Klagen gegen Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, mangels eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. Ist der Ver- sicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist.
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Samples: Hausratversicherung
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, mangels in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes Aufenthalts zuständig ist. Ist der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft einer eingetragenen Partnergesellschaft ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, mangels in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes Aufenthalts zuständig ist. Ist der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft eingetragenen Partnergesellschaft ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, mangels in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes Auf- enthalts zuständig ist. Ist der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft eingetragene Partnerge- sellschaft ist.
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Samples: Hausratversicherung