Common use of Kontrahentenrisiko Clause in Contracts

Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:

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Kontrahentenrisiko. Soweit Die Gesellschaft kann für einen Fonds Geschäfte nicht über eine Börse an OTC-("Over-the-Counter")-Märkten tätigen, wodurch der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit ausgesetzt ist, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So kann die Gesellschaft für den Fonds beispielsweise Pensions-, Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werdenandere derivative Techniken einsetzen, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risikobei denen der Fonds jeweils dem Risiko ausgesetzt ist, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt oder insolvent wird. Bei einem solchen Ausfall des Swap-Kontrahenten haben die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzwFonds jedoch verschiedene vertragliche Ansprüche aus dem jeweiligen Kontrakt. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für GeschäfteAnleger sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass solche Ansprüche unter dem Vorbehalt insolvenzrechtlicher Bestimmungen stehen können, was die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937Gläubigerposition eines Fonds beeinträchtigen könnte. Im Falle der Insolvenz eines Kontrahenten kann es zu Verzögerungen bei der Glattstellung von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnetPositionen und zu erheblichen Verlusten kommen, um den Marktpreisrisikendie unter anderem daraus folgen können, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategiedass die Anlage während des Zeitraums, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts dem die Gesellschaft versucht, ihre Ansprüche geltend zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheitenmachen, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenan Wert verliert, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandtGesellschaft während dieses Zeitraums Gewinne im Zusammenhang mit der Anlage nicht realisieren kann oder der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche Gebühren und Kosten entstehen. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass für die vorstehend genannten Geschäfte und derivativen Techniken nachträglich beendet werden, beispielsweise bedingt durch Insolvenz, nachträgliche Rechtswidrigkeit oder Änderung der gesetzlichen Steuer- bzw. Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge geltenden Vorschriften. Das Netto-Kontrahentenrisiko-Potenzial, dem jeder Fonds Geschäfte in Bezug auf einen einzelnen Kontrahenten ausgesetzt sein kann, ausgedrückt als Prozentsatz (das "Prozentuale Exposure") (i) wird unter Bezugnahme auf den Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds errechnet, (ii) kann bestimmte Risikominderungstechniken (wie die Stellung von Sicherheiten) berücksichtigen und (iii) darf je nach Status des Kontrahenten maximal 5% oder 10% betragen, jeweils im Einklang mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von den Vorschriften (nähere Informationen zum maximalen Prozentualen Exposure sind dem Unterabschnitt 2.3 des Abschnitts "Anlagegrenzen" im Kapitel "Anlagebeschränkungen" und nähere Informationen zu den Sicherheitenvereinbarungen dem Abschnitt "Sicherheitenvereinbarungen" und dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen). Nichtsdestotrotz sollten sich Anleger bewusst sein, dass der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangentatsächlich erlittene Verlust infolge eines Ausfalls des Kontrahenten den Betrag aus der Multiplikation des Prozentualen Exposure mit dem Nettoinventarwert übersteigen kann, selbst wenn entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Prozentualen Exposure auf null getroffen wurden. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen InteressenkonfliktenErläuterung: Es besteht das Risiko, dass der erzielte Wert aus der Verwertung der Sicherheiten, die auch bei einem Einsatz ein Fonds erhalten hat, letztendlich geringer ist als der Wert derselben Sicherheiten, der als Komponente für die Berechnung des Prozentualen Exposure herangezogen wurde, sei es infolge einer unangemessenen Bewertung der Sicherheiten, negativer Marktentwicklungen, einer Verschlechterung der Bonitätsbewertung der Emittenten der Sicherheiten oder infolge von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnenLiquiditätsstörungen an dem Markt, hat an dem die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzwSicherheiten gehandelt werden. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, Folglich sollten sich potenzielle Anleger im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation Vorfeld über das Bonitätsrisiko in Bezug auf den Kontrahenten informieren und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:dieses abwägen.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds die Gesellschaft Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Die Gesellschaft kann für einen Fonds Geschäfte nicht über eine Börse an OTC-("Over-the-Counter")-Märkten tätigen, wodurch der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit ausgesetzt ist, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So kann die Gesellschaft für den Fonds beispielsweise Pensions-, Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werdenandere derivative Techniken einsetzen, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risikobei denen der Fonds jeweils dem Risiko ausgesetzt ist, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt oder insolvent wird. Bei einem solchen Ausfall des Swap-Kontrahenten haben die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzwFonds jedoch verschiedene vertragliche Ansprüche aus dem jeweiligen Kontrakt. