Kosten und Zahlung Musterklauseln

Kosten und Zahlung. CETECOM behält sich vor, bis zu 100% der Gesamtkosten bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Restzahlungen erfolgen gemäß Projektfortschritt. Kosten von Subunternehmern und Behörden werden umgehend in Rechnung gestellt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Leistung unverschuldet nicht erbracht werden kann, behält CETECOM sich vor, bis zu 50% des Auftragsvolumens inklusive externer Kosten zu berechnen. Die Regelungen unter 1.4 zu den Kosten der nicht enthaltenen Leistungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Kosten und Zahlung. Die Beiträge für die verschiedenen Vertragsvarianten ergeben sich wie folgt: • Aerial Basic:
Kosten und Zahlung. Die Kosten für Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bezogen werden, gehen zu Lasten der versicherten Person. Die Kosten werden auf der Grundlage der aktuellen Preisliste des von EUROP ASSISTANCE ausgewählten Drittanbieters berechnet. Alle von EUROP ASSISTANCE bearbeiteten Anfragen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Die versicherte Person ist verantwortlich für die Bezahlung der angeforderten Leistungen, eventuelle Stornierungs- oder No-Show-Kosten. Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt zwischen der versicherten Person und dem dritten Leistungserbringer.
Kosten und Zahlung. Für entgeltpflichtige Leistungen und Produkte von FLZ Anstalt gelten folgende Bestimmungen:
Kosten und Zahlung. 4.1 Der Kunde zahlt Peakon die im Bestellformular angegebenen Abonnementsgebühren und Kosten für die Nutzung des Systems und der Services durch den Kunden (die „Kosten“). Die Kosten sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig (es sei denn, der Vertrag wird vom Kunden wegen einer durch Peakon begangenen wesentlichen Verletzung gekündigt; in diesem Fall erstattet Peakon alle vorausbezahlten Kosten, die den Rest der aktuellen Abonnementdauer abdecken). Der Kunde hat die Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung von Xxxxxx zu zahlen. Die Abonnementgebühren werden ungefähr am „Stichtag“ für die anfängliche Abonnementdauer (jeweils wie im Bestellformular angegeben) und zum oder zu Beginn jedes nachfolgenden Mindestverlängerungszeitraums von 12 Monaten („Verlängerungszeiträume“) im Voraus (oder gemäß Abschnitt 1.2) berechnet. Die Honorare für Fachdienstleistungen werden gemäß dem Bestellformular in Rechnung gestellt.
Kosten und Zahlung. 3.1 Der Kunde zahlt die im Bestellformular angegebenen Kosten oder, wenn kein Tarif angegeben ist, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Bestellformulars gültigen Standardsätze von Peakon. Wenn die Gesamtkosten als Voranschlag angegeben sind, dann werden die tatsächlichen Kosten den Voranschlag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden übersteigen, oder Peakon wird die Fachdienstleistungen einstellen, wenn der Voranschlag erreicht ist.
Kosten und Zahlung. CTC advanced behält sich vor, bis zu 100% der Gesamtkosten bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Restzahlungen erfolgen gemäß Projektfortschritt. Kosten von Subunternehmern und Behörden werden umgehend in Rechnung gestellt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Leistung unverschuldet nicht erbracht werden kann, behält CTC advanced sich vor, bis zu 50% des Auftragsvolumens inklusive externer Kosten zu berechnen. Die Regelungen unter
Kosten und Zahlung. Nach Eingang der Anmeldung wird der vereinbarte Betrag (mtl. Beträge zum 1. des Monats) vom Konto per Lastschrift durch unseren Zahlungsdienstleister GoCardless (xxx.xxxxxxxxxx.xxx) abgebucht. Sie erhalten hierfür im Vorfeld der Lastschrift eine E-Mail mit der Aufforderung zur Genehmigung des SEPA-Lastschriftmandats. Für weitere Lastschriften erhalten Sie eine separate Vorankündigung. Bei Nichteinlösung oder unberechtigter Rückbelastung übernimmt der Kunde die entstandenen Kosten. Die Genehmigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
Kosten und Zahlung. 4.1 Die Kosten für den Registrierungsservice sind der Anlage 1 dieses Vertrages zu entnehmen.
Kosten und Zahlung. Die Ausstellung und Bereitstellung von Zertifikaten sind in der Regel kostenpflichtig. Die Bereitstellung des Verzeichnisdienstes und des Widerrufs- und Sperrdienstes erfolgt kostenlos. Die jeweiligen Preise sind der bei Abschluss des Signaturvertrags geltenden Preisliste oder konkrete Angebote der PrimeSign zu entnehmen.