Klimaschutz Musterklauseln

Klimaschutz. In der Mobilitätsforschung ist weitgehend anerkannt, dass das Mobility-as-a-Service-Konzept mit dem soge- nannten Umweltverbund – bestehend aus Bike-, Car-, Lastenrad-, Roller- und Scootersharing – eine wichti- ge Stellschraube für die Abkehr von privater Automo- bilität darstellt:145 Einerseits schaffen besonders um- weltfreundliche Sharing-Fahrzeuge wie Leihfahrräder attraktive zusätzliche Mobilitätsoptionen für kürzere Strecken, die es vielen Menschen ermöglichen, auf den Pkw zu verzichten.146 Andererseits könnte auch auf längeren Strecken, beispielsweise im Pendlerver- kehr, eine intelligente Verknüpfung von Sharing-Ange- boten mit Bus und Bahn dafür sorgen, dass die Nut- zung des klimafreundlichen ÖPNV erhöht wird.147 Das Umweltbundesamt hat berechnet, dass auf diese Wei- se deutschlandweit bis zu 3.500 Tonnen CO2 pro Tag eingespart werden können.148 Plattformbasierte Integration von ÖPNV und Sharing-Angeboten Öffentliche MaaS-Plattformen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Umweltvorteile von Sharing- Angeboten zu erhöhen, sodass die Verkehrsverlage- rung zulasten des Pkw-Verkehrs und nicht des ÖPNV geht: Erstens können öffentliche MaaS-Plattformen den Umweltverbund über das Angebot integrieren, indem sie intermodale Tickets für ÖPNV und Sharing- Angebote ermöglichen. Ein gemeinsames Ticket für in- termodale Einzelstrecken mit dem ÖPNV und Sharing- Fahrzeugen wäre ein wichtiger Schritt, um den ÖPNV aufzuwerten. Leider sind entsprechende Tickets häufig viel zu teuer, da jeder Mobilitätsdienstleister den vol- len Ticketpreis erwartet. Innovative Abomodelle bieten hier einen Ausweg: Sie garantieren den Sharing-Anbie- tern verlässliche Revenue-Streams und führen zu einer zusätzlichen Nutzung ökologischer Verkehrsmittel. So hat beispielsweise die Stadt Augsburg mit ihrer «Mobil- Flatrate» gezeigt, wie Sharing-Dienste in das monat- liche ÖPNV-Ticket einbezogen werden können.149 Je nach Mobilitätsverhalten und Wohnort können dabei auch verschiedene Abomodelle mit variierenden Kom- binationen von Sharing-Angeboten entwickelt wer- den, um die Mobilitätsbedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen (Städter*innen, Landfreund*innen, Pendler*innen, Senior*innen, Menschen mit Behinde- rung, Fahrradfahrer*innen etc.) bestmöglich und kos- tengünstig zu erfüllen. Zweitens können öffentliche MaaS-Plattformen als persönliche Mobilitätsassistenten Unsicherheiten der Nutzer*innen reduzieren und einen nahtlosen Wechsel zwischen Sharing-Diensten und ÖPNV ermög...
Klimaschutz. Als forschendes und kommerziell produzierendes Biotech-Unternehmen hat die Arbeit von BioNTech Auswirkungen auf die Umwelt. Diese bestmöglich zu vermeiden ist das Ziel und die Verantwortung des Unternehmens gegenüber künftigen Generationen. BioNTech unterstützt die Umsetzung der Ergebnisse der 21. UN-Klimakonferenz mit dem Ende 2015 verabschiedeten Pariser Klimaschutzabkommen. In seiner „klimapolitischen Zielvorgabe des CSR Steering Boards für die Strategieentwicklung“ erklärt das Unternehmen, trotz Wachstum und bei gleichbleibend höchstem Anspruch an Qualität von Forschung, Arbeit und Produktion bis spätestens 2030 klimaneutral zu sein. Emissionen sollen – wo möglich – vermieden, kontinuierlich gesenkt und im letzten Schritt die nicht vermeidbaren Emissionen transparent kompensiert werden. Der CO2e-Fußabdruck und die Emissionsintensitäten (Scope 1, 2 und 3) sind aktuell die steuerungs- relevanten Leistungsindikatoren. Das Klimaschutzziel und die Indikatoren sollen nach Maßgabe der strategischen Zielvorgaben im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Klimaschutzstrategie fachlich geprüft und weiterentwickelt werden. Als forschendes Unternehmen hat BioNTech im Geschäftsbericht 2019 die Entwicklung einer Kli- maschutzstrategie bis Ende 2020 angekündigt. Durch die zum Berichtszeitpunkt in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbare