Konkretisierung des Auftrags Musterklauseln

Konkretisierung des Auftrags. Meistens wird im eigentlichen Vertrag nicht auf die datenschutzrechtlichen Aspekte wie die Art der Unterstützung (z. B. Administration der Patientenverwaltung) oder die Nennung der betroffenen Personenkategorien (Patienten, Angestellte, Zulieferer usw.) eingegangen, sondern lediglich die technische Funktionalität (beispielsweise durch die Worte „... Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Software XY“) beschrieben. Daher müssen diese Angaben in diesem Abschnitt des AV-Vertrags (§ 2 und in § 2.1) beschrieben werden. Literatur Hoeren T. (2010) Das neue BDSG und die Auftragsverarbeitung. DuD: 688-691 Xxxxxxxx X. (2016) ADV 5.0 – Neugestaltung der Auftragsdatenverarbeitung in Deutschland. RDV: 74-87 Xxxxx X. (2014) §11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag. in Simitis (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz. 8. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft Xxxxxx X. (2011) §80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag. in Krahmer (Hrsg.) Sozialdatenschutz nach SGB I und X. 3. Auflage. Xxxxxxxxxxx § 3 Verantwortlichkeit Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DS-GVO). Opt. (2) Die Inhalte dieses AV-Vertrages gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber sowie Auftragnehmer müssen gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dazu müssen alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, auf das Datengeheimnis verpflichtet und über ihre Datenschutzpflichten belehrt werden. Dabei ist jede Partei für die Verpflichtung des eigenen Personals zuständig. Ferner müssen die eingesetzten Personen darauf hingewiesen werden, dass das Datengeheimnis auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbesteht. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich. Kommentierung § 3 Verpflichtung Art. 28 DS-GVO Mit der Anpassung/Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes entfällt auch...
Konkretisierung des Auftrags. Meistens wird im eigentlichen Vertrag nicht auf die datenschutzrechtlichen Aspekte wie beispielsweise der Art der Unterstützung (z. B. Administration der Patientenverwaltung) oder der Nennung der betroffenen Personenpaare (Patienten, Angestellte, Zulieferer usw.) eingegangen, sondern lediglich die technische Funktionalität (beispielsweise durch die Worte „... Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Software XY“) beschrieben. Daher müssen diese Angaben in diesem Abschnitt des ADV-Vertrags (§2.1 und in §2.5) beschrieben werden.
Konkretisierung des Auftrags. 1.1. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Die Dauer des Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Socialwave für den Auftraggeber sind im Hauptvertrag festgelegt:
Konkretisierung des Auftrags. 3.1 Der Inhalt des Auftrags wird in Bezug auf die Auftragsverarbeitung wie folgt konkretisiert: Art und Zweck der Verarbeitung Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus dem Gegenstand des Hauptvertrages. Übergeordneter Zweck ist die Bereitstellung der Funktionen der Standardsoftware Idana und der Website xxxxx.xxx mittels Software-as-a-Service, das Hosting von personenbezogenen Daten, die Überlassung von Softwarekomponenten sowie die Erbringung von Support- und Softwarepflegeleistungen. Das Hosting betrifft unter anderem Patientendaten. Zu den Softwarepflegeleistungen gehören insbesondere die Beseitigung der vom Verantwortlichen gemeldeten Mängel der Standardsoftware sowie die Bereitstellung eines Hotline-Supports. Die Unterstützung erfolgt auch per Fernwartung. Art der personenbezogenen Daten Personen- und Patientenstammdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail), Vertragsstammdaten, Kunden- und Patientenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten (DSG: Daten über die Gesundheit), die mit der Standardsoftware verarbeitet werden), Planungs- und Steuerungsdaten. Kategorien der betroffenen Personen Kunden, Beschäftigte i. S. d. § 26 BDSG (DSG: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Patienten der Kunden.
Konkretisierung des Auftrags. 1.1. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus dem Hauptvertrag und ist in Anlage 1 aufgeführt. Die Dauer des Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
Konkretisierung des Auftrags. 3.1.1. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AUFTRAGNEHMER für den AUFTRAGGEBER sind konkret beschrieben in dem Dienstleistungsvertrag.
Konkretisierung des Auftrags. Die Details des Auftrags sind der Anlage AV.Details zu entnehmen.
Konkretisierung des Auftrags. Der Umfang, die Art der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen wird wie folgt festgelegt: