Kündigung durch den Versicherer. Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages an den höheren Beitrag verlangen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.
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Samples: Private Krankenversicherung, Verbraucherinformation
Kündigung durch den Versicherer. Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung Schließung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer Versicherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den höheren Beitrag verlangenver- langen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung
Kündigung durch den Versicherer. Eine Beendigung der privaten Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversiche- rung durch Kündigung oder Rücktritt seitens des Versicherers Ver- sicherers ist nicht möglich, solange der Kontrahierungszwang Kontrahie- rungszwang gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB XI (siehe Anhang) besteht. Bei einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei Schlie- ßung Schließung des Vertrages obliegenden Anzeigepflicht kann der Ver- sicherer Versi- cherer jedoch, falls mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko Ri- siko ein Beitragszuschlag erforderlich ist, vom Beginn des Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den höheren Beitrag verlangen. § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung