Kündigung aus wichtigem Grund. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgespro- chen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ebase, unzumut- bar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Die außerordentliche Kündigung hat aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Text- form – zu erfolgen.
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Kündigung aus wichtigem Grund. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgespro- chen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ebase, unzumut- bar unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Die außerordentliche Kündigung Kün- digung hat aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Text- form Textform – zu erfolgen.
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Kündigung aus wichtigem Grund. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündi- gungsregelung Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgespro- chen ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ebase, unzumut- bar unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzenfortzuset- zen. Die außerordentliche Kündigung hat aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Text- form Textform – zu erfolgen.
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