Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 % jährlich ist veränderlich. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegeben. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins beträgt 16,83 % p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ändert. Ist • der Abschluss einer Kreditversicherung oder • die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung oder anderer Nebenleistungen ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.
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Samples: Kreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 für die erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (s.u.) beträgt 13,99% jährlich ist veränderlichp.a. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist Anschließend wird der Zinssatz gemäß der nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Zinsanpassungen sind Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegenvorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, so ist d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung Website des SRFEuropean Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmersrates.html herangezogen. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz ein Quartal folgenden Monats („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegebenzuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) beträgt 16,83 14,61% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungenbei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestelltbzw. der Anlage zu § 6 PAngV unterstellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das dass der Sollzinssatz für die gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten VerbraucherdarlehensvertragLaufzeit gleich bleibt, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut € 1.500,00 in Anspruch genommen werden kannwird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.617,74 Sollzinssatz: 13,99% p.a. Effektiver Jahreszins: 14,61% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist • – der Abschluss einer Kreditversicherung oder • – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung Nein Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Die Führung eines oder anderer Nebenleistungen mehrerer Konten ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. Neben dem Kreditkonto ist ein Konto für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %Auszahlung an Sie und Rückzahlung des Rahmenkredits erforderlich, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt das auch bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzteinem anderen Kreditinstitut geführt werden kann.
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Samples: Rahmenkreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen verschiede- nen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 12,24 % jährlich ist veränderlich. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist Änderungen des Sollzinssatzes werden dem Karteninhaber / Kreditnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per Information auf der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZBKartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) (SRF- Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genanntangeboten. Die Bank vergleicht an einem Stichtag Zustimmung des Karteninhabers / Kreditnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Landesbank Berlin AG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber / Kreditnehmer Änderun- gen des Sollzinssatzes angeboten, kann er den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit Vertrag vor dem SRF-Satz am StichtagWirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist Landesbank Berlin AG beim Angebot der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des DarlehensnehmersÄnderungen beson- ders hinweisen. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der SRF-Satz wesentlich geändert oder Karteninhaber / Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank binnen zweier Wochen nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei Wirksamwerden der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegebenKündigung zurückzahlt. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz Pro- zentsatz des Gesamtkreditbetrags. Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Effektiver Jahreszins beträgt 16,83 % p.a12,95 %. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in der Preisangabenverordnung Annahme, dass der gesamte Betrag des Kreditrahmens/ Verfü- gungsrahmens bei Vertragsabschluss (PAngVZusendung der Karte) zusätzlich in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden folgende Annahmen zugrunde zu Grunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so Der gesamte Kredit gilt das gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe für die Kreditlaufzeit in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, Der Kredit wird ab der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen ersten Inanspruchnahme für einen Zeitraum von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers Karteninhabers sind der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in ausgeglichen. Der Kreditbetrag wird mit gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wirdzurückgezahlt. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann. Hinweis: Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen ermäßigen oder erhöhen, wenn sich eine die der bei seiner Berechnung zugrunde zu Grunde gelegten Annahmen ändertändern. Ist • - der Abschluss einer Kreditversicherung oder • - die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung Neben- leistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthaltenNein. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung oder anderer Nebenleistungen ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetztNein.
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Samples: Kreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 für die erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (s.u.) beträgt 9,55% jährlich ist veränderlichp.a. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist Anschließend wird der Zinssatz gemäß der nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Zinsanpassungen sind Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegenvorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, so ist d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung Website des SRFEuropean Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmersrates.html herangezogen. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz ein Quartal folgenden Monats („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegebenzuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) beträgt 16,83 9,70% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungenbei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestelltbzw. der Anlage zu § 6 PAngV unterstellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das dass der Sollzinssatz für die gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten VerbraucherdarlehensvertragLaufzeit gleich bleibt, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut € 1.500,00 in Anspruch genommen werden kannwird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.579,93 Sollzinssatz: 9,55% p.a. Effektiver Jahreszins: 9,70% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist • – der Abschluss einer Kreditversicherung oder • – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung Nein Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Die Führung eines oder anderer Nebenleistungen mehrerer Konten ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. Neben dem Kreditkonto ist ein Konto für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %Auszahlung an Sie und Rückzahlung des Rahmenkredits erforderlich, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt das auch bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzteinem anderen Kreditinstitut geführt werden kann.
