Bevollmächtigung. Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Bevollmächtigung. Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist bevollmächtigt, die Beitragsforderungen der KRAVAG- LOGISTIC Versicherungs-AG im eigenen Namen geltend zu machen und die Beiträge einzuziehen. Die Vollmacht erstreckt sich ferner auf alle rechtsverbindlichen Erklärungen wie z. B. die Befugnis zur Vertragskündigung, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung einer Geschäftsgebühr.
Bevollmächtigung. Die HanseMerkur gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Bevollmächtigung. Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ih- rem Namen abzugeben.
Bevollmächtigung. 5.4.1 Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs uns zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Person abzugeben.
5.4.2 Wenn die versicherte Person infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangt, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist sie verpflichtet, dieses Recht auf ihren Namen von uns ausüben zu lassen.
Bevollmächtigung. Der Eigentümer bevollmächtigt Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxxx oder Personen, die in ihrem Auftrag handeln, für die Dauer dieses Vertrages alle mit der Überlassung verbundenen Rechtshandlungen für ihn vorzunehmen. Insbesondere ist Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxxx oder Personen, die in ihrem Auftrag handeln, berechtigt, auf Kosten des Eigentümers notwendige tierärztliche Behandlungen des Pferdes einzuleiten, sofern keine Möglichkeit besteht, daß der Eigentümer diese selbst veranlassen kann (Notfälle).
Bevollmächtigung. 1. Bevollmächtigte: Die Leihgemeinschaft wird durch eine(n) Bevollmächtigte(n) vertreten. Bei Gründung der Leihgemein- schaft ist bevollmächtigt:
2. Aufgaben der/des Bevollmächtigten: Die/der Bevoll- mächtigte eröffnet ein Sonderkonto für die Einzahlungen der Leihgemeinschafts-Mitglieder und führt Buch über die Zahlungen der einzelnen Leihgemeinschafts-Mitglieder. Die eingezahlten Beträge werden von der GLS Bank zu Lasten dieses Sonderkontos eingezogen.
3. Mitgliederliste: Von der/dem Bevollmächtigten wird eine Mitgliederliste geführt, die jeweils auf dem neuesten Stand sein soll. Jedes Leihgemeinschafts-Mitglied erhält von der GLS Bank mit der Annahme des Kreditantrages eine Kopie der Mitgliederliste mit den jeweils übernommenen Beträ- gen. Persönliche Angaben des Leihgemeinschafts-Mitglieds Unterschrift der/des Kreditnehmers/in Legitimationsprüfung Unterschrift der/des Leihgemeinschafts-Bevollmächtigten Unterschrift der GLS Gemeinschaftsbank eG GLS Bank Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite Muster
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits Kreditart Ratenkredit:
Bevollmächtigung. Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist bevollmächtigt, die Beitragsforderungen der Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft im eigenen Namen geltend zu machen und die Beiträge einzuziehen. Die Vollmacht erstreckt sich ferner auf alle rechtsverbindlichen Erklärungen wie z. B. die Befugnis zur Vertragskündigung, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung einer Geschäftsgebühr.
Bevollmächtigung. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die Beauftragte sämtliche zur Durchführung dieses Auftrags erforderlichen Erklärungen im Namen des Auftraggebers entgegenzunehmen und abzugeben sowie die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht ist auf die Dauer des Auftragsverhältnisses begrenzt; sie entfällt mit Beendigung des Auftrags.
Bevollmächtigung. Sie gewährleisten und übernehmen gegenüber TechSmith die Verantwortung dafür, dass diese LVTS für Sie bindend ist und dass die Person, die dieser LVTS zustimmt, über die entsprechende Bevollmächtigung verfügt, älter als 18 Jahre und vollständig fähig und qualifiziert ist, die in dieser LVTS dargelegten Bestimmungen, Bedingungen, Verpflichtungen, Bekräftigungen, Zusicherungen und Gewährleistungen einzugehen und die in ihr enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu befolgen und zu erfüllen.