Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht, den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen. 19.2 Wir sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und Sie, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich ist, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt. 19.3 Bei einer Kündigung gilt: (i) Sie haben Anspruch auf die Zahlung: a. der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum, b. sämtlicher Beträge, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen; (ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden; (iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück; (iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung : a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre, b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen, c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmen. 19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbar.
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Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht12.1. Für die Kündigung des Vertrages gelten § 648a BGB und §§ 8, den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen9 VOB/B. Der AG kann die Kündigung stets auch auf abgrenzbare Teile der vertrag- lichen Leistung im Sinne des § 648a Abs. 2 BGB beschränken.
19.2 Wir sind 12.2. Ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des §648a BGB liegt neben den in Ziff. 8.2, 10.3 und 10.4 aufgeführten Gründen insbesondere dann vor, wenn der AN _ bezüglich des Bauvorhabens unzulässige Preisabsprachen mit Dritten trifft, _ Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Bauvorhabens befasst sind, Vorteile bietet, verspricht oder gewährt, _ ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber berechtigtwichtigen Grund die Arbeit nicht aufnimmt oder unterbricht, den Vertrag sofort _ die Arbeiten so langsam ausführt oder die Baustelle mit Personal oder Material zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und Sie, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich unzureichend besetzt ist, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dass die rechtzeitige Vertragserfül- lung ausgeschlossen erscheint, _ es ohne wichtigen Grund unterlässt, einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behebenbindenden Weisung des AG nachzukommen oder _ der Bauherr des AG den zwischen diesen bestehenden Vertrag ganz oder teilweise kündigt; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich im Falle einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffenTeilkündigung des Auftraggebers des AG hat der AG nur insoweit einen wichtigen Kündigungsgrund, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintrittals dadurch die vom AN geschuldete Leistung betroffen ist.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben 12.3. Wird der Vertrag vom AG gekündigt, so hat der AN nur Anspruch auf die Zahlung:
a. der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträge, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten vereinbarte Vergütung für vertragsgemäß erbrachte Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns sofern und soweit diese für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt den AG verwertbar sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmen.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbar.
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Samples: Nachunternehmervertrag
Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht, Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten können die Parteien den Vertrag jederzeit unter Beachtung oder Teile des Ver- trages aus wichtigem Grund kündigen, wenn eine schwerwiegende Vertrags- störung vorliegt und K+S oder dem Auftragnehmer ein Festhalten an dem Ver- trag nicht zuzumuten ist. Eine schwerwiegende Vertragsstörung liegt insbesondere dann vor, wenn ein nicht geringfügiges vertragswidriges Verhalten einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigender Parteien trotz Abmah- nung mit Kündigungsandrohung und Nachfristsetzung nicht abgestellt wird. K+S ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn
a) der Auftragnehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzar- beit und illegalen Beschäftigung verstößt, die entsprechend vorbezeich- neten Verstöße bei seinen Nachunternehmern duldet.
19.2 Wir b) der Auftragnehmer einen Nachunternehmer ohne schriftliche Zustim- mung von K+S beauftragt oder eine Weitergabe durch Nachunternehmer zulässt oder duldet oder Nachunternehmer auch nach Ablauf einer an- gemessenen Frist ohne Zustimmung weiterbeschäftigt.
c) der Aufstellungsort und/oder der Montageort nicht ausreichend mit Ar- beitskräften, Baumaterialien und Hilfsmitteln versorgt und dadurch der vereinbarte Fertigstellungstermin gefährdet wird und er trotz erfolgter Mahnung zur Abstellung des Sachverhaltes innerhalb einer von K+S ge- setzten angemessenen Frist verbunden mit einer Kündigungsandrohung nicht fristgerecht Abhilfe geschaffen hat.
