Common use of Kurzabsenzen Clause in Contracts

Kurzabsenzen. Persönliche Angelegenheiten sind ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Bedingt die private Angelegenheit eine Absenz innerhalb der Arbeitszeit, so ist diese durch die Vorgesetzten zu bewilligen und wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Arzt- und Zahnarztkonsultationen sowie ärztlich verordnete Therapien während der festgelegten Arbeitszeit werden nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Für eine Vorsprache bei Behörden aus dienstlichen Gründen wird die erforderliche Zeit (inkl. Reisezeit) ge- währt, nicht aber für das Aufsuchen einer Behörde auf eigene Veranlassung.

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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch, www.transfair.ch

Kurzabsenzen. Persönliche Angelegenheiten sind ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Bedingt die private Angelegenheit eine Absenz innerhalb der Arbeitszeit, so ist diese durch die den Vorgesetzten zu bewilligen und wird nicht auf an die Arbeitszeit angerechnet. Arzt- und Zahnarztkonsultationen sowie ärztlich verordnete Therapien während wäh- rend der festgelegten Arbeitszeit werden nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Bei langwierigen medizinischen Behandlungen kann eine Zeitgutschrift ge- währt werden; der Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung. Für eine Vorsprache bei Behörden aus dienstlichen Gründen wird die erforderliche erfor- derliche Zeit gewährt. (inkl. Reisezeit) ge- währt, nicht aber für das Aufsuchen einer Behörde auf eigene VeranlassungReisezeiten).

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Samples: www.transfair.ch

Kurzabsenzen. Persönliche Angelegenheiten sind ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Bedingt die private Angelegenheit eine Absenz innerhalb der Arbeitszeit, so ist diese durch die Vorgesetzten zu bewilligen und wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnetbewilligen. Arzt- und Zahnarztkonsultationen Zahnarztkonsultationen, zwingende Amts- oder Behörden- besuche sowie ärztlich verordnete Therapien während der festgelegten Arbeitszeit werden nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Für Bei langwierigen medizinischen Behandlungen kann eine Vorsprache bei Behörden aus dienstlichen Gründen wird die erforderliche Zeit (inkl. Reisezeit) ge- währt, nicht aber für das Aufsuchen einer Behörde auf eigene VeranlassungZeitgutschrift gewährt werden; der Entscheid liegt nach Rücksprache mit der Personalabteilung in der Kompetenz des zuständigen Geschäftsbereichsleiters.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Kurzabsenzen. Persönliche Angelegenheiten sind ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Bedingt die private Angelegenheit eine Absenz innerhalb der Arbeitszeit, so ist diese durch die den Vorgesetzten zu bewilligen und wird nicht auf an die Arbeitszeit angerechnet. Arzt- und Zahnarztkonsultationen sowie ärztlich verordnete Therapien während der festgelegten Arbeitszeit werden nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Bei langwierigen medizinischen Behandlungen kann eine Zeitgutschrift gewährt werden; der Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung. Für eine Vorsprache bei Behörden aus dienstlichen Gründen wird die erforderliche Zeit gewährt. (inkl. Reisezeit) ge- währt, nicht aber für das Aufsuchen einer Behörde auf eigene VeranlassungReisezeiten).

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Samples: sev-online.ch