Entwicklung, Vermarktung und Produktion des COVID-19 Impfstoffs wurde ein neuer Status als kommerziell produzierendes Unternehmen erreicht. Die Entwicklung der Klimaschutzstrategie wurde daher auf 2021 verschoben, um diese aktuelle Unternehmensentwicklung angemessen berücksichtigen zu können. BioNTech bilanziert seinen Ausstoß an Treibhausgasemissionen gemäß den international anerkannten Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Der CO2e-Fußabdruck von BioNTech betrug im Geschäftsjahr 2020 6.179 t CO2e (Basisjahr 2019: 5.801 t CO2e). Die Berechnungen der Emissionsbilanz des Unternehmens umfassen die direkten Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern, indirekte Emissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch der extern erzeugten Energiearten Strom und Wärme sowie indirekte Emissionen aus Dienstreisen, Wasser-, Abfallbehandlung, Toner- und Papierverbrauch. Die Emissionsintensität 1 (Scope 1 & 2 Emissionen aus Strom und Wärmeerzeugung geteilt durch FTEs) belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,35 t CO2e/FTE (2019: 2,56); die Emissionsintensität 2 (Scope 1 & 2 Emissionen aus Strom, Wärmeerzeugung plus Scope 3 Emissionen a...
Klimaschutz. Artikel 92 Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels. Die Zusammenarbeit wird unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gleichheit und des beiderseitigen Nutzens sowie unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen bilateralen und multilatera- len Verpflichtungen auf diesem Gebiet durchgeführt. Artikel 93 Durch die Zusammenarbeit werden Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene unter anderem in folgenden Bereichen gefördert: a) Eindämmung des Klimawandels, b) Anpassung an den Klimawandel, c) Emissionshandel, d) Forschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel, e) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik und f) Sensibilisierung, Aufklärung und Schulung. Artikel 94 Die Vertragsparteien treffen unter anderem folgende Maßnahmen: a) Austausch von Informationen und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, b) gemeinsame Forschung und Informationsaustausch auf dem Gebiet saubererer Technologien, c) gemeinsame Tätigkeiten auf regionaler und internationaler Ebene, unter anderem mit Blick auf die von den Vertrags- parteien ratifizierten multilateralen Umweltübereinkünfte und, soweit angezeigt, gemeinsame TätigkeitenMaßnahmen im Rahmen der einschlägigen Einrichtungen. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Vertragsparteien grenzübergreifenden Fragen und der regionalen Zusammenar- beit. Artikel 95 Die Zusammenarbeit erstreckt sich unter anderem auf die Entwicklung und Durchführung von Folgendem: a) einer Gesamtstrategie für den Klimaschutz und eines Aktionsplans mit langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpas- sungsmaßnahmen, b) Bewertungen der Vulnerabilität und der Anpassungskapazität, c) einer nationalen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, d) Strategie für eine CO2-arme Entwicklung, e) langfristigen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, f) Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Emissionshandel, g) Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers auf der Grundlage einer Analyse des Technologiebedarfs, h) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik und i) Maßnahmen im Zusammenhang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Artikel 96 Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. Artikel 97 Die Republik Moldau nimmt e...
Klimaschutz. Die Stiftung Mercator setzt sich dafür ein, die anthropogene Emission von im Kyoto-Protokoll eingeschlossenen Treibhausgasen zu reduzieren. Sie legt Wert darauf, dass auch ihre Projektpartner dieses Ziel bei der Durchführung des Förderprojekts angemessen berücksichtigen (z. B. durch die Nutzung klimaschonender Transportmittel).