d) bereits während der Ausführung Leistungen des Auftragnehmers we- sentliche Mängel aufweisen und diese vom Auftragnehmer nicht inner- halb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist beseitigt werden. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer abzurechnen. Schadensersatzansprüche oder Vertrags- strafen-Ansprüche von K+S bleiben unberührt. Nach einer Kündigung ist K+S berechtigt, den Vertrag sofort noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und SieLasten des Auftrag- nehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich istdoch bleiben seine Ansprü- che auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. K+S ist auch berechtigt, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben Anspruch auf die Zahlung:
a. weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus Gründen, die zur Entziehung des Auftrages geführt haben, für ihn kein Interesse mehr hat. K+S ist ferner berechtigt, gegen entsprechende Vergütung Materialien und Hilfsmit- tel (wie z. B.: Geräte, Gerüste oder sonstige am Aufstellungs- und/oder Mon- tageort vorhandene andere Einrichtungen und Baustoffe sowie Bauteile) des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Jegliche Kündigungen bedürfen der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug Schriftform. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass unverzüglich nach der Kün- digung auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren Verlangen einer Partei ein gemeinsames Aufmaß der bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträge, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit Tag der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmenKündigung erbrachten Leistungen erfolgt.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbar.
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Samples: General Terms and Conditions
Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht, Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten können die Parteien den Vertrag jederzeit oder Teile des Vertrags gem. § 648a BGB aus wichtigem Grund kündigen, wenn dem kündigenden Teil unter Beachtung Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Eine schwerwiegende Vertragsstörung liegt insbesondere dann vor, wenn ein nicht geringfügiges vertragswidriges Verhalten einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigender Parteien trotz Abmahnung mit Kündigungsandrohung und Nachfristsetzung nicht abgestellt wird. K+S ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn
a) der Auftragnehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung verstößt, die entsprechend vorbezeichneten Verstöße bei seinen Nachunternehmern duldet.
19.2 Wir b) der Auftragnehmer einen Nachunternehmer ohne schriftliche Zustimmung von K+S beauftragt oder eine Weitergabe durch Nachunternehmer zulässt oder duldet oder Nachunternehmer auch nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Zustimmung weiterbeschäftigt.
c) die Baustelle nicht ausreichend mit Arbeitskräften, Baumaterialien und Hilfsmitteln versorgt und dadurch der vereinbarte Fertigstellungstermin offenbar nicht eingehalten wird und er trotz erfolgter Mahnung zur Abstellung des Sachverhaltes innerhalb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist verbunden mit einer Kündigungsandrohung nicht fristgerecht Abhilfe geschaffen hat.
d) bereits während der Ausführung Leistungen des Auftragnehmers wesentliche Mängel aufweisen und diese vom Auftragnehmer nicht innerhalb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist beseitigt werden. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer abzurechnen. Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen-Ansprüche von K+S bleiben unberührt. Nach einer außerordentlichen Kündigung, dessen Ursache der Auftragnehmer gesetzt hat, ist K+S berechtigt, den Vertrag sofort noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und SieLasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich istdoch bleiben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. K+S ist auch berechtigt, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben Anspruch auf die Zahlung:
a. weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus Gründen, die zur Entziehung des Auftrages geführt haben, für ihn kein Interesse mehr hat. K+S ist ferner berechtigt, gegen entsprechende Vergütung Baumaterialien und Hilfsmittel (wie z. B.: Geräte, Gerüste oder sonstige auf der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen Baustelle vorhandene andere Einrichtungen und Baustoffe sowie Bauteile) des Auftragnehmers in Bezug Anspruch zu nehmen. Kündigungen sind schriftlich zu erklären, § 650h BGB. Die Parteien haben gemäß § 648a Abs. 4 BGB einen Anspruch darauf, dass unverzüglich nach der Kündigung auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren Verlangen einer der Parteien ein gemeinsames Aufmaß der bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträge, Tag der Kündigung erbrachten Leistungen erfolgt. Verweigert eine Partei die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer Mitwirkung oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus bleibt sie einem vereinbarten oder einem von Ihnen in Zusammenhang mit der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist bestimmten Termin zur Leistungs- standsfeststellung fern, trifft sie die Beweislast für den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmen.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet es sei denn sie bleibt aufgrund eines Umstandes fern, den sie nicht zu vertreten und der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbaranderen Partei unverzüglich mitgeteilt hat.
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Samples: Bauvertrag
Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht12.1 Verstößt der AN, seine Gehilfen oder vom AN beauftragte Dritte gegen Gesetze, insbesondere gegen solche, die dem Schutz des Waldes und seiner Einrichtungen, der Arbeitssicherheit oder der Gefahrenabwehr dienen, so kann der AG den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu nach einmaliger, schriftlicher und fruchtloser Abmahnung kündigen.
19.2 Wir sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber berechtigt, 12.2 Der AG hat das Recht den Vertrag sofort bzw. Teile einer Leistung des Vertrages aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn: wenn Sie eine Bestimmung ⮚ gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen oder Bedingung dieses Vertrags gegen wesentliche Anordnungen verstoßen wird und die Vertragsfortführung für den AG unzumutbar ist. ⮚ gesetzte Fristen aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, nach erfolgter schriftlicher Mahnung, nicht einhalten eingehalten werden, ⮚ die jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich missachtet werden, ⮚ Bestätigungen und SieNachweise aus Gründen, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich istdie der AN zu vertreten hat, diese weggefallen sind oder entzogen wurden, ⮚ Erklärungen vorsätzlich und zur Erlangung des Auftrages oder eines finanziellen Vorteils falsch abgegeben wurden
12.4 ⮚ der AN seinen Verpflichtungen nach MiLoG und AEntG nicht innerhalb nachkommt. Die Kündigung aus wichtigem Grund muss unverzüglich, nachdem der AG von 14 Tagen den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, schriftlich erfolgen. Für den Kündigungsfall steht dem AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt für die bis dahin
12.5 erbrachte, für den AG verwendbare Leistung zu, ggf. gemindert um diejenigen Beträge, an denen dem AG ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Entstandene Schäden oder verursachte Gefahren werden auf Rechnung des AN beseitigt, soweit dies nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; Abmahnung nicht unverzüglich durch den AN selbst geschieht. Kündigt der AG den Vertrag aus den vorgenannten Gründen oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden macht er Schadenersatz geltend oder
12.6 kam es im Auftragszeitraum zu umfangreichen Nachbesserungsverlangen, kann der AN bei zukünftigen Vergaben artgleicher forstlicher Dienstleistungen für den Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgeschlossen bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffenals unzuverlässig angesehen werden, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter sofern er nicht nachweisen kann, dass die für die Kündigung verantwortlichen Ursachen abgestellt wurden. Im Fall von höherer Gewalt im Bereich des Arbeitsortes, insbesondere Hochwasser, Sturmschäden,
12.7 kann der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben AG unverzüglich kündigen. Der AN hat Anspruch auf die Zahlung:nachweisbar im Vertrauen auf die Vertragserfüllung gemachten Aufwendungen und die bis dahin erbrachten Leistungen. Ersparte Aufwendungen mindern diesen Anspruch. Für die Kündigung öffentlicher Aufträge in besonderen Fällen gilt § 133 GWB.
a. der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen 13.1 13 Haftung Der AN übt seine Tätigkeit in Bezug eigenem Namen und für eigene Rechnung sowie auf geleistete Arbeiten eigenes Risiko aus.
13.3 Der AG und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträgeseine Bediensteten haften gegenüber dem AN nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für von ihnen verursachte Schäden, die Sie dem AN bei der Durchführung dieses Vertrags sowie bei der damit zusammenhängenden Benutzung der Waldwege entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Schäden, die auf waldtypische Gefahren zurückzuführen sind, haftet der AG nicht. Der AN haftet für Schäden aller Art, die von ihm, seinen Gehilfen oder beauftragten Dritten im
13.4 Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags schuldhaft verursacht werden. Außerdem haftet der AN in Übereinstimmung mit vollem Umfang für Vertragsverletzungen durch die von ihm eingesetzten
13.5 Nachunternehmer auch dann, wenn der AG deren Einsatz zugestimmt hat. Der AN haftet dem AG für dessen Aufwendungen, die diesem wegen Verletzung der Pflichten des
13.6 Vertrages durch den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt habenAN entstehen. Die Haftung nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
13.8 Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter einschließlich Prozesskosten frei, um Ihre Verpflichtungen die im Rahmen des Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zu erfüllengeltend gemacht werden. Der AN stellt den AG und seine Bediensteten weiterhin von allen Ansprüchen einschließlich Prozesskosten frei, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen AnstrengungenDritte gerichtlich gegen den AG und/oder seine Bediensteten mit Erfolg geltend machen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen sofern der zugrunde liegende Sachverhalt in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen der Vertragserfüllung steht und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzwder AN als Gesamtschuldner mithaftet. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit Der Einwand der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmenunsachgemäßen Prozessführung ist ausgeschlossen.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbar.
