Common use of Kündigung durch den Versicherer Clause in Contracts

Kündigung durch den Versicherer. (1) Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages an den höheren Beitrag verlangen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.

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Kündigung durch den Versicherer. (1) Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung Schließung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer Versicherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den höheren Beitrag verlangenver- langen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.

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Kündigung durch den Versicherer. (1) Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversiche- rung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers Ver- sicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang Kontrahie- rungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung Schließung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer Versi- cherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko Ri- siko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den höheren Beitrag verlangen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.

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