Klimaschutz. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine stetig zunehmende und globale Erwärmung in Form des Anstieges der Durchschnittstemperatur in der erdnahen Atmosphäre und der Meere beobachtet. Zwi- schen 1906 und 2005 hat sich die durchschnittliche Lufttemperatur in Bodennähe um 0,74 °C (± 0,18 °C) erhöht 10. Der 1988 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene „Weltklimarat“ Inter- governmental Panel on Climate Change (IPCC) veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Klimaent- wicklung. Die Begriffe Klimawandel, Ozonloch und Treibhauseffekt wurden Bestandteile unseres Sprachgebrauches. Der IPCC kam zu der Erkenntnis, dass die globale Erwärmung auf menschliches Einwirken zurückzu- führen ist. Man spricht von der anthropogenen Erwärmung, die ihren Ursprung im zunehmenden Ver- 10 Intergovernmental Panel on Climma Change (2007): IPCC Fourth Assessment Report – Working Group / Report on „The Physical Science Basis“ brauch an fossilen Brenn- und Treibstoffen hat. Das dabei u. a. entstehende CO2 und andere Treib- hausgase reichern sich in der Erdatmosphäre an und behindern die Wärmeabstrahlung von der Erde ins Weltall. Darüber hinaus kommt es durch die Freisetzung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) zur Beeinträchtigung der Ozonschicht über den Polen, wodurch die UV-Strahlung der Sonne nicht mehr im erforderlichen Maße absorbiert wird. Die Folgen sind allgegenwärtig. Das Abschmelzen von Gletschern und Polareis sind messbare Fakten. In Abb. 7 werden die Temperaturveränderungen in Beziehung zu mehreren Einflussfaktoren gesetzt. Der nach dem Ende des 2. Weltkrieges einsetzen- de rasante Anstieg der freigesetzten Treibhausgase im Vergleich zu anderen Einflussfaktoren ist un- verkennbar. Nach Erkenntnissen vieler Forscher ist die Erderwärmung unumkehrbar, im besten Falle begrenzbar. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, den Verbrauch an fossilen Brennstoffen drastisch zu senken. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in fast allen Bereichen unabdingbar. Betroffen sind vor allem Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und nicht zuletzt Privathaushalte. Ein erstes international bedeutendes Ereignis zum Thema Klimaschutz war die im Dezember 1997 in Verantwortung der Vereinten Nationen stattfindende internationale Konferenz in Kyoto und das dort beschlossene Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung einer Klimarahmenkonvention der Vereinten Natio- nen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Erstmals wurden völkerrechtlich verbindliche Ziele für die Industriestaaten zur Begrenz...
Klimaschutz. AirPlus Green Reports Ja, wir bestellen einmalig und verbindlich AirPlus Green Reports. Nein, wir möchten den Service nicht nutzen. Wollen Sie AirPlus Green Reports beantragen? ja Benötigen Sie für die Rechnung mit Zusatzdaten Zwischensummen? nein ja, an folgenden Stellen:
Klimaschutz. Entscheidet sich der Kunde für das Produkt StromNatur, FahrerStrom oder EnerixStrom, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen. 3.1. Der zur Stromversorgung des Kunden nach diesem Vertrag erforderliche Strom wird nicht aus Atom-, Kohle-, Gas- oder Ölkraftwerken, sondern ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bei der Stromerzeugung entstehen keine CO2-Emissionen und keine radi- oaktiven Abfälle. 3.2. Die Einhaltung der Klimaschutz-Verpflichtungen gemäß 3.1. wird jährlich
Klimaschutz. Die Folgen des Klimawandels sind in den letzten Jahren z.B. durch die Häufung von Starkrege- nereignissen und Hitzeperioden für alle Hamburger*innen spürbarer geworden. Für GRÜNE und SPD hat Klimaschutz eine hohe Priorität. Die Koalitionspartner*innen sind sich darüber einig, dass auch auf bezirklicher Ebene Maßnahmen zum Klimaschutz möglich und notwendig sind. Die Koalitionspartner*innen verfolgen dabei einen integrierenden Ansatz, eine Strategie, die den Klimaschutz mit der Klimaanpassung verbindet. GRÜNE und SPD verstehen Klima- schutz als eine Querschnittsaufgabe, die sämtliche Handlungsfelder von Politik und Verwal- tung im Bezirk berührt und verpflichtet. Dabei werden einzelne Handlungsfelder nicht separat, sondern als Ganzes gedacht. Ziel der Koalition ist es, den Klimaschutz als selbstverständlichen Aspekt jeglichen politischen und bezirklichen Handelns zu etablieren. GRÜNE und SPD werden das bezirkliche Klimaschutzkonzept umsetzen, das in der vergange- nen Legislatur auf den Weg gebracht wurde. Sollten hierzu zusätzliche Mittel notwendig sein, werden wir diese beim Senat einwerben. Die Umsetzung des Konzepts beinhaltet auch die Einstellung einer Klimamanagerin bzw. eines Klimamanagers. Um dieser Person im Verwal- tungsapparat Durchsetzungskraft zu verleihen und aufgrund des fachbereichsübergreifenden Charakters von Klimaschutznahmen, wird diese Position in Form einer Stabsstelle bei der Be- zirksamtsleitung hierarchisch weit oben angesiedelt. Nach Auslaufen der Förderung für die Stelle wird diese verstetigt. Im Bereich Stadtplanung soll eine personelle Zuständigkeit für die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen be- nannt werden. Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz wird auch durch das Kaufverhalten bzw. die Nutzung nachhaltiger Produkte geleistet. Die öffentliche Hand hat hier großes Gewicht. GRÜNE und SPD werden daher die Anwendung des „Leitfaden(s) für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg (Umweltleitfaden)“ durch das Bezirksamt prüfen und auf eine konsequente Anwendung hinwirken. Im Bereich der Energieversorgung fordern GRÜNE und SPD die Nutzung von erneuerbaren Energien für alle öffentlichen Gebäude des Bezirks.
