Common use of Kreditkosten Clause in Contracts

Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung) beträgt derzeit 10,95 % p.a. für den eingeräumten und in Anspruch genommenen Kredit und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragen.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (Kontoüberziehungs.u.) beträgt derzeit 10,95 13,99% p.a. Anschließend wird der Zinssatz gemäß der nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für Zinsanpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der zuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) beträgt 14,81% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde auf der Grundlage der bei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. der Anlage zu § 6 PAngV unterstellt, dass der Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit gleich bleibt, der vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von € 1.500,00 in Anspruch genommen wird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 19. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.602,31 Sollzinssatz: 13,99% p.a. Effektiver Jahreszins: 14,81% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist – der Abschluss einer Kreditversicherung oder – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den eingeräumten vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Nein Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kredit Kreditbeträge erforderlich. Neben dem Kreditkonto ist ein Konto für die Auszahlung an Sie und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei Rückzahlung des Rahmenkredits erforderlich, das auch bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragenanderen Kreditinstitut geführt werden kann.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 6,9 Prozentpunkte p.a. Mit Bonuszinssatz derzeit 6,8% p.a. (9% p.a. variabel abzgl. freiwilliger Bonus 2,2 Prozentpunkte p.a.). Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung) beträgt derzeit 10,95 % p.a. für den eingeräumten und in Anspruch genommenen Kredit und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 151.1., 1.4., 1.7., 1.10. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird („Berechnungsstichtag“) eines jeden Jahres wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen Sollzinssatz ergibt sich aus dem 3-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate; siehe www.euribor- xxx.xx), der am 15. Kalendertag des vor dem Berechnungsstichtags liegenden Monats veröffentlicht wird, zuzüglich des vereinbarten Aufschlags (Standardaufschlag 6,9 Prozentpunkte) per anno (p.a.). Sofern es sich beim 15. Kalendertag des Vormonats um keinen Bankarbeitstag handelt, ist der auf diesen Tag nächstfolgende österreichische Bankarbeitstag maßgeblich. Die sich aus der Berechnung ergebenden Sollzinssätze werden kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte gerundet. Die Zinsen werden auf Basis des so ermittelten Zinssatzes zum auf den Berechnungsstichtag folgenden Ende des Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) für die im jeweiligen Kalenderquartal entstandenen Salden im nachhinein berechnet. Hierbei werden die Zinsen des jeweiligen Tagessaldos (valutarisch) des Kalenderquartals auf Basis des ermittelten Zinssatzes berechnet. Bei der Berechnung werden die Salden kalendertaggenau erfasst und das Jahr Kalenderjahr mit 360 365 Tagen berechnet (30/360)angenommen. Die sich hieraus ergebenden Zinsen des Kalenderquartals werden aufsummiert und auf dem Konto zum Ende des Kalenderquartals gebucht und in der Folge weiter verzinst. Hierdurch entstehen Zinseszinsen. DADAT — Schelhammer Capital Bank AG | X-0000 Xxxxxxxx, Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00 | E: xxxxxx@xxx.xx | W: XXX.XX | FN: 58248i Sitz der Gesellschaft & Registergericht: Wien | UID-Nr.: ATU15359403 Effektiver Jahreszins: Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Ein Kontoinhaber: 11,49 % p.a. Zwei Kontoinhaber: 13,80 % p.a. Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags aus. Die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes erfolgt unter der Annahme, dass der Gesamtkreditbetrag € 1.500,00 beträgt, jeder Kontoinhaber eine Debit- und Kreditkarte erhält, die Überziehungsmöglichkeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt in voller Höhe für drei Monate in Anspruch genommen wird, die Überziehung in drei gleichen Raten im Abstand von jeweils einem Monat vollständig zurückbezahlt wird, sich der Sollzinssatz und die Kosten Seine eigenen Aufwendungenin diesem Zeitraum nicht verändern, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat die Sollzinsen sowie Kosten nach Ablauf der Kreditnehmer zu tragendrei Monate angelastet werden.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag Rahmenkreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (Kontoüberziehungs.u.) beträgt derzeit 10,95 13,99% p.a. Anschließend wird der Zinssatz gemäß den nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für den eingeräumten und Zinsanpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der zuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) beträgt 14,81% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde auf der Grundlage der bei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 des VKrG bzw. des Anhangs zu § 6 VKrG unterstellt, dass der Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit gleichbleibt, der vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von € 1.500,00 in Anspruch genommenen genommen wird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.604,68 Sollzinssatz: 13,99% p.a. Effektiver Jahreszins: 14,81% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist – der Abschluss einer Kreditversicherung oder – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Rahmenkreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei einem variablen Sollzins überhaupt oder nach Ablauf den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Sollzinsbindung (siehe unten) ist Kreditgeber die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigtKosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals sind sie nicht im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15effektiven Jahreszins enthalten. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragen.Nein Nein

