Common use of Kündigung / Stornierung Clause in Contracts

Kündigung / Stornierung. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) dieser den Vertrag, ohne dass die Verwaltung hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Verwaltung Anspruch auf die Vergütung wie folgt: 3 Monate vor Reiseantritt: 10% mindestens jedoch 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr 2 Monate vor Reiseantritt: 30% 1 Monat vor Reisebeginn :70% weniger als 7 Tage vor Reiseantritt : 90% (maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder Emaileingangs) Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Verwaltung zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters die Möglichkeit einer Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels, zum Beispiel, dass das Apartment aufgrund technischer Mängel unbewohnbar ist. Der Verwaltung ist in diesem Fall eine Frist zur Abhilfe von 24 Stunden einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch die Hausverwaltung nach erfolgsloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als die Verwaltung das Mietobjekt anderweitig vermietet. Nimmt der Xxxxxx die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies von der Verwaltung zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.

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Samples: plau-hafendorf.de

Kündigung / Stornierung. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) dieser den Vertrag, ohne dass die Verwaltung hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Verwaltung Anspruch auf die Vergütung wie folgt: 3 Monate vor Reiseantritt: 10% mindestens jedoch 25,00 50,00 EUR Bearbeitungsgebühr 2 Monate vor Reiseantritt: 30% 1 Monat vor Reisebeginn :70% weniger als 7 Tage vor Reiseantritt : 90% (maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder Emaileingangs) Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Verwaltung zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters die Möglichkeit einer Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels, zum Beispiel, dass das Apartment aufgrund technischer Mängel unbewohnbar ist. Der Verwaltung ist in diesem Fall eine Frist zur Abhilfe von 24 Stunden einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch die Hausverwaltung nach erfolgsloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als die Verwaltung das Mietobjekt anderweitig vermietet. Nimmt der Xxxxxx die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies von der Verwaltung zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.

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Samples: plau-hafendorf.de

Kündigung / Stornierung. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) dieser den Vertrag, ohne dass die Verwaltung Betriebs-GmbH hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Verwaltung Betriebs-GmbH Anspruch auf die Vergütung wie folgt: 3 Monate vor Reiseantritt: 10% mindestens jedoch • Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos • Danach 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr 2 Monate vor Reiseantritt: 30% 1 Monat vor Reisebeginn :70% weniger als 7 • 45 bis 31 Tage vor Reiseantritt : 90Anreise 10% (maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder Emaileingangs) Mietpreises • 30 bis 15 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises • 14 bis 10 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises • 9 bis 1 Tage vor Anreise 100% des