Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Kmkm/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 31.Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Kmkm/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Kmkm/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sindgekom- men sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts § 18 Absatz 2 StVZO).
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen müs- sen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit Höchstge- schwindigkeit von mehr als 40 Kmkm/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 31.Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Kleinkrafträder. Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Kmkm/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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