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für GeschäfteAnleger sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass solche Ansprüche unter dem Vorbehalt insolvenzrechtlicher Bestimmungen stehen können, was die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937Gläubigerposition eines Fonds beeinträchtigen könnte. Im Falle der Insolvenz eines Kontrahenten kann es zu Verzögerungen bei der Glattstellung von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnetPositionen und zu erheblichen Verlusten kommen, um den Marktpreisrisikendie unter anderem daraus folgen können, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategiedass die Anlage während des Zeitraums, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts dem die Gesellschaft versucht, ihre Ansprüche geltend zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheitenmachen, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenan Wert verliert, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandtGesellschaft während dieses Zeitraums Gewinne im Zusammenhang mit der Anlage nicht realisieren kann oder der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche Gebühren und Kosten entstehen. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass für die vorstehend genannten Geschäfte und derivativen Techniken nachträglich beendet werden, beispielsweise bedingt durch Insolvenz, nachträgliche Rechtswidrigkeit oder Änderung der gesetzlichen Steuer- bzw. Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge geltenden Vorschriften. Das Netto-Kontrahentenrisiko-Potenzial, dem jeder Fonds Geschäfte in Bezug auf einen einzelnen Kontrahenten ausgesetzt sein kann, ausgedrückt als Prozentsatz (das "Prozentuale Exposure") (i) wird unter Bezugnahme auf den Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds errechnet, (ii) kann bestimmte Risikominderungstechniken (wie die Stellung von Sicherheiten) berücksichtigen und (iii) darf je nach Status des Kontrahenten maximal 5 % oder 10 % betragen, jeweils im Einklang mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von den Vorschriften (nähere Informationen zum maximalen Prozentualen Exposure sind dem Unterabschnitt 2.3 des Abschnitts "Anlagegrenzen" im Kapitel "Anlagebeschränkungen" und nähere Informationen zu den Sicherheitenvereinbarungen dem Abschnitt "Sicherheitenvereinbarungen" und dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen). Nichtsdestotrotz sollten sich Anleger bewusst sein, dass der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangentatsächlich erlittene Verlust infolge eines Ausfalls des Kontrahenten den Betrag aus der Multiplikation des Prozentualen Exposure mit dem Nettoinventarwert übersteigen kann, selbst wenn entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Prozentualen Exposure auf null getroffen wurden. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen InteressenkonfliktenErläuterung: Es besteht das Risiko, dass der erzielte Wert aus der Verwertung der Sicherheiten, die auch bei einem Einsatz ein Fonds erhalten hat, letztendlich geringer ist als der Wert derselben Sicherheiten, der als Komponente für die Berechnung des Prozentualen Exposure herangezogen wurde, sei es infolge einer unangemessenen Bewertung der Sicherheiten, negativer Marktentwicklungen, einer Verschlechterung der Bonitätsbewertung der Emittenten der Sicherheiten oder infolge von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnenLiquiditätsstörungen an dem Markt, hat an dem die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzwSicherheiten gehandelt werden. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, Folglich sollten sich potenzielle Anleger im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation Vorfeld über das Bonitätsrisiko in Bezug auf den Kontrahenten informieren und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:dieses abwägen.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-OTC- Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenVermögenswerte, werden die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds Fonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds Fonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds Fonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxx-xxxxxx.xx eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern Sofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre Anteilinhaber beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt Webseite sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds Fonds oder seiner Aktionäre Anteilinhaber verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit Potenzielle Interessenkonflikte können zwischen sich ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Auslagerungsunternehmen überträgt. Sollte es sich bei diesem weiteren Auslagerungsunternehmen um ein mit der Gesellschaft oder der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Auslagerungsunternehmen und den Beauftragten der Verwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, ergeben (z.B. könnte die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringtVerwaltungsgesellschaft bzw. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikteein mit ihr verbundenes Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Xxxx des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen Anbietern bevorzugt werden). Sollte ein solcher oder anderer Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Unterverwahrung zukünftig identifiziert werden, wird die während Verwahrstelle die näheren Umstände und ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung des Interessenkonflikts in dem unter dem auf der Ausübung ihrer Funktion entstehen könnenInternetseite der Verwaltungsgesellschaft abrufbaren Link Liste der Unterverwahrer offenlegen. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren Ebenso können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für administrative Aufgaben nach Anhang II, 2. Spiegelstrich des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 wahrnimmt, z.B. Aufgaben der Register- und Transferstelle. Um diese potenziellen Interessenkonflikte zu steuern, ist der jeweilige Aufgabenbereich divisional von der Verwahrstellenfunktion getrennt. Die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht Verwahrstelle verfügen über angemessene und wirksame Maßnahmen (z.B. Verfahrensanweisungen und organisatorische Maßnahmen), um zu gewährleisten, dass potenzielle Interessenkonflikte weitgehend minimiert werden. Beispielsweise können Können Interessenkonflikte nicht verhindert werden, werden die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstellediese Konflikte identifizieren, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werdensteuern, beobachten und offenlegen, um eine Schädigung der Anlegerinteressen auszuschließen. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von einer unabhängigen Compliance Funktion überwacht. Der Verwaltungsgesellschaft wurden von der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:Unterverwahrung bekanntgegeben.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-OTC- Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenVermögenswerte, werden die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds Fonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds Fonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds Fonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxx-xxxxxx.xx eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern Sofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre Anteilinhaber beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds Fonds oder seiner Aktionäre Anteilinhaber verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit Potenzielle Interessenkonflikte können zwischen sich ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Auslagerungsunternehmen überträgt. Sollte es sich bei diesem weiteren Auslagerungsunternehmen um ein mit der Gesellschaft oder der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Auslagerungsunternehmen und den Beauftragten der Verwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, ergeben (z.B. könnte die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringtVerwaltungsgesellschaft bzw. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikteein mit ihr verbundenes Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Xxxx des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen Anbietern bevorzugt werden). Sollte ein solcher oder anderer Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Unterverwahrung zukünftig identifiziert werden, wird die während Verwahrstelle die näheren Umstände und ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung des Interessenkonflikts in dem unter dem auf der Ausübung ihrer Funktion entstehen könnenInternetseite der Verwaltungsgesellschaft abrufbaren Link Liste der Unterverwahrer offenlegen. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren Ebenso können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für administrative Aufgaben nach Anhang II, 2. Spiegelstrich des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 wahrnimmt, z.B. Aufgaben der Register- und Transferstelle. Um diese potenziellen Interessenkonflikte zu steuern, ist der jeweilige Aufgabenbereich divisional von der Verwahrstellenfunktion getrennt. Die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht Verwahrstelle verfügen über angemessene und wirksame Maßnahmen (z.B. Verfahrensanweisungen und organisatorische Maßnahmen), um zu gewährleisten, dass potenzielle Interessenkonflikte weitgehend minimiert werden. Beispielsweise können Können Interessenkonflikte nicht verhindert werden, werden die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstellediese Konflikte identifizieren, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werdensteuern, beobachten und offenlegen, um eine Schädigung der Anlegerinteressen auszuschließen. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von einer unabhängigen Compliance Funktion überwacht. Der Verwaltungsgesellschaft wurden von der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:Unterverwahrung bekanntgegeben.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Kontrahentenrisiko. Soweit Die Gesellschaft kann für einen Fonds Geschäfte nicht über eine Börse an OTC-("Over-the-Counter")-Märkten tätigen, wodurch der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit ausgesetzt ist, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So kann die Gesellschaft für den Fonds beispielsweise Pensions-, Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werdenandere derivative Techniken einsetzen, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risikobei denen der Fonds jeweils dem Risiko ausgesetzt ist, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt oder insolvent wird. Bei einem solchen Ausfall des Swap-Kontrahenten haben die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzwFonds jedoch verschiedene vertragliche Ansprüche aus dem jeweiligen Kontrakt. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für GeschäfteAnleger sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass solche Ansprüche unter dem Vorbehalt insolvenzrechtlicher Bestimmungen stehen können, was die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937Gläubigerposition eines Fonds beeinträchtigen könnte. Im Falle der Insolvenz eines Kontrahenten kann es zu Verzögerungen bei der Glattstellung von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnetPositionen und zu erheblichen Verlusten kommen, um den Marktpreisrisikendie unter anderem daraus folgen können, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategiedass die Anlage während des Zeitraums, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts dem die Gesellschaft versucht, ihre Ansprüche geltend zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheitenmachen, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenan Wert verliert, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandtGesellschaft während dieses Zeitraums Gewinne im Zusammenhang mit der Anlage nicht realisieren kann oder der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche Gebühren und Kosten entstehen. