Common use of Kreditrisiko Clause in Contracts

Kreditrisiko. Die Fähigkeit der Gesellschaft zu Auszahlungen an Anteilsinhaber in Bezug auf die Anteile ist in dem Maße eingeschränkt, in dem die Gesellschaft andere Verbindlichkeiten übernimmt oder ihr solche auferlegt werden. Mit dem Basiswert, den Fondsanlagen und/oder den Techniken zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert kann ein Ausfallrisiko in Bezug auf die Leistungspflichten eines Emittenten oder Kontrahenten verbunden sein. So bergen Anlagen in Anleihen oder andere Schuldtitel ein Kreditrisiko in Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Maßstab dienen kann. Nachrangige Schuldtitel bzw. Schuldtitel, die ein schlechteres Rating aufweisen, werden in der Regel als Wertpapiere mit einem höheren Kreditrisiko und einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit angesehen als Wertpapiere, die mit einem höheren Rating begeben werden. Gerät ein Emittent von Anleihen oder anderen Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann sich dies auf den Wert der jeweiligen Wertpapiere (der auf null sinken kann) und auf die Zahlungen, die auf diese Wertpapiere geleistet werden (die ebenfalls auf null sinken können), auswirken. Dies kann sich wiederum auf den Nettoinventarwert je Anteil auswirken. Anleger in einen Fonds, dessen Ziel die Abbildung der Wertentwicklung eines Basiswertes ist, sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Fondsanlagen für diesen Fonds in der Regel Anleihen oder sonstige Schuldtitel beinhalten, mit denen ein Bonitätsrisiko verbunden ist, das der Fonds trägt, sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anderweitig angegeben. Ist bei einem solchen Fonds überdies ein Kapitalschutzmechanismus vorgesehen, erfüllt dieser Mechanismus oftmals nur dann seinen Zweck, wenn Kapital- und Zinszahlungen auf die Anleihen bzw. sonstigen Schuldtitel, in die der Fonds als Fondsanlagen investiert, ordnungsgemäß geleistet werden.

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