Mindestinhalt. Das NachwG enthält die deklaratorische Verpflichtung des Arbeitgebers zum Zwecke 2 der Beweissicherung, den Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages oder des Arbeitsverhältnisses in Kenntnis zu setzen.85 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG sind in die Niederschrift mindestens aufzunehmen: ■ Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, ■ der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, ■ bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnis- ses, ■ der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeits- ort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, ■ eine Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tä- tigkeit, ■ die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschlä- ge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Ar- beitsentgelts und deren Fälligkeit, ■ die vereinbarte Arbeitszeit, ■ die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ■ die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ■ einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Nach § 2 Abs. 3 S. 1 NachwG können die Angaben nach Nrn. 6 –9 ersetzt werden durch 3 einen Hinweis auf die einschlägigen Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 82 Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 32 Rn 38.
Mindestinhalt. Das örtliche Raumordnungskonzept besteht aus einem Verordnungstext, einem oder mehreren Plänen über die bauliche Entwicklung sowie den erforderlichen Bestandsplänen und textlichen Erläuterungen. Die nachstehende Übersicht enthält einen detaillierten Überblick des erforderlichen Inhalts: • Freihalteplanung: Festlegung von Gebieten zur Erhaltung der unbebauten Landschaft, abgestimmt auf den jeweiligen Freihaltezweck: - landwirtschaftliche Freihalteflächen - forstwirtschaftliche Freihalteflächen - Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und - teile - ökologisch besonders wertvolle Freihaltefläche - Erhaltung zusammenhängender Erholungsräume • Entwicklungsplanung: - angestrebte Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des bestehenden Siedlungsraums - angestrebte Wirtschaftsentwicklung unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und besonderer Beachtung von Wirtschaftszweigen mit starken räumlichen Auswirkungen - Festlegung des Höchstausmaßes der Flächen für bauliche Entwicklungen sowie deren Anordnung entsprechend dem Wohn- und Wirtschaftsbedarf - Festlegung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau - zeitliche Abfolge der Widmung - bei Baulandüberhängen Festlegung von Bauverboten - Gliederung des Baulandes vor allem hinsichtlich der Intensität und Dichte der Bebau- ung und der Erhaltung innerörtlicher Grünräume - Gebiete mit Bebauungsplanpflicht, zusätzlich können Bebauungsregeln erlassen werden - Gebiete mit Verpflichtung zur Durchführung von Baulandumlegungen • Infrastrukturplanung: - erforderliche Verkehrserschließung - sonstige erforderliche technische und soziale Infrastruktur - Festlegung erhaltenswerter Ortsteile sowie von Maßnahmen zur Revitalisierung leerstehender Gebäude
Mindestinhalt. Für den Mindestinhalt der Feststellungen der Sachverständigen gelten die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die für die Feuerversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mindestinhalt