Common use of Konsultationen Clause in Contracts

Konsultationen. 1. Jede Vertragspartei kann in Angelegenheiten, die diesen Abschnitt betreffen, Konsultationen mit einer anderen Vertragspartei beantragen. Die andere Vertrags- partei zieht diesen Antrag wohlwollend in Erwägung. Die Vertragsparteien unter- richten den Unterausschuss über Finanzdienstleistungen anlässlich dessen jährlicher Sitzung über das Ergebnis der Konsultationen.

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Konsultationen. 1. Jede Vertragspartei kann in Angelegenheiten, die diesen Abschnitt betreffen, Konsultationen mit einer anderen Vertragspartei beantragen. Die andere Vertrags- partei zieht diesen Antrag wohlwollend in Erwägung. Die Vertragsparteien unter- richten den Unterausschuss über Finanzdienstleistungen anlässlich dessen jährlicher jährlichen Sitzung über das Ergebnis der Konsultationen.

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