Common use of Kurzarbeit Clause in Contracts

Kurzarbeit. a) Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Betriebsrat und der(n) zuständigen Gewerkschaft(en) eingeführt werden. Bei Fehlen eines Betriebsrates ist das Einvernehmen mit der(n) zuständigen Gewerkschaft(en) herzustellen.

Appears in 3 contracts

Samples: Vereinbarung, www.wko.at, www.wko.at

Kurzarbeit. a) Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen Einverneh- men mit dem jeweiligen Betriebsrat und der(n) zuständigen der/den zu- ständigen Gewerkschaft(en) eingeführt werden. Bei Fehlen eines Betriebsrates ist das Einvernehmen mit der(n) der/den zuständigen Gewerkschaft(en) herzustellen.. Anhang 4: Kurzarbeitsvereinbarung

Appears in 2 contracts

Samples: www.gpa.at, www.gpa.at

Kurzarbeit. a) Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Betriebsrat und der(n) zuständigen zu- ständigen Gewerkschaft(en) eingeführt werden. Bei Fehlen eines Betriebsrates ist das Einvernehmen mit der(n) zuständigen Gewerkschaft(en) herzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.arching.at

Kurzarbeit. a) Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen Einverneh- men mit dem jeweiligen Betriebsrat und der(n) zuständigen zustän- digen Gewerkschaft(en) eingeführt werden. Bei Fehlen Feh- len eines Betriebsrates ist das Einvernehmen mit der(n) zuständigen Gewerkschaft(en) herzustellen.der

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung

Kurzarbeit. a) Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen Einverneh- men mit dem jeweiligen Betriebsrat und der(n) zuständigen der/den zu- ständigen Gewerkschaft(en) eingeführt werden. Bei Fehlen eines Betriebsrates ist das Einvernehmen mit der(n) der/den zuständigen Gewerkschaft(en) herzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gpa.at