Anpassungen Musterklauseln

Anpassungen. Soweit Anpassungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich sind, damit die Parteien die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, werden sie die entsprechenden Anpassungen unverzüglich vornehmen.
Anpassungen. Basiswert Aktie
Anpassungen. Die Berechnungsstelle kann Anpassungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen vornehmen, welche sich insbesondere auf vorher festgelegte Kurse oder Schwellenwerte beziehen, wenn bestimmte vorab defi- nierte Ereignisse wie z.B. die Änderung des Indexkonzeptes durch den Index-Sponsor oder die endgültige Einstellung des Börsenhandels in Bezug auf eine Aktie eintreten, die den jeweiligen Basiswert und damit mit- telbar auch den sung oder den Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen beeinflussen. Diese Anpas- sungen haben zum Ziel, die Schuldverschreibungen wirtschaftlich soweit wie möglich so zu stellen, wie sie vor dem Eintreten der genannten Ereignisse standen. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte An- passung nicht möglich, kann die Emittentin die Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen. In diesem Fall zahlt die Emittentin an jeden Gläubiger einen Betrag je Schuldverschreibung, der von der Emittentin gemäß § 315 BGB als angemessener Marktpreis einer Schuldverschreibung ermittelt wurde.
Anpassungen. Ergänzungen oder Anpassungen der Vereinbarung sind in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit möglich; diese haben ausschliesslich schriftlich zu erfolgen und sind von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bei jeder Aktualisierung der durch das BAV veröffentlichten Daten wird die Vereinbarung überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Anpassungen. Wenn die Gesellschaft während der Laufzeit von Aktienoptionen unter Einräumung eines unmittelba- ren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien platziert oder mit Bezugsrecht der Aktionäre Wandel- oder Optionsanleihen oder Genussrechte ausgibt, ist der Verwaltungsrat ermächtigt, den Geschäftsführenden Direktoren ei- nen vollständigen oder teilweisen Ausgleich für den entsprechenden Verwässerungseffekt zu gewäh- ren. Dieser Ausgleich kann durch Herabsetzung des Ausübungspreises und/oder durch Anpassung der Anzahl von Aktienoptionen erfolgen. Ein Anspruch der Bezugsberechtigten auf wirtschaftliche Gleich- stellung oder Kompensation besteht jedoch nicht. Zudem behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, im Fall von außerordentlichen Entwicklungen den wirtschaftlichen Wert der Aktienoptionen nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Sollte die Hauptversammlung der CompuGroup Medical an- dere oder zusätzliche Erfolgsziele für die Gewährung von Aktienoptionen beschließen, sollen sich die Ausübungsbedingungen für neu auszugebende Aktienoptionen an Geschäftsführende Direktoren stets an diesen Beschlüssen der Hauptversammlung orientieren und die von der Hauptversammlung defi- nierten Erfolgsziele und Bedingungen gelten insoweit auch als Bestandteil dieses Vergütungssystems.
Anpassungen bookmanSolutions ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungen des bookmanSolutions zugrundeliegenden Produkt-Katalogs nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht. § 7 S C H L U S S B E S T I M M U N G E N Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen bookmanSolutions und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von bookmanSolutions.
Anpassungen. Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass eine Anpassung dieser Vereinbarung vorzunehmen ist, wenn sich die für den Abschluss maßgeblichen Grundlagen wesentlich ändern.
Anpassungen. Die vorliegende Leistungsvereinbarung kann bei Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Wahrung des öffentlichen Interesses angepasst werden. Resultieren aus dem Budgetprozess des Bundes andere als die unter Ziffer 7.1 genannten Beträge, so muss überprüft werden, ob die Vereinbarung vollstreckbar ist; gegebenenfalls muss sie in gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Das BAKOM muss die SRG unverzüglich informieren, falls die Beteiligung des Bundes nach unten korrigiert werden muss. Sollten sich die Rahmenbedingungen der vorliegenden Vereinbarung, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Vertragspartner liegen, erheblich ändern, so neh- men die Vertragspartner zur Anpassung der Vereinbarung Verhandlungen auf. Bei einer Änderung wird sichergestellt, dass die Interessen und Pflichten nach dieser Vereinbarung weiterhin im Gleichgewicht sind.
Anpassungen. Führt ein außergewöhnliches Ereignis oder eine außergewöhnliche Entwicklung dazu, dass ein Vorstandsmitglied einen höheren oder niedrigeren Auszahlungsbetrag als den Betrag erhalten würde, der ihm ohne dieses Ereignis oder diese Entwicklung zugestanden hätte, ohne dass dies durch die Leistung des Vorstandsmitglieds ge- rechtfertigt wäre, kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag verringern bzw. erhö- hen. Beginnt das Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäfts- jahres, wird ihm für dieses Geschäftsjahr eine zeitanteilige Tranche nach dem Perfor- mance Cash Plan gewährt. Hierzu wird der für die Tranche maßgebliche Zielwert zeit- anteilig gekürzt. Endet das Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds vor dem Ablauf der Perfor- manceperiode oder wird die Bestellung zum Mitglied des Vorstands durch den Auf- sichtsrat vor dem Ablauf der Performanceperiode widerrufen, sind die zu diesem Zeit- punkt ausstehenden Auszahlungsbeträge – vorbehaltlich eines Verfalls gemäß nach- folgendem Abschnitt – gemäß den allgemeinen Planregelungen zu bestimmen; eine vorzeitige Berechnung und Auszahlung der Auszahlungsbeträge erfolgt nicht. Die Tranche für das Gewährungsjahr, in dem das Anstellungsverhältnis des Vorstands- mitglieds endet oder die Bestellung zum Mitglied des Vorstands widerrufen wird, wird zeitanteilig gekürzt. Hierzu wird die Tranche zeitanteilig gekürzt. Wird das Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds vor dem Ablauf der Perfor- manceperiode durch eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaft aus wichti- gem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gekündigt oder auf Veranlassung des Vorstandsmitglieds vorzeitig beendet, ohne dass die Gesellschaft für eine solche vor- zeitige Beendigung einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gesetzt hat und ohne dass ein Kontrollwechsel im Sinne des Vorstandsanstellungsvertrages (siehe Abschnitt G) vorliegt, verfallen sämtliche Tranchen, deren Performanceperiode zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses noch nicht geendet hat, ersatz- und entschädigungslos. Endet das Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds vorzeitig aufgrund dessen Todes oder einer dauernden Dienstunfähigkeit im Sinne des Vorstandsanstellungs- vertrages, werden alle Tranchen, deren Performanceperiode zum Zeitpunkt der vor- zeitigen Beendigung noch nicht geendet hat, innerhalb von zwei Monaten ab der Be- endigung des Anstellungsverhältnisses ausgezahlt. Die Auszahlungsbeträge ent- sprec...
Anpassungen. Der SVGW behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern. Werden derartige Anpassungen vorgenommen, veröffentlicht der SVGW diese umgehend auf den jeweiligen Webseiten. Es ist Sache des Nutzers, sich über die aktuell geltende Fassung der Nutzungsbedingungen, der Tarife sowie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des SVGW bzw. xxx.xxxxxxxxx.xx zu informieren.