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Samples: Rahmenkreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 für die erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (s.u.) beträgt 13,99% jährlich ist veränderlichp.a. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist Anschließend wird der Zinssatz gemäß der nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Zinsanpassungen sind Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegenvorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, so ist d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung Website des SRFEuropean Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmersrates.html herangezogen. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz ein Quartal folgenden Monats („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegebenzuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) beträgt 16,83 14,81% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungenbei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestelltbzw. der Anlage zu § 6 PAngV unterstellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das dass der Sollzinssatz für die gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten VerbraucherdarlehensvertragLaufzeit gleich bleibt, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut € 1.500,00 in Anspruch genommen werden kannwird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 19. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.602,31 Sollzinssatz: 13,99% p.a. Effektiver Jahreszins: 14,81% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist • – der Abschluss einer Kreditversicherung oder • – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung Nein Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Die Führung eines oder anderer Nebenleistungen mehrerer Konten ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. Neben dem Kreditkonto ist ein Konto für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %Auszahlung an Sie und Rückzahlung des Rahmenkredits erforderlich, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt das auch bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzteinem anderen Kreditinstitut geführt werden kann.
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Samples: Rahmenkreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 % jährlich ist veränderlich. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegeben. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins beträgt 16,83 % p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ändert. Ist • der Abschluss einer Kreditversicherung oder • die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung oder anderer Nebenleistungen ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Euro, sofern der Kunde ein Girokonto bei der Bank führt und dieses als Referenzkonto für den Lastschrifteinzug hinterlegt ist, ansonsten 24,00 €. Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten Euro, sofern der Kunde ein Girokonto bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen der Bank führt und dieses als Referenzkonto für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnenden Lastschrifteinzug hinterlegt ist, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetztansonsten 12,00 €.
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Samples: Kreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag Rahmenkreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 für die erste Zinsperiode bis zum nächsten Zinsanpassungstag (s.u.) beträgt 13,99% jährlich ist veränderlichp.a. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist Anschließend wird der Zinssatz gemäß den nachfolgenden Regelungen angepasst: Maßgeblich für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Zinsanpassungen sind Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegenvorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, so ist d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung Website des SRFEuropean Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmersrates.html herangezogen. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz ein Quartal folgenden Monats („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Wenn wir keine Sollzinserhöhung vornehmen, obwohl sich nach der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegebenzuvor beschriebenen Regelung eine solche errechnet, können wir diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung verrechnen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) beträgt 16,83 14,81% p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungenbei Abschluss des Rahmenkreditvertrages maßgeblichen Konditionen berechnet. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund Dabei wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in § 6 des VKrG bzw. des Anhangs zu § 6 VKrG unterstellt, dass der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das Sollzinssatz für die gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten VerbraucherdarlehensvertragLaufzeit gleichbleibt, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut € 1.500,00 in Anspruch genommen werden kannwird und die Zahlungen in Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen Annahme ändert. Repräsentatives Beispiel unter Zugrundelegung der obigen Annahmen: Nettodarlehensbetrag: € 1.500,00 Zu zahlender Gesamtbetrag: € 1.604,68 Sollzinssatz: 13,99% p.a. Effektiver Jahreszins: 14,81% p.a. Monatliche Zahlungsrate: € 150,00. Anzahl der monatlichen Zahlungsraten: 11 Ist • – der Abschluss einer Kreditversicherung oder • – die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag Rahmenkreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung oder anderer Nebenleistungen ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.Nein Nein
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Samples: Rahmenkreditvertrag
Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der Sollzinssatz von 15,66 % jährlich ist veränderlich. Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen- refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) angegeben. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Der effektive Jahreszins beträgt 16,83 % p.a. Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ändert. Ist • der Abschluss einer Kreditversicherung oder • die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung oder anderer Nebenleistungen ist freiwillig und nicht Voraussetzung dafür, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) Für die Verwendung der Kreditkarte fallen folgende Kosten an: • Bargeldverfügung: vier Bargeldverfügungen je Abrechnungsperiode (pro Kartenkonto): kostenlos ab der fünften Bargeldverfügung: aus Guthaben: 1,00 %, mind. 5,25 Euro aus debitorischem Kontostand: 3,50 %, mind. 5,75 Euro • Gebühr für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland (entfällt bei Zahlungen in Euro): zzgl. 1,50 % • Jahresgebühr/Jahresbeitrag: Hauptkarte: 0,00 24,00 Euro Zusatzkarte: 0,00 Euro pa; monatliche Abbuchung Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.
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Samples: Kreditvertrag