Common use of Krankheit nach Kündigung Clause in Contracts

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Arbeitnehmende während der Kündigungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR im ersten Dienstjahr während längstens 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünf- tem Dienstjahr während längstens 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusam- men, so verlängert sich dieser bis zum nächsten Monatsende.

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Samples: www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Arbeitnehmende während der Kündigungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach Art. 336c 336 c Abs. 2 OR im ersten Dienstjahr während längstens 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünf- tem fünften Dienstjahr während längstens 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin Endtermin nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusam- menKündigungs- frist zusammen, so verlängert sich dieser bis zum nächsten nächstfolgenden Monatsende.

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Samples: Landesmantelvertrag Für Das Schweizerische Bauhauptgewerbe

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Erkrankt der oder die Arbeitnehmende während der Kündigungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR im ersten Dienstjahr während wäh- rend längstens 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünf- tem fünftem Dienstjahr während längstens längs- tens 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusam- men, so verlängert sich dieser bis zum nächsten Monatsendeunter- brochen.

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Samples: sguv.ch

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Arbeitnehmende während der Kündigungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR im ersten Dienstjahr während längstens 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünf- tem fünftem Dienstjahr während längstens 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusam- menzusammen, so verlängert sich dieser bis zum nächsten nächs- ten Monatsende.

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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Arbeitnehmende Erkrankt der Arbeitnehmer während der KündigungsfristKündi- gungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach Art. Artikel 336c Abs. Absatz 2 OR im ersten 1. Dienstjahr während längstens 30 Tagen, im zweiten 2. bis und mit fünf- tem Dienstjahr 5. Dienst- jahr während längstens 90 Tagen und ab dem sechsten 6. Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin Endtermin nicht mit dem Ende der fortgesetzten fortge- setzten Kündigungsfrist zusam- menzusammen, so verlängert sich dieser bis zum nächsten nächstfol- genden Monatsende.

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Samples: shop.baumeister.swiss

Krankheit nach Kündigung. Erkranken Arbeitnehmende Erkrankt der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist nach ArtArtikel 336c Absatz 2 OR. 336c Abs. 2 OR im ersten Dienstjahr während längstens 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünf- tem fünftem Dienstjahr während längstens 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während längstens 180 Tagen unterbrochen. Fällt der End- termin Endtermin (in der Regel ein Monatsende) nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusam- menzusammen, so verlängert sich dieser bis zum nächsten nächstfolgenden Endtermin (in der Regel Monatsende).

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Samples: pbkgeruest.ch