Konsultationen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich stets um eine einvernehmliche Auslegung und Anwendung dieses Abkommens. Sie unternehmen mittels Zusammenarbeit und Konsultationen alle Anstrengungen, um eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung aller Fragen zu erreichen, welche die Durchführung dieses Abkommens beeinträchtigen könnten. 2. Sowohl Mexiko als auch jeder EFTA-Staat können mit der jeweiligen anderen Vertragspartei hinsichtlich aller getroffenen oder vorgesehenen Massnahmen oder aller Fragen, welche die Durchführung dieses Abkommens ihrer Auffassung nach beeinträchtigen könnten, schriftlich Konsultationen beantragen. Die antragstellende Vertragspartei unterrichtet gleichzeitig alle anderen Vertragsparteien und bringt alle zweckdienlichen Angaben vor. 3. Auf Verlangen einer Vertragspartei finden innerhalb von zehn Tagen nach dem Empfang der in Absatz 2 erwähnten Benachrichtigung Konsultationen im Rahmen des Gemischten Ausschusses mit dem Ziel statt, eine einvernehmlich Lösung zu finden. 4. Die Konsultationen beginnen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Konsulta- tionsantrags.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Konsultationen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich stets um eine einvernehmliche Auslegung und Anwendung dieses Abkommens. Sie unternehmen mittels Zusammenarbeit und Konsultationen alle Anstrengungen, um eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung aller Fragen zu erreichen, welche die Durchführung dieses Abkommens beeinträchtigen be- einträchtigen könnten.
2. Sowohl Mexiko als auch jeder EFTA-Staat können mit der jeweiligen anderen Vertragspartei hinsichtlich aller getroffenen oder vorgesehenen Massnahmen oder aller Fragen, welche die Durchführung dieses Abkommens ihrer Auffassung nach beeinträchtigen könnten, schriftlich Konsultationen beantragen. Die antragstellende Vertragspartei unterrichtet gleichzeitig alle anderen Vertragsparteien und bringt alle zweckdienlichen Angaben vor.
3. Auf Verlangen einer Vertragspartei finden innerhalb von zehn Tagen nach dem Empfang der in Absatz 2 erwähnten Benachrichtigung Konsultationen im Rahmen des Gemischten Ausschusses mit dem Ziel statt, eine einvernehmlich Lösung zu findenfin- den.
4. Die Konsultationen beginnen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Konsulta- tionsantrags.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Konsultationen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich stets um eine einvernehmliche Auslegung und Anwendung dieses Abkommens. Sie unternehmen mittels Zusammenarbeit und Konsultationen Konsultation alle Anstrengungen, um eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zufriedenstellende Lö- sung aller Fragen zu erreichen, welche die Durchführung dieses Abkommens beeinträchtigen beein- trächtigen könnten.
2. Sowohl Mexiko Mexiko, als auch jeder EFTA-Staat können mit der jeweiligen anderen Vertragspartei hinsichtlich aller getroffenen oder vorgesehenen Massnahmen oder aller Fragen, welche die Durchführung dieses Abkommens ihrer Auffassung nach beeinträchtigen könnten, schriftlich Konsultationen beantragen. Die antragstellende Vertragspartei unterrichtet gleichzeitig alle anderen Vertragsparteien und bringt alle zweckdienlichen Angaben vor.
3. Auf Verlangen einer Vertragspartei finden innerhalb von zehn Tagen nach dem Empfang der in Absatz 2 erwähnten Benachrichtigung Konsultationen im Rahmen des Gemischten Ausschusses mit dem Ziel statt, eine einvernehmlich Lösung zu findenfin- den.
4. Die Konsultationen beginnen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Konsulta- tionsantrags.
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Samples: Freihandelsabkommen