Common use of Kleingebinde Clause in Contracts

Kleingebinde. Der Versicherungsschutz nach Ziffern IX. 2.1.1 und IX. 3.1.1 erstreckt sich - abweichend von Ziffer IX. 1.2.1 - auch auf umweltgefährliche Stoffe in bauartzugelassenen Behältnissen bis 250 l bzw. kg Fassungs- vermögen (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 5.000 l bzw. kg nicht übersteigt. Ausgeschlossen bleiben halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW). Hinweis zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden: Kleingebinde müssen auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. ä.) lagern. Bei einer Gesamtmenge von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge sollten nur im gesicherten Bereich vorgenommen werden. Entstehende Verkleckerungen sind unverzüg- lich zu beseitigen. Mitversichert ist - falls vorhanden - der dazugehörige Kfz-Waschplatz.

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Kleingebinde. Der Versicherungsschutz nach Ziffern IXZiffer VIII. 2.1.1 und IXZiffer VIII. 3.1.1 erstreckt sich - abweichend von Ziffer IXVIII. 1.2.1 - auch auf umweltgefährliche umweltge- fährliche Stoffe in bauartzugelassenen Behältnissen bis 250 l bzw. kg Fassungs- vermögen Fassungsvermögen (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen Gesamtfassungsvermö- gen der vorhandenen Kleingebinde 5.000 l bzw. kg nicht übersteigt. Ausgeschlossen bleiben halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW). Hinweis zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden: Kleingebinde müssen auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. ä.) lagern. Bei einer Gesamtmenge von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge sollten nur im gesicherten Bereich vorgenommen werden. Entstehende Verkleckerungen sind unverzüg- lich zu beseitigen. Mitversichert ist - falls vorhanden - der dazugehörige Kfz-Waschplatz.

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Kleingebinde. Der Versicherungsschutz nach Teil E. Ziffern IX. 2.1.1 und IX. 3.1.1 erstreckt sich - abweichend von Ziffer IX. Teil X. Xxxxxx 1.2.1 - auch auf umweltgefährliche Stoffe in bauartzugelassenen Behältnissen bis 250 l bzw. kg Fassungs- vermögen (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 5.000 l bzw. kg nicht übersteigt. Ausgeschlossen bleiben halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW). Hinweis zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden: Kleingebinde müssen auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. ä.) lagern. Bei einer Gesamtmenge von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge sollten nur im gesicherten Bereich vorgenommen werden. Entstehende Verkleckerungen sind unverzüg- lich zu beseitigen. Mitversichert ist - falls vorhanden - der dazugehörige Kfz-Waschplatz.

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Kleingebinde. Der Versicherungsschutz nach Ziffern IXVIII. 2.1.1 und IXVIII. 3.1.1 erstreckt sich - abweichend von Ziffer IXVIII. 1.2.1 - auch auf umweltgefährliche Stoffe in bauartzugelassenen Behältnissen bis 250 l bzw. kg Fassungs- vermögen (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 5.000 l bzw. kg nicht übersteigt. Ausgeschlossen bleiben halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW). Hinweis zu den gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden: Kleingebinde müssen auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. ä.) lagern. Bei einer Gesamtmenge von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge sollten nur im gesicherten Bereich vorgenommen werden. Entstehende Verkleckerungen sind unverzüg- lich zu beseitigen. Mitversichert ist - falls vorhanden - der dazugehörige Kfz-Waschplatz.

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