Kunden. Endverbraucher, Stromhändler sowie Elektrizitätsunternehmen, die elektrische Energie kaufen.
Kunden. Endverbraucher, Erdgashändler oder Erdgasunternehmen, die Erdgas kaufen.
Kunden. Als Kunden im Sinne dieser AGB gelten sowohl Verbraucher i.S.d. § 13 BGB als auch Unterneh- mer i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist i.S.d. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sitz: Xxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxx HReg.-Nr.: HRA 8080 PI
Kunden. Kunden sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die sich ordnungsgemäß bei „tim“ registriert und einen gültigen Kundenvertrag (Mitgliedschaft) abgeschlossen haben.
Kunden. Art der Daten: Kundendaten, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Bankverbindungsdaten, Bestelldaten, Liefer- daten Betroffene Personen: Kunden sowie Interessenten und deren Ansprechpartner Zweck: Zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
Kunden. Der Betriebsablauf beim Auftraggeber oder seiner (End-
Kunden. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe verfügt über rund 600 aktive Kunden, die hauptsächlich (ca. 92 %) aus der Möbel-, Türen- und Beschichtungsindustrie stammen. Geographisch gesehen liegt der Umsatz- schwerpunkt mit ca. 53 % (2019) auf Deutschland und Polen. Frankreich war im Geschäftsjahr 2019 mit rund 9 % drittstärkstes Absatzland, gefolgt von Litauen ebenfalls mit rund 9 % und Italien mit rund 7 %. Der größte Kunde der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe ist einer der bekanntesten und größten Möbelher- steller und -händler der Welt. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe ist bei diesem Kunden einer der Haupt- lieferanten für dünne, veredelte Holzfaserplatten. Der Umsatz basiert auf einem langfristigen Rahmenver- trag. Monatliche Preisanpassungen garantieren der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe dabei eine konstante Gewinnmarge. Die verbleibenden 80 % Umsatzanteil verteilen sich auf eine Vielzahl von Kunden. So sind die zehn größten Kunden der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe insgesamt für rund 35 % des Gesamtumsat- zes verantwortlich. Ca. 75 % des Gesamtumsatzes verteilt sich auf die 60 größten Kunden. Nach Einschätzung der Gesellschaft weist das Kundenportfolio grundsätzlich eine hohe Kundenbindung auf, da die Kunden nach Einschätzung der Gesellschaft die Qualität und die Liefertreue der Homann Holz- werkstoffe-Gruppe sehr schätzen. Zudem sind Mitarbeiter der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe in die Pro- zessschritte der Kunden teilweise integriert und es bestehen Entwicklungspartnerschaften mit einzelnen Kunden, so dass auch eine direkte Kommunikation und ein direkter Austausch mit verantwortlichen Mit- arbeitern der Kunden und Mitarbeitern der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe erheblich zum guten Verhält- nis zu den Kunden beiträgt. Die Weitergabe von Preissteigerungen, hervorgerufen durch höhere Rohstoff- preise, ist in der Regel zeitversetzt möglich. Bei Großkunden werden vertraglich fixierte Anpassungsme- chanismen über Rohstoffpreise durchgesetzt.
Kunden. Endverbraucher, Stromhändler sowie Elektrizitätsunternehmen, die elektrische Energie kaufen;
Kunden. IMCI verlangt, daß der Kunde:
a. seinen Antrag nicht bei einer anderen benannten oder zugelassenen Stelle eingereicht hat;
b. alle notwendigen Vorkehrungen für die Durchführung der Bewertung und Überwachung (falls erforderlich) trifft, einschließlich Vorkehrungen für die Prüfung von Unterlagen und Aufzeichnungen und den Zugang zu den relevanten Geräten, dem/den Standort(en), dem/den Bereich(en), dem Personal und seinen Unterauftragnehmern, die Untersuchung von Beschwerden oder die Teilnahme von Beobachtern (falls zutreffend);
c. Ansprüche auf die Zertifizierung nur in Bezug auf den Umfang, für den die Zertifizierung erteilt wurde, erhebt;
d. seine Produktzertifizierung nicht in einer Weise nutzt, die IMCI in Verruf bringt und keine Aussagen bezüglich seiner Produktzertifizierung macht, die IMCI als irreführend oder unberechtigt ansehen könnte;
e. die Verwendung aller seiner Werbematerialien einstellt, die einen Hinweis darauf enthalten;
f. bei Aussetzung, Entzug oder Beendigung der Zertifizierung alle Zertifizierungsunterlagen zurückgibt und alle anderen erforderlichen Maßnahmen ergreift;
g. die Zertifizierung nur verwendet, um darauf hinzuweisen, daß Produkte als konform gemäß festgelegtem Standard zertifiziert sind;
h. sich bemüht, sicherzustellen, daß kein Zertifikat oder Bericht oder ein Teil davon in irreführender Weise verwendet wird;
i. in Kommunikationsmedien wie Dokumenten, Broschüren oder Werbung auf seine Produktzertifizierung durch IMCI hinweist;
j. IMCI über alle Änderungen an dem zugelassenen Produkt informiert, die einer zusätzlichen Zulassung bedürfen, sofern diese Änderungen die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen oder den vorgeschriebenen Bedingungen für die Verwendung des Produkts beeinträchtigen können. Diese zusätzliche Genehmigung wird ggf. in Form eines Zusatzes oder einer Aktualisierung der ursprünglichen Bescheinigung erteilt;
k. weiterhin die Produktanforderungen für das zertifizierte Produkt erfüllt, wenn die Zertifizierung für die laufende Produktion gilt;
l. bei Weitergabe von Kopien der Zertifizierungsunterlagen an andere die Unterlagen vollständig wiedergibt;
m. sich bewußt ist, daß die Bewertung seiner Produkte unter der Grundannahme erfolgt, daß alle beteiligten Parteien (Konstrukteur, Bauherr/Werkstatt, Hersteller, Konstrukteur, Subunternehmer, Eigentümer usw.) ihre individuellen Verpflichtungen erfüllen. Die Bewertung wird nicht als Ersatz für die Rolle oder die Verpflichtungen anderer Parteien durchgeführ...
Kunden. Kommt der Kunde seiner Pflicht, Xxxxxxxxxxx Tele- matics die vereinbarten Arbeiten ungehindert zu ermöglichen, trotz Leistungsbereitschaft von Rosenberger Telematics nicht oder nur teilweise nach, hat Xxxxxxxxxxx Telematics das Recht, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise unter Setzung einer Nachfrist von mindestens drei Wochen zurückzutreten. Xxxxxxxxxxx Telematics kann diesfalls aber auch wahlweise die Arbeitsbereitschaft erklären und vom Kunden sofort die ge- samte Auftragssumme fordern; ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden hat Xxxxxxxxxxx Telematics dann mit der eigenen Leistung erst zu beginnen, sobald der Kunde seine Vorleis- tungspflichten vollständig erbracht hat. Der Fertigstellungster- min verschiebt sich in all diesen Fällen unter Berücksichtigung der bei Rosenberger Telematics dann bestehenden Leistungs- möglichkeiten/ Kapazitäten angemessen. Alle mit einer vom Kunden verursachten Verzögerung verbundenen Kosten (ins- besondere Steh-/Wartezeiten für Fahrzeuge, Baugeräte, Ar- beiter, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.