Kontaminierte Vorräte und Waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an Vorräten und Waren, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Versicherungsnehmer oder der Einbringung in den versicherten Betrieb mit Krankheitserregern kontaminiert waren; A10-1.2 bleibt unberührt.
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Kontaminierte Vorräte und Waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an Vorräten und Waren, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder der Einbringung in den versicherten Betrieb mit Krankheitserregern kontaminiert waren; A10-1.2 § 11 Zif- fer 1 bleibt unberührt.
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Kontaminierte Vorräte und Waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mit- wirkende Ursachen nicht auf Schäden an Vorräten und Waren, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Versicherungsnehmer oder der Einbringung in den versicherten Betrieb mit Krankheitserregern Krankheitser- regern kontaminiert waren; A10-1.2 8.1.2 bleibt unberührt.
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Kontaminierte Vorräte und Waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen nicht auf Schäden an Vorräten und Waren, die bereits be- reits im Zeitpunkt der Übergabe an den Versicherungsnehmer oder der Einbringung in den versicherten Betrieb mit Krankheitserregern kontaminiert waren; A10-1.2 8.1.2 bleibt unberührt.
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Kontaminierte Vorräte und Waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an Vorräten und Waren, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Versicherungsnehmer oder der Einbringung Ein- bringung in den versicherten Betrieb mit Krankheitserregern kontaminiert waren; A10-1.2 Nr. 10.1.2 bleibt unberührt.
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