Common use of Konsultation Clause in Contracts

Konsultation. 1. Bestehen zwischen den zuständigen Behörden hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Einzelfall Schwierigkeiten, so konsultieren sich die zuständigen Behörden und bemühen sich um Verständigung auf eine Lösung. Können sie sich nicht auf eine Lösung einigen, so legen die zuständigen Behörden die Angelegenheit dem gemeinsamen Ausschuss vor.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, bundesblatt.weblaw.ch

Konsultation. 1. Bestehen zwischen den zuständigen Behörden hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Einzelfall Schwierigkeiten, so konsultieren sich die zuständigen Behörden und bemühen sich um Verständigung auf eine Lösung. Können sie sich nicht auf eine Lösung einigen, so legen die zuständigen Behörden sie die Angelegenheit dem gemeinsamen Ausschuss vor.

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Samples: www.ksw.or.at, www.news.admin.ch