

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