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen verschie- denen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung) beträgt derzeit 10,95 % p.a. für den eingeräumten und in Anspruch genommenen Kredit und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Der Sollzinssatz beträgt 10,9 % p. a. und ist gebunden bis zum Ende des Quartals. Bzgl. der Änderung von Sollzinsen vereinbaren die Vertragsparteien folgende Regelung: Den Sollzinssatz für das folgende Kalendervierteljahr wird die Bank umgehend schriftlich mitteilen. Danach wird die Bank 2 Monate vor dem Ende der Sollzinssatzbindung ein neues Angebot unterbreiten. Bei einer Sollzinsfestschreibung kön- nen Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, kündigt die Bank die eingeräumte und/oder geduldete Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Ziffer 19). Während dieser Kündigungsfrist hat der zuletzt vereinbarte Sollzinssatz weiterhin Gültigkeit. Bei einer Erhöhung von Sollzinsen kann der Kreditnehmer den davon betroffenen Kreditvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kreditnehmer, so werden die erhöhten Sollzinsen nicht zugrunde gelegt und der zuletzt vereinbarte Sollzinssatz ist weiterhin gültig. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragen. Kosten bei Zahlungsverzug Verspätete Zahlungen können schwerwiegen- de Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen ein Verzugszinssatz pro Jahr von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Höhe des jeweils aktuellen Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Der Verzugszinssatz beträgt danach derzeit 4,12 % p. a. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt der Bank vorbehalten.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (Kontoüberziehungs.u.) beträgt derzeit 10,95 9,55% p.a. Anschließend wird der Zinssatz gemäß der nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für Zinsanpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der zuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) beträgt 9,70% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde auf der Grundlage der bei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. der Anlage zu § 6 PAngV unterstellt, dass der Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit gleich bleibt, der vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von € 1.500,00 in Anspruch genommen wird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.579,93 Sollzinssatz: 9,55% p.a. Effektiver Jahreszins: 9,70% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist – der Abschluss einer Kreditversicherung oder – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den eingeräumten vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Nein Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kredit Kreditbeträge erforderlich. Neben dem Kreditkonto ist ein Konto für die Auszahlung an Sie und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei Rückzahlung des Rahmenkredits erforderlich, das auch bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragenanderen Kreditinstitut geführt werden kann.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen verschiede- nen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Ja. Der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit von 12,24 % jährlich ist veränderlich. Änderungen des Sollzinssatzes werden dem Karteninhaber / Kreditnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeit- punkt des Wirksamwerdens in Textform (Kontoüberziehungz. B. per Brief, per Information auf der Kartenabrechnung, über das Kredit- karten-Banking, per E-Mail) beträgt derzeit 10,95 % p.a. für den eingeräumten und in Anspruch genommenen Kredit und ist veränderlich (§ 489 Abs. 2 BGB). Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (siehe unten) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senkenangeboten. Die Berechtigung Zustimmung des Karteninhabers / Kreditnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmi- gungswirkung wird ihn die Landesbank Berlin AG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Kartenin- haber / Kreditnehmer Änderungen des Sollzinssatzes angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und Verpflichtung kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Landesbank Berlin AG beim Angebot der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.12.2022 ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR- Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht istÄnderungen besonders hinweisen. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2022 und dann monatlich jeweils zum 15. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. Karteninhaber / Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzän-derung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am 30. Februar 2023 über die Anpassung unterrichten. Dieser Sollzins wird wie folgt berechnet: Der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet (30/360). Kosten Seine eigenen Aufwendungen, wie z. B. Telefon, Internet und Porti, hat der Kreditnehmer zu tragenKündigung zurück- zahlt.

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