Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung
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Samples: General Terms and Conditions
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den Den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform der Kündigungerfolgt.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Fahrschulvertrag
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule Fahr- schule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbrichtunter-bricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich grob gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers Fahr- lehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb in- nerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung Fah- rerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung Wieder- holung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen An- ordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirk- sam, wenn sie in Textform der Kündigungerfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: . Ein wichtiger Grund liegt Grundliegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den , b)den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. verstößt Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform der Kündigungerfolgt.
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Samples: Fahrschulvertrag
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der KündigungKündigung Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
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Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler:
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsab- schluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: . Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 vier Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Fahrschulausbildungsbedingungen
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsab- schluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachste- hend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss sind Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,.
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,.
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Fahrschulausbildung
Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung des Vertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) Fahrschüler trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 6 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) . Wenn der Fahrschüler den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) . Wenn der Fahrschüler wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen der Fahrlehrer oder des Fahrlehrers Fahrschulpersonal verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt in den nachstehend genannten Fällen ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb inner- halb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung Fahrer- laubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen Anord- nungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule Fahr- schule nur aus wichtigem Grund in der nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,.
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,.
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder und Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung.
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Samples: Fahrschulausbildungsvertrag
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: . Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) : - trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund Angabe von Gründen unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt . - Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung der Ausbildung ist nur wirksam, wenn sie in Textform der Kündigungerfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen