Kosten und Zahlung cetecom advanced behält sich vor, bis zu 100% der Gesamtkosten bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Restzahlungen erfolgen gemäß Projektfortschritt. Kosten von Subunternehmern und Behörden werden umgehend in Rechnung gestellt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Leistung unverschuldet nicht erbracht werden kann, behält cetecom advanced sich vor, bis zu 50% des Auftragsvolumens inklusive externer Kosten zu berechnen. Die Regelungen unter 1.4 zu den Kosten der nicht enthaltenen Leistungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Kosten und Zahlung. Die Kosten für Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bezogen werden, gehen zu Lasten der versicherten Person. Die Kosten werden auf der Grundlage der aktuellen Preisliste des von EUROP ASSISTANCE ausgewählten Drittanbieters berechnet. Alle von EUROP ASSISTANCE bearbeiteten Anfragen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Die versicherte Person ist verantwortlich für die Bezahlung der angeforderten Leistungen, eventuelle Stornierungs- oder No-Show-Kosten. Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt zwischen der versicherten Person und dem dritten Leistungserbringer.
Kosten und Zahlung. Für entgeltpflichtige Leistungen und Produkte von FLZ Anstalt gelten folgende Bestimmungen:
(a) Abschluss des Signatur- bzw. Siegelvertrags Bei Abschluss des Signatur- bzw. Siegelvertrags werden die einmalige Registrierungsgebühr und die anteilige jährliche Zertifikatsnutzungsgebühr, sowie die einmalige Kartengebühr fällig (sofern eine Chipkarte von FLZ Anstalt bezogen wird). Die Entgelte sind den geltenden Entgeltbestimmungen von FLZ Anstalt zu entnehmen. Diese werden auf der Homepage von FLZ Anstalt (xxx.xxx.xx) elektronisch abrufbar gehalten. Die Abrechnung der Zertifikatsgebührenerfolgt tagesaliquot ab dem Datum des Abschlusses des Signatur- bzw. Siegelvertrag bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Die weiteren jährlichen Zertifikatsgebühren werden am Beginn jedes neuen Kalenderjahres fällig. Bei befristeten Signatur- bzw. Siegelverträgen wird die jährliche Zertifikatsnutzungsgebühr im letzten Jahr der Zertifikatsgültigkeit tagesaliquot abgerechnet. Bei unbefristeten Signatur- bzw. Siegelverträgen wird auch im letzten Jahr der Zertifikatslaufzeit das gesamte Kalenderjahr verrechnet; die entrichtete jährliche Zertifikatsnutzungsgebühr wird auf ein etwaig ausgestelltes Folgezertifikat angerechnet, ist darüber hinaus aber nicht erstattungsfähig.
(b) Zahlung, Rechnung und Preisanpassung Die Bezahlung der Entgelte an FLZ Anstalt erfolgt in der Regel in Form eines Lastschriftverfahrens mittels Einzugsermächtigung. Der Einzug durch FLZ Anstalt erfolgt von dem im Signatur- bzw. Siegelvertrag angegebenen Konto. Werden Signatur- bzw. Siegelkarten von FLZ Anstalt aufgrund einer B2B Vereinbarung zwischen FLZ Anstalt und einem Dritten Unternehmen von diesem bezahlt (etwa bei Firmenausweisen), so wird die Einzugsermächtigung am Signatur- bzw. Siegelvertrag durch den Hinweis auf diese B2B Vereinbarung ersetzt. In einem solchen Falle werden von FLZ Anstalt gelieferte Signatur- bzw. Siegelkarten Eigentum des zahlenden Dritten Unternehmens. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Entgelte vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2000 (Basis: 2017 = 100), der seitens der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index.
(c) Informations- und Prüfpflicht Der Kunde/Kontoinhaber hat die Abrechnungen von FLZ Anstalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben und FLZ Anstalt von Änderungen seiner Bankverbindung zu unte...
Kosten und Zahlung. CTC advanced behält sich vor, bis zu 100% der Gesamtkosten bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Restzahlungen erfolgen gemäß Projektfortschritt. Kosten von Subunternehmern und Behörden werden umgehend in Rechnung gestellt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Leistung unverschuldet nicht erbracht werden kann, behält CTC advanced sich vor, bis zu 50% des Auftragsvolumens inklusive externer Kosten zu berechnen. Die Regelungen unter
Kosten und Zahlung. 11. Der Ersteigerer hat auf Anrechnung am Zuschlagspreis zu bezahlen:
a) die nach Ausweis des Lastenverzeichnisses fälligen, durch vertragliches oder gesetzliches Pfandrecht gesicherten Kapitalforderungen und die fälligen Kapitalzinse mit Einschluss der Verzugszinse und Betreibungskosten;
b) die Inventur- und Verwaltungskosten, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, und die Verwertungskosten;
c) den allfälligen den Gesamtbetrag der grundversicherten Forderungen übersteigenden Mehrerlös;
d) die aus dieser Verwertung allenfalls resultierende Grundstückgewinn- und Mehrwertsteuer.
12. Zusätzlich zum Zuschlagspreis hat der Ersteigerer zu übernehmen bzw. zu bezahlen:
a) die Kosten der Eigentumsübertragung und der in Bezug auf Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten usw. erforderlichen Löschungen und Änderungen im Grundbuch und in den Pfandtiteln. Dazu gehören auch die Kosten der Löschung untergegangener Pfandtitel (Art. 69 und 130 Abs. 1 VZG) und die Kosten der vorgängigen Eintragung des Schuldners als Eigentümer (Art. 66 Abs. 5 VZG);
b) die im Zeitpunkt der Versteigerung noch nicht fälligen und deshalb im Lastenverzeichnis nicht aufgeführten Forderungen mit gesetzlichem Pfandrecht (Brandassekuranzsteuern, Liegenschaftssteuern), ferner die laufenden öffentlich-rechtlichen Abgaben für Wasser, Elektrizität, Abfuhrwesen usw.;
c) [kantonale Handänderungssteuer, wo anwendbar]
13. Hinsichtlich der laufenden Zinse der dem Ersteigerer überbundenen Kapitalien wird bestimmt:
Kosten und Zahlung. Die Ausstellung, Bereitstellung und Nutzung von Zertifikaten ist in der Regel kostenpflichtig. Die Bereitstellung des Verzeichnisdienstes und des Widerrufs- und Sperrdienstes erfolgt kostenlos. Die jeweiligen Preise sind den konkreten Angebot der primesign zu entnehmen. Die Kosten trägt der/die Unterzeichner/in (Unterzeichner/in ist Rechnungsempfänger/in) oder eine Organisation (Organisation ist Rechnungsempfänger und trägt die Kosten für die Ausstellung, Bereitstellung und Nutzung der Zertifikate) Die Kosten werden gemäß des Angebots fällig.
Kosten und Zahlung. Nach Eingang der Anmeldung wird der vereinbarte Betrag (mtl. Beträge zum 1. des Monats) vom Konto per Lastschrift durch unseren Zahlungsdienstleister GoCardless (xxx.xxxxxxxxxx.xxx) abgebucht. Sie erhalten hierfür im Vorfeld der Lastschrift eine E-Mail mit der Aufforderung zur Genehmigung des SEPA-Lastschriftmandats. Für weitere Lastschriften erhalten Sie eine separate Vorankündigung. Bei Nichteinlösung oder unberechtigter Rückbelastung übernimmt der Kunde die entstandenen Kosten. Die Genehmigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
Kosten und Zahlung. 4.1 Der Kunde zahlt Peakon die im Bestellformular angegebenen Abonnementsgebühren und Kosten für die Nutzung des Systems und der Services durch den Kunden (die „Kosten“). Die Kosten sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig (es sei denn, der Vertrag wird vom Kunden wegen einer durch Peakon begangenen wesentlichen Verletzung gekündigt; in diesem Fall erstattet Peakon alle vorausbezahlten Kosten, die den Rest der aktuellen Abonnementdauer abdecken). Der Kunde hat die Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung von Xxxxxx zu zahlen. Die Abonnementgebühren werden ungefähr am „Stichtag“ für die anfängliche Abonnementdauer (jeweils wie im Bestellformular angegeben) und zum oder zu Beginn jedes nachfolgenden Mindestverlängerungszeitraums von 12 Monaten („Verlängerungszeiträume“) im Voraus (oder gemäß Abschnitt 1.2) berechnet. Die Honorare für Fachdienstleistungen werden gemäß dem Bestellformular in Rechnung gestellt.
4.2 Der Kunde hat Xxxxxx alle Transaktionsgebühren zu erstatten, die Peakon im Zusammenhang mit der Zahlung der ggfs. fälligen Gebühren von der Bank des Kunden entstehen können.
Kosten und Zahlung. 3.1 Der Kunde zahlt die im Bestellformular angegebenen Kosten oder, wenn kein Tarif angegeben ist, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Bestellformulars gültigen Standardsätze von Peakon. Wenn die Gesamtkosten als Voranschlag angegeben sind, dann werden die tatsächlichen Kosten den Voranschlag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden übersteigen, oder Peakon wird die Fachdienstleistungen einstellen, wenn der Voranschlag erreicht ist.
3.2 Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden kann Xxxxxx eigene Reisekosten und die damit verbundenen Auslagen, die den die Fachdienstleistungen erbringenden Personen angemessenerweise entstehen, in Rechnung stellen.
3.3 Die Kosten für Fachdienstleistungen werden ungefähr am Stichtag berechnet, der auf dem Bestellformular von Peakon angegeben ist.
3.4 Wenn dieser Vertrag vor Erbringung der Fachdienstleistungen endet, hat der Kunde alle unbezahlten Kosten zu entrichten, die vor dem Beendigungsdatum anfallen (anteilig für feste Kosten, nach Prozentsatz der Fertigstellung). Im Voraus bezahlte Kosten werden zurückerstattet, soweit sie sich auf den Zeitraum nach dem Beendigungsdatum beziehen, an dem der Kunde aus wichtigem Grund kündigt, jedoch nicht anderweitig. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, verfällt die nicht genutzte Zeit, falls der Kunde einen professionellen Service-Zeitblock im Voraus erworben hat, nach: (a) zwölf Monaten ab dem Anfangsdatum des Kaufs eines solchen Zeitpunkts; oder (b) nach dem Enddatum der anwendbaren Abonnementdauer.
3.5 Alle an Peakon zu zahlenden Beträge werden mit Beendigung dieser Anlage sofort fällig.
Kosten und Zahlung. Die Ausstellung und Bereitstellung von Zertifikaten sind in der Regel kostenpflichtig. Die Bereitstellung des Verzeichnisdienstes und des Widerrufs- und Sperrdienstes erfolgt kostenlos. Die jeweiligen Preise sind der bei Abschluss des Signaturvertrags geltenden Preisliste oder konkrete Angebote der PrimeSign zu entnehmen.