Kurzstrecke Musterklauseln

Kurzstrecke. Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen Gegebenheiten sind möglich. Sie sind an der jeweiligen Abfahrthaltestelle dargestellt. Auf den Linien der DB AG sowie Strecken bzw. Streckenabschnitten der Schnellbuslinien kommt der Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung.
Kurzstrecke. Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabstän- den (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen). Abweichungen auf- grund von verkehrlichen oder betrieblichen Gegebenheiten sind möglich. Sie sind an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle darge- stellt. Auf den Linien des SPNV sowie Strecken- bzw. Streckenab- schnitten der Schnellbuslinien und auf der Schnellbuslinie 60 (SB 60) kommt der Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung.
Kurzstrecke. Innerhalb der Stadtzone Friedrichshafen und Ravensburg Weingarten wird für Einzelfahrten unter 1500m Entfernung zwischen Start- und Endhaltestelle (Luftlinie) der Kurzstreckentarif angewandt. In der Stadtzone Lindau wird für Einzelfahrten unter 1000m Entfernung zwischen Start- und Endhaltestelle (Luftlinie) der Kurzstreckentarif angewandt. Umsteigevorgänge sind zwischen Start- und Endhaltestelle erlaubt. Der Kurzstreckentarif wird nicht rabattiert und richtet sich nach den in Anlage 6.2, 6.6 und
Kurzstrecke. Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstre- ckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Das Kurzstreckenver- zeichnis an der jeweiligen Haltestelle beziehungsweise am jeweiligen Fahr- kartenautomaten informiert über alle Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen können.
Kurzstrecke. Der Fahrausweis Kurzstrecke kann an allen Fahrausweisverkaufsautomaten erworben werden, ist zum unmittelbaren Fahrtantritt zu nutzen und gilt laut Fahrplan für 3 aufeinanderfolgende Haltestellenabschnitte im gesamten Streckennetz des Verkehrsunternehmens. Eine Entwertung ist nicht erforderlich. Es besteht keine Umsteigeberechtigung. Ein Vorverkauf ist nicht möglich. Beispiele: - Kauf/Einstieg Hst. Platz der Jugend - mögliche Fahrt bis Hst. Hauptbahnhof bzw. Blumenbrink (Straba oder Bus) - Kauf/Einstieg Hst. Berliner Platz - mögliche Fahrt bis Hst. Keplerstraße bzw. Hst. Stauffenbergstraße (Straba) - Kauf/Einstieg Hst. Lankow Siedlung - mögliche Fahrt bis Hst. Xxxxxx Xxxxxx (Xxxxxx) xxx. Xxx. Xxxxxxxxx (Xxx) - Kauf/Einstieg Hst. Hegelstraße - mögliche Fahrt bis Hst. Magdeburger Straße (Bus) Die Tageskarte (24 h) gilt vom Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtnetzes oder innerhalb des Landkreisnetzes bzw. im Gesamtnetz des Verkehrsunternehmens. Zur Nutzung der Kindertageskarte (24 h) sind Kinder zwischen 7 bis einschließlich 14 Jahre berechtigt. Die Familientageskarte (24 h) gilt vom Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtnetzes oder innerhalb des Landkreisnetzes bzw. im Gesamtnetz des Verkehrsunternehmens. Sie kann von zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahre genutzt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.