Konventionalstrafen. Die Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK, kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzen, mit einer Konventionalstrafe belegen, die innert Monatsfrist ab Zustellung des Entscheides zu überweisen ist. a) Die Konventionalstrafe ist in erster Linie so zu bemessen, dass fehlbare Arbeitgeber und Arbeitnehmer von künftigen Verletzungen des GAV abgehalten werden. b) Sodann bemisst sich deren Höhe kumulativ nach folgenden Kriterien: 1. Höhe der von Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern vorenthaltenen geldwerten Leistungen; 2. Verletzung der nicht geldwerten gesamtarbeitsvertraglichen Bestim- mungen, insbesondere des Akkord- und Schwarzarbeitsverbotes; 3. Umstand, ob ein durch seinen Einzelarbeitsvertragspartner in Verzug gesetzter fehlbarer Arbeitgeber oder Arbeitnehmer seine Verpflich- tungen ganz oder teilweise bereits erfüllte; 4. einmalige oder mehrmalige sowie die Schwere der Verletzungen der einzelnen gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen; 5. Rückfall bei gesamtarbeitsvertraglichen Verletzungen;
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe
Konventionalstrafen. Die Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK, kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzen, mit einer Konventionalstrafe Konventional- strafe belegen, die innert Monatsfrist ab seit Zustellung des Entscheides zu überweisen überwei- sen ist.
a) Die Konventionalstrafe ist in erster Linie so zu bemessen, dass fehlbare Arbeitgeber Arbeit- geber und Arbeitnehmer von künftigen Verletzungen des GAV Gesamtarbeitsvertra- ges abgehalten werden.
b) Sodann bemisst sich deren Höhe kumulativ nach folgenden Kriterien:
1. Höhe der von Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern vorenthaltenen geldwerten Leistungen;
2. Verletzung der nicht geldwerten gesamtarbeitsvertraglichen Bestim- mungenBestimmungen, insbesondere des Akkord- und Schwarzarbeitsverbotes;
3. Umstand, ob ein durch seinen Einzelarbeitsvertragspartner seine Einzelarbeitsvertragspartei in Verzug gesetzter fehlbarer Arbeitgeber oder Arbeitnehmer seine Verpflich- tungen Verpflichtungen ganz oder teilweise bereits erfüllte;
4. einmalige oder mehrmalige sowie die Schwere der Verletzungen der einzelnen einzel- nen gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen;
5. Rückfall bei gesamtarbeitsvertraglichen Verletzungen;
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Konventionalstrafen. Die Stiftung SAVE, vertreten durch die ZPK, kann Arbeitgeber und ArbeitnehmerArbeitneh- mer, die gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzen, mit einer Konventionalstrafe Kon- ventionalstrafe belegen, die innert Monatsfrist ab seit Zustellung des Entscheides zu überweisen ist.
a) Die Konventionalstrafe ist in erster Linie so zu bemessen, dass fehlbare Arbeitgeber Ar- beitgeber und Arbeitnehmer von künftigen Verletzungen des GAV Gesamtarbeits- vertrages abgehalten werden.
b) Sodann bemisst sich deren Höhe kumulativ nach folgenden Kriterien:
1. Höhe der von Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern vorenthaltenen geldwerten geld- werten Leistungen;
2. Verletzung der nicht geldwerten gesamtarbeitsvertraglichen Bestim- mungen, insbesondere des Akkord- und Schwarzarbeitsverbotes;
3. Umstand, ob ein durch seinen Einzelarbeitsvertragspartner seine Einzelarbeitsvertragspartei in Verzug gesetzter ge- setzter fehlbarer Arbeitgeber oder Arbeitnehmer seine Verpflich- tungen Verpflichtungen ganz oder teilweise bereits erfüllte;
4. einmalige oder mehrmalige sowie die Schwere der Verletzungen der einzelnen gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen;
5. Rückfall bei gesamtarbeitsvertraglichen Verletzungen;
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag