Kosten für Rücktransport oder Überführung/Bestattung bei kurzfristigen Auslandsreisen. Bei Auslandsreisen für die Dauer von längstens 45 Tagen erstattet der Versicherer bei unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten, wenn ausreichende ärztliche Versorgung im Reiseland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport von einem im Ausland zugelassenen Arzt angeordnet wurde zu 100 %, bei Tod die notwendigen Kosten einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zu 12.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Kosten für Rücktransport oder Überführung/Bestattung bei kurzfristigen Auslandsreisen. Bei Auslandsreisen für die Dauer von längstens 45 Tagen erstattet der Versicherer bei unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten, wenn ausreichende ärztliche Versorgung im Reiseland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport von einem im Ausland zugelassenen Arzt angeordnet wurde - zu 100 %, bei Tod die notwendigen Kosten einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zu 12.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)