Common use of Kündigung aus wichtigem Grund Clause in Contracts

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn − eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Zeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Geschäftsbeziehungen davon gemäß Z 1 Abs 1 jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt eingetreten ist und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, - der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; hätte oder - der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch kann, wodurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigenkündi- gen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigtbe- rechtigt, liegt kann insbesondere vorvorliegen, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögensver- hältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat hat, und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Vermögensverhält- nisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; , oder der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn − eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige Umstände gemacht hat macht und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; hätte oder − der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch kann, wodurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Zeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögensverhält- nisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat hat, und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; , oder der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Banking Documents, Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut Kre- ditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigtbe- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögensver- hältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse oder über sonstige Umstände wesentliche Um- stände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat macht und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; hätte oder der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, oder • der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse macht, oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut Kredit- institut und der Kunde ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigtberech- tigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse macht oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; hätte oder der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch kann, wodurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn − wenn (i) eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − , (ii) der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − macht oder (iii) der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet isterfüllt.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. Eine solche Gefährdung kann insbesondere eintreten, wenn: - der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − . - der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Zeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt kann insbesondere vorvorliegen, wenn - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt eingetreten ist und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, - der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände die Geschäftsverbindung oder sonstigen Umstände den Vertrag einzelne Geschäftsbeziehungen nicht abgeschlossen hätte; eingegangen wäre, oder - der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt kann insbesondere vorvorliegen, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − ist oder • der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über wesentliche Teile seiner seine Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat hat, und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; , oder der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Zeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigtbe- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögensver- hältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat hat, und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Vermögensverhält- nisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; , oder der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Zeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.gesamte (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, − ; ▪ der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder ▪ der Kunde wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt hat; oder ▪ der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögensverhält- nisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse macht oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeach­ tet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesent­ liche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − macht, – der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse Vermögens- verhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse Vermögens- verhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse macht oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ister- füllen kann.

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Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, BV100D - 023GI0000D 20171213 DVR: 0041556 • der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse macht oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; oder − der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet istkann.

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