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass für die vorstehend genannten Geschäfte und derivativen Techniken nachträglich beendet werden, beispielsweise bedingt durch Insolvenz, nachträgliche Rechtswidrigkeit oder Änderung der gesetzlichen Steuer- bzw. Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge geltenden Vorschriften. Das Netto- Kontrahentenrisiko-Potenzial, dem jeder Fonds Geschäfte in Bezug auf einen einzelnen Kontrahenten ausgesetzt sein kann, ausgedrückt als Prozentsatz (das "Prozentuale Exposure") (i) wird unter Bezugnahme auf den Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds errechnet, (ii) kann bestimmte Risikominderungstechniken (wie die Stellung von Sicherheiten) berücksichtigen und (iii) darf je nach Status des Kontrahenten maximal 5% oder 10% betragen, jeweils im Einklang mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von den Vorschriften (nähere Informationen zum maximalen Prozentualen Exposure sind dem Unterabschnitt 2.3 des Abschnitts "Anlagegrenzen" im Kapitel "Anlagebeschränkungen" und nähere Informationen zu den Sicherheitenvereinbarungen dem Abschnitt "Sicherheitenvereinbarungen" und dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen). Nichtsdestotrotz sollten sich Anleger bewusst sein, dass der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangentatsächlich erlittene Verlust infolge eines Ausfalls des Kontrahenten den Betrag aus der Multiplikation des Prozentualen Exposure mit dem Nettoinventarwert übersteigen kann, selbst wenn entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Prozentualen Exposure auf null getroffen wurden. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen InteressenkonfliktenErläuterung: Es besteht das Risiko, dass der erzielte Wert aus der Verwertung der Sicherheiten, die auch bei einem Einsatz ein Fonds erhalten hat, letztendlich geringer ist als der Wert derselben Sicherheiten, der als Komponente für die Berechnung des Prozentualen Exposure herangezogen wurde, sei es infolge einer unangemessenen Bewertung der Sicherheiten, negativer Marktentwicklungen, einer Verschlechterung der Bonitätsbewertung der Emittenten der Sicherheiten oder infolge von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnenLiquiditätsstörungen an dem Markt, hat an dem die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzwSicherheiten gehandelt werden. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, Folglich sollten sich potenzielle Anleger im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation Vorfeld über das Bonitätsrisiko in Bezug auf den Kontrahenten informieren und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:dieses abwägen.

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Samples: Prospectus, Prospectus

Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden Im Allgemeinen unterliegen Transaktionen in den OTC-Märkten („OTC- Geschäfte“in denen Termin- und Optionskontrakte, Credit Default Swaps, Total-Return-Swaps und bestimmte Optionen auf Währungen und andere derivative Finanzinstrumente normalerweise gehandelt werden) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für einer geringeren Regulierung und Beaufsichtigung als Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand habenan organisierten Wertpapierbörsen abgeschlossen werden. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann Darüber hinaus stehen viele der Schutzmaßnahmen, die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen SicherheitenMarktteilnehmern an einigen organisierten Börsen zugutekommen, wie etwa die Bonität Erfüllungsgarantie einer Clearingstelle der GegenparteiBörse, in Verbindung mit OTC-Transaktionen möglicherweise nicht zur Verfügung. Daher wird ein Teilfonds, der FälligkeitOTC-Transaktionen abschließt, dem Risiko unterliegen, dass seine direkte Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus den Transaktionen nicht erfüllt und dem Teilfonds Verluste entstehen. Das Kontrahentenrisiko steigt bei Verträgen mit längerem Fälligkeitszeitraum, da Vorkommnisse die Einigung verhindern können, oder wenn der Teilfonds seine Transaktionen auf einen einzigen Kontrahenten oder eine kleine Gruppe von Kontrahenten ausgerichtet hat. Der Teilfonds schließt Geschäfte nur mit Gegenparteien ab, die er für kreditwürdig hält, und kann das in Verbindung mit solchen Geschäften eingegangene Risiko durch Annahme von Akkreditiven oder Sicherheiten von bestimmten Gegenparteien verringern. Ferner ist, da der OTC-Markt illiquide sein kann, der Währung Abschluss eines Geschäfts oder die Glattstellung einer Position unter Umständen nicht zu dem Preis möglich, zu dem diese im Teilfonds bewertet sein können. Des Weiteren stellt die Verordnung (EU) 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister („EMIR“) regulatorische Anforderungen für den Derivatehandel auf. XXXX verpflichtet Gegenparteien dazu, angemessene Prozeduren und Arrangements zum Zweck der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenIdentifizierung, Beobachtung und Verringerung des operationellen Risikos und des Gegenparteienrisikos hinsichtlich von OTC-Derivaten, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandtnicht zentral gecleart sind, einzuführen. Art Hierzu gehört unter anderem die Pflicht zur gegenseitigen Besicherung der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EURnicht zentral geclearten OTC-Derivatetransaktionen, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können was potentiell auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass den Fonds betrifft. Diese Pflicht zur gegenseitigen Besicherung kann unter Umständen für den Fonds Geschäfte zu höheren Gesamtkosten hinsichtlich des Handels mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:führen.

