Common use of Kumulsperre Clause in Contracts

Kumulsperre. Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem weiteren Versicherungsvertrag in Anspruch nehmen, begrenzt die Versicherungssumme des Vertrags mit der höchsten Versicherungssumme, bei gleich hohen Versicherungssummen die Versicherungssumme dieses Vertrags, die obliegende Leistung bezüglich dieses Verstoßes; eine Kumulierung der Versiche- rungssummen findet nicht statt. § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt entsprechend.

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Samples: sdv-online.de

Kumulsperre. Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher auf Grund zusätz- licher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz auch aus einem weiteren Versicherungsvertrag oder mehreren Versiche- rungsverträgen in Anspruch nehmen, begrenzt die Versicherungssumme des Vertrags Vertrages mit der höchsten Versicherungssumme, bei gleich hohen Versicherungssummen Versicherungssumme die Versicherungssumme dieses Vertrags, die obliegende Leistung bezüglich dieses Verstoßesaus allen Versiche- rungsverträgen; eine Kumulierung der Versiche- rungssummen Versicherungs- summen findet nicht statt. § 78 59 Abs. 2 Satz 1 VVG VersVG gilt entsprechendent- sprechend.

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Samples: www.4broker.de

Kumulsperre. Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund auf Grund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem weiteren Versicherungsvertrag oder mehreren Versicherungsverträgen in Anspruch nehmen, begrenzt die Versicherungssumme des Vertrags Vertrages mit der höchsten Versicherungssumme, bei gleich hohen Versicherungssummen Versicherungssumme die Versicherungssumme dieses Vertrags, die obliegende Leistung bezüglich dieses Verstoßesaus allen Versicherungsverträgen; eine Kumulierung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen findet nicht statt. § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt entsprechend.

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Samples: www.corporate-insurance.de

Kumulsperre. 14.1 Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund auf Grund zusätzlicher Qualifikationen Qualifikati- onen weitere Versicherungsverträge und kann er für ein einen und denselben densel- ben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem weiteren Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag in Anspruch nehmen, begrenzt die Versicherungssumme des Vertrags Vertrages mit der höchsten Versicherungssumme, bei gleich hohen Versicherungssummen die diese Versicherungssumme dieses Vertrags, die obliegende Leistung Lei- stung bezüglich dieses Verstoßes; eine Kumulierung der Versiche- rungssummen Versicherungs- summen findet also nicht statt. § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt entsprechend.

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