Klimaschutz. AirPlus Green Reports Wollen Sie AirPlus Green Reports beantragen? Ja, wir bestellen einmalig und verbindlich AirPlus Green Reports. Nein, wir möchten den Service nicht nutzen. Wir bestellen bei Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH („AirPlus“) einmalig und verbindlich AirPlus Green Reports für den unten genannten AirPlus Company Account Haftung Soweit gesetzlich zulässig haftet AirPlus weder dafür, dass der Report für einen bestimmten, vom Vertragspartner verfolgten Zweck geeignet ist, noch für Schäden die dem Vertragspartner aus der Nutzung oder aus der mangelnden Geeignetheit des Reports für einen bestimmten, vom Vertragspartner verfolgten Zweck entstehen. Dies gilt auch, falls AirPlus vom Vertragspartner auf einen solchen Zweck oder auf die Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts hingewiesen worden ist.
Klimaschutz. Wir wollen die Klimaschutzagentur (KSA) personell und finanziell deutlich besser aufstellen. Dabei soll sich die KSA auf ihre Kernbereiche konzentrieren, u.a. im Bereich der Vernetzung und Beratung der Kommunen. Wir setzen uns weiterhin für einen schnelleren Ausbau der regenerativen Energien im Landkreis Hildesheim ein, ggf. durch die Anpassung des Raumordnungsprogramms Darüber hinaus sehen wir eine besondere Wichtigkeit in der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Nutzung von Photovoltaik. Wir wollen die Wiederaufnahme des im ▇▇▇▇ 2019 eingestellten Projektes „Stromsparcheck“. Wir setzen uns für eine Reduzierung der Flächenversiegelung durch den Aufbau eines Brachflächen- und Leerstandskatasters in den Kommunen ein. Die Berücksichtigung des Schutzgutes Boden soll u.a. bei der Genehmigung von Bebauungsplänen stärkeres Gewicht finden. Die Erstellung nachhaltiger Bebauungspläne sind in direkter Abstimmung mit den Kommunen anzuregen. Bei den vorgenannten drei Punkten soll der Landkreis beratend und koordinierend tätig werden. Wir setzen uns aktiv für die Stärkung des Natur- und Artenschutzes ein, z.B. durch die Umsetzung des Niedersächsischen Weges. Wir setzen uns dafür ein, dass auf landkreiseigenen Flächen ein insektenfreundliches Pflegemanagement durchgeführt wird sowie für den Beitritt des Landkreis Hildesheim zur Initiative „Deutschland summt!“. Im Rahmen des Insektenschutzes soll eine Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden angestrebt werden. Das Biotopvernetzungsprogramm wird für 2022 in ein Förderprogramm des Landkreises zur Verbesserung von Flora und Fauna mit Aufnahme der bisherigen Fördermöglichkeiten umgewandelt und enthält zukünftig verbindlichere Rahmenbedingungen. Damit soll eine Grundlage hinsichtlich der Wirkung und der Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen geschaffen. Die Vorlage dazu wird von der unteren Naturschutzbehörde erstellt, die eigenständig über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Die Höhe der Fördersumme wird deutlich angehoben. Wir wollen eine zeitnahe Erstellung eines Landschaftsrahmenplan als wichtige Grundlage für zielgerichtete Naturschutzmaßnahmen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass u.a. vom ZAH landkreisweit eine Sensibilisierung zur Abfallvermeidung und nachhaltigem Wirtschaften, z.B. durch Repaircafes erfolgt. Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere auf Kreisstraßen Geschwindigkeitsmessungen zur Sicherstellung und Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgt. Weiterhin wollen wir...