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Samples: Verkaufsprospekt

Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds Fonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxx-xxxxx.xx eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds Fonds oder seiner Aktionäre Anteilinhaber verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte Interessenkonflik- te entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend fort- laufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der RBC’s Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, behandelt welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen Ver- ordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften Konzern- gesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle RBC hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte OTC-Geschäfte")oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen werden, besteht - über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus - das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle Die Sicherheiten können in Cash, als Staatsanleihen oder als Schuldverschreibungen von gestellten internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören und gedeckte Schuldverschreibungen angenommen werden. Die erhaltenen Cash-Sicherheiten werden Abschläge nicht erneut angelegt. Die erhaltenen sonstigen Sicherheiten werden nicht veräußert, neu angelegt oder verpfändet. Für die erhaltenen Sicherheiten wendet die Verwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften der Sicherheiten sowie des Emittenten stufenweise Bewertungsabschläge an (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind). In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa folgenden Tabelle können die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Details zu den jeweils geringsten angewandten Bewertungsabschlägen angewandt. je Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds entnommen werden: Sicherheit Minimum haircut („Abschlag“) Cash (Teilfondswährung) 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EURCash (Fremdwährungen) 8% Staatsanleihen 0,50% Schuldverschreibungen von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, CHF, USD bis denen ein oder mehrere 0,50% Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören und gedeckte Schuldverschreibungen Weitere Details zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen den angewandten Bewertungsabschlägen können auch andere Vermögenswertejederzeit bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos erfragt werden. Sicherheiten, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit Verwaltungsgesellschaft im Rahmen von OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangenund Wertpapierfinanzierungsgeschäften erhält, müssen u.a. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wirdfolgende Kriterien erfüllen:

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kontrahentenrisiko. Soweit Die Gesellschaft kann für einen Fonds Geschäfte nicht über eine Börse an OTC-(„Over-the-Counter“)-Märkten tätigen, wodurch der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit ausgesetzt ist, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So kann die Gesellschaft für den Fonds beispielsweise Pensions-, Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werdenandere derivative Techniken einsetzen, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risikobei denen der Fonds jeweils dem Risiko ausgesetzt ist, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt oder insolvent wird. Bei einem solchen Ausfall des Swap-Kontrahenten haben die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzwFonds jedoch verschiedene vertragliche Ansprüche aus dem jeweiligen Kontrakt. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für GeschäfteAnleger sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass solche Ansprüche unter dem Vorbehalt insolvenzrechtlicher Bestimmungen stehen können, was die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937Gläubigerposition eines Fonds beeinträchtigen könnte. Im Falle der Insolvenz eines Kontrahenten kann es zu Verzögerungen bei der Glattstellung von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnetPositionen und zu erheblichen Verlusten kommen, um den Marktpreisrisikendie unter anderem daraus folgen können, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategiedass die Anlage während des Zeitraums, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts dem die Gesellschaft versucht, ihre Ansprüche geltend zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheitenmachen, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werdenan Wert verliert, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandtGesellschaft während dieses Zeitraums Gewinne im Zusammenhang mit der Anlage nicht realisieren kann oder der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche Gebühren und Kosten entstehen. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass für die vorstehend genannten Geschäfte und derivativen Techniken nachträglich beendet werden, beispielsweise bedingt durch Insolvenz, nachträgliche Rechtswidrigkeit oder Änderung der gesetzlichen Steuer- bzw. Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge geltenden Vorschriften. Das Netto-Kontrahentenrisiko-Potenzial, dem jeder Fonds Geschäfte in Bezug auf einen einzelnen Kontrahenten ausgesetzt sein kann, ausgedrückt als Prozentsatz (das „Prozentuale Exposure“) (i) wird unter Bezugnahme auf den Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds errechnet, (ii) kann bestimmte Risikominderungstechniken (wie die Stellung von Sicherheiten) berücksichtigen und (iii) darf je nach Status des Kontrahenten maximal 5% oder 10% betragen, jeweils im Einklang mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von den Vorschriften (nähere Informationen zum maximalen Prozentualen Exposure sind dem Unterabschnitt 2.3 des Abschnitts „Anlagegrenzen“ im Kapitel „Anlagebeschränkungen“ und nähere Informationen zu den Sicherheitenvereinbarungen dem Abschnitt „Sicherheitenvereinbarungen“ und dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen). Nichtsdestotrotz sollten sich Anleger bewusst sein, dass der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangentatsächlich erlittene Verlust infolge eines Ausfalls des Kontrahenten den Betrag aus der Multiplikation des Prozentualen Exposure mit dem Nettoinventarwert übersteigen kann, selbst wenn entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Prozentualen Exposure auf null getroffen wurden. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen InteressenkonfliktenErläuterung: Es besteht das Risiko, dass der erzielte Wert aus der Verwertung der Sicherheiten, die auch bei einem Einsatz ein Fonds erhalten hat, letztendlich geringer ist als der Wert derselben Sicherheiten, der als Komponente für die Berechnung des Prozentualen Exposure herangezogen wurde, sei es infolge einer unangemessenen Bewertung der Sicherheiten, negativer Marktentwicklungen, einer Verschlechterung der Bonitätsbewertung der Emittenten der Sicherheiten oder infolge von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnenLiquiditätsstörungen an dem Markt, hat an dem die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzwSicherheiten gehandelt werden. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, Folglich sollten sich potenzielle Anleger im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation Vorfeld über das Bonitätsrisiko in Bezug auf den Kontrahenten informieren und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:dieses abwägen.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Teilfonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937ESMA Guideline 2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds die Gesellschaft Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:.

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Kontrahentenrisiko. Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC- Geschäfte“) oder Wertpapierleihgeschäfte abgeschlossen werden, besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Um das Kontrahentenrisiko bei OTC-Derivaten und Wertpapierleihgeschäften zu reduzieren kann die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten akzeptieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESMA/2014/937. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut- Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte werden, die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Teilfonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Teilfonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Teilfonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Teilfonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Insofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Aktionäre beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Teilfonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Von Zeit zu Zeit können zwischen der Verwahrstelle und den Beauftragten Interessenkonflikte entstehen wenn beispielsweise ein ernannter Beauftragter eine Konzerngesellschaft ist, die für die Gesellschaft andere Verwahrungsleistungen gegen eine Vergütung erbringt. Auf Grundlage der anwendbaren Gesetze und Verordnungen untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion entstehen können. Jeder ermittelte potentielle Interessenkonflikt wird entsprechend der Richtlinie über Interessenkonflikte der Verwahrstelle behandelt, welche wiederum den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen für Finanzinstitute entsprechend dem Luxemburger Gesetz vom 5 April 1993 über den Finanzsektor unterliegt. Des Weiteren können potentiell Interessenkonflikte entstehen, wenn Dienstleistungen durch die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften für die Gesellschaft und/oder andere Parteien erbracht werden. Beispielsweise können die Verwahrstelle und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, Depotbank und/oder Administrator für andere Fonds tätig werden. Daher ist es möglich, dass Interessenkonflikte oder potentielle Interessenkonflikte zwischen der Verwahrstelle (oder einer ihrer Konzerngesellschaften) und der Gesellschaft und/oder anderen Fonds für die die Verwahrstelle (oder eine ihrer Konzerngesellschaften) handelt, in Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können. Die Verwahrstelle hat eine Richtlinie über Interessenkonflikte eingeführt, die mit dem Ziel unterhalten wird:.

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