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Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das RechtDer Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
19.2 Wir sind der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler trotz Aufforderung und ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und Sie, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich ist, diese triftigen Grund nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritter diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht.
19.3 Bei einer a) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
b) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Schriftform der Kündigung giltEine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. 6. Entgelt bei Vertragskündigung Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff.5) steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
(ia) Sie haben Anspruch auf 1/5 des Grundbetrages, wenn die Zahlung:
a. Kündigung nach Vertragsschluss mit der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher BeträgeFahrschule, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenenaber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
(iib) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen2/5 des Grundbetrages, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beendenwenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragte Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichteinheiten erfolgt;
(iiic) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Drittel der für die beantragte Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
(ivd) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt4/5 des Grundbetrages, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, wenn die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmen.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die Kündigung nach der Kündigung/Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor dem Ablauf ausdrücklich Abschluss;
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder stillschweigend wirksam sindein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, bleiben unbeschadet weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbarFahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorrauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht, Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten können die Parteien den Vertrag jederzeit unter Beachtung aus wichtigem Grund kündigen, wenn eine schwerwiegende Vertragsstörung vorliegt und K+S oder dem Auftragnehmer ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumu- ten ist. Eine schwerwiegende Vertragsstörung liegt insbesondere dann vor, wenn ein nicht geringfügiges vertragswidriges Verhalten einer Kündigungsfrist der Parteien trotz Ab- mahnung mit Kündigungsandrohung und Nachfristsetzung nicht abgestellt wird. K+S ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn
a) der Auftragnehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzar- beit und illegalen Beschäftigung verstößt, die entsprechend vorbe- zeichneten Verstöße bei seinen Nachunternehmern duldet
b) der Auftragnehmer einen Nachunternehmer ohne schriftliche Zustim- mung von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.K+S beauftragt oder eine Weitergabe durch Nachunterneh- mer zulässt oder duldet
19.2 Wir c) der Aufstellungsort und/oder der Montageort nicht ausreichend mit Arbeitskräften, Baumaterialien und Hilfsmitteln versorgt und dadurch der vereinbarte Fertigstellungstermin gefährdet wird und er trotz erfolg- ter Mahnung zur Abstellung des Sachverhaltes innerhalb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist verbunden mit einer Kündigungsandro- hung nicht fristgerecht Abhilfe geschaffen hat
d) bereits während der Ausführung Leistungen des Auftragnehmers wesentliche Mängel aufweisen und diese vom Auftragnehmer nicht in- nerhalb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist beseitigt werden
e) der Auftragnehmer auch nach Ablauf einer angemessenen Frist Nach- unternehmer ohne Zustimmung von K+S beschäftigt. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer abzurechnen. Schadensersatzansprüche oder Vertrags- strafen Ansprüche von K+S bleiben unberührt. Nach einer Kündigung ist K+S berechtigt, den Vertrag sofort noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und SieLasten des Auf- tragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich istdoch bleiben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. K+S ist auch berechtigt, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben Anspruch auf die Zahlung:
a. weitere Ausführung zu verzichten und Scha- densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus Gründen, die zur Entziehung des Auftrages geführt haben, für ihn kein Inte- resse mehr hat. K+S ist ferner berechtigt, gegen entsprechende Vergütung Baumaterialien und Hilfsmittel (wie z. B.: Geräte, Gerüste oder sonstige am Aufstellungs- und/oder Montageort vorhandene andere Einrichtungen und Baustoffe sowie Bauteile) des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass unverzüglich nach der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug Kündigung auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren Verlangen einer Partei ein gemeinsames Aufmaß der bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträge, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit Tag der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen schulden, zu verrechnen,
c. müssen Sie uns oder unseren Beauftragten kostenlos die Unterstützung zukommen lassen, die wir benötigen, um eine Übertragung der Warenlieferung, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, auf einen anderen Dienstleister vorzunehmenKündigung erbrachten Leistungen erfolgt.
19.4 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erfolgt unbeschadet der vor Kündigung/Ablauf uns und Ihnen entstandenen Rechte, Pflichten und Haftungen, und die Bedingungen, die nach der Kündigung/dem Ablauf ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben unbeschadet der Kündigung/des Ablaufs weiterhin durchsetzbar.
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