Common use of Kostenerstattung bei Überschreitung einer Leistungsobergrenze Clause in Contracts

Kostenerstattung bei Überschreitung einer Leistungsobergrenze. Übersteigt der geltend gemachte Anspruch eine der Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer Kosten nur in dem Umfang, in welchem diese bei einem Anspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Prämiensatzes“) gilt nachstehende Regelung zur Prämienanpassung: Soweit die Prämie in Abhängigkeit vom Umsatz des Versicherungsnehmers berechnet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers Änderungen des konsolidierten Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer in Textform anzuzeigen (Än- derungsanzeige). Hierzu übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Frage- bogen, der innerhalb von drei Monaten zu beantworten ist. Auf Verlangen des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Bei einer Änderung des Jahresumsatzes erfolgt eine Prämienanpassung für die gesamte laufende Versicherungsperiode. Für frühere Versicherungsperioden wird keine Prämien- anpassung vorgenommen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Änderungsanzeige, kann der Versicherer anstelle der Prämienanpassung die für die gesamte laufende Versicherungsperiode verein- barte Prämie noch einmal verlangen. Wird die Änderungsanzeige innerhalb eines Monats nach Empfang der Nachzahlungsaufforderung des Versicherers nachgeholt, erlischt die Pflicht des Versicherungsnehmers zur nochmaligen Zahlung der Prämie und der Versicherer nimmt die Prämienanpassung vor. • den Eintritt eines Versicherungsfalles, • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs, • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Kostenerstattung bei Überschreitung einer Leistungsobergrenze. Übersteigt der geltend gemachte Anspruch eine der Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer Kosten nur in dem Umfang, in welchem diese bei einem Anspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Prämiensatzes“) gilt nachstehende Regelung zur Prämienanpassung: Soweit die Prämie in Abhängigkeit vom Umsatz des Versicherungsnehmers berechnet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers Änderungen des konsolidierten Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer in Textform anzuzeigen (Än- derungsanzeigeÄnde- rungsanzeige). Hierzu übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Frage- bogen, der innerhalb von drei Monaten zu beantworten ist. Auf Verlangen des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Bei einer Änderung des Jahresumsatzes erfolgt eine Prämienanpassung für die gesamte laufende Versicherungsperiode. Für frühere Versicherungsperioden wird keine Prämien- anpassung vorgenommen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Änderungsanzeige, kann der Versicherer anstelle der Prämienanpassung die für die gesamte laufende Versicherungsperiode verein- barte Prämie noch einmal verlangen. Wird die Änderungsanzeige innerhalb eines Monats nach Empfang der Nachzahlungsaufforderung des Versicherers nachgeholt, erlischt die Pflicht des Versicherungsnehmers zur nochmaligen Zahlung der Prämie und der Versicherer nimmt die Prämienanpassung vor. • den Eintritt eines Versicherungsfalles, • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs, • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller.

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Samples: www.carlrieck.de, www.kuv24-berater.de, www.assecon.de

Kostenerstattung bei Überschreitung einer Leistungsobergrenze. Übersteigt der geltend gemachte Anspruch eine der Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer Ver- sicherer Kosten nur in dem Umfang, in welchem diese bei einem Anspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Prämiensatzes“) gilt nachstehende Regelung zur Prämienanpassung: Soweit die Prämie in Abhängigkeit vom Umsatz des Versicherungsnehmers berechnet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers Änderungen des konsolidierten kon- solidierten Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer in Textform anzuzeigen (Än- derungsanzeigeÄnderungsanzeige). Hierzu übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Frage- bogenFragebogen, der innerhalb von drei Monaten zu beantworten ist. Auf Verlangen des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Bei einer Änderung des Jahresumsatzes erfolgt eine Prämienanpassung für die gesamte laufende Versicherungsperiode. Für frühere Versicherungsperioden wird keine Prämien- anpassung vorgenommenPrämienanpassung vorgenom- men. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Änderungsanzeige, kann der Versicherer anstelle der Prämienanpassung die für die gesamte laufende Versicherungsperiode verein- barte vereinbarte Prämie noch einmal verlangen. Wird die Änderungsanzeige innerhalb eines Monats nach Empfang der Nachzahlungsaufforderung des Versicherers nachgeholt, erlischt die Pflicht des Versicherungsnehmers Versicherung- snehmers zur nochmaligen Zahlung der Prämie und der Versicherer nimmt die Prämienanpassung vor. Der Versicherte hat dem Versicherer unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen: • den Eintritt eines Versicherungsfalles, • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs, • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren selbstständige Beweisver- fahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller.

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Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de

Kostenerstattung bei Überschreitung einer Leistungsobergrenze. Übersteigt der geltend gemachte Anspruch eine der Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer Kosten nur in dem Umfang, in welchem diese bei einem Anspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Ergänzend zu Ziffer II. Allgemeine Regelungen, Bedingungen 04/2015 („Anpassung des Prämiensatzes“) gilt nachstehende Regelung zur Prämienanpassung: Soweit die Prämie in Abhängigkeit vom Umsatz des Versicherungsnehmers berechnet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers Änderungen des konsolidierten Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer in Textform anzuzeigen (Än- derungsanzeigeÄnderungsanzeige). Hierzu übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Frage- bogenFragebogen, der innerhalb von drei Monaten zu beantworten ist. Auf Verlangen des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Bei einer Änderung des Jahresumsatzes erfolgt eine Prämienanpassung für die gesamte laufende Versicherungsperiode. Für frühere Versicherungsperioden wird keine Prämien- anpassung Prämienanpassung vorgenommen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Änderungsanzeige, kann der Versicherer anstelle der Prämienanpassung die für die gesamte laufende Versicherungsperiode verein- barte vereinbarte Prämie noch einmal verlangen. Wird die Änderungsanzeige innerhalb eines Monats nach Empfang der Nachzahlungsaufforderung des Versicherers nachgeholt, erlischt die Pflicht des Versicherungsnehmers zur nochmaligen Zahlung der Prämie und der Versicherer nimmt die Prämienanpassung vor. • den Eintritt eines Versicherungsfalles, • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs, • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller.

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Samples: www.alt-partner.at, www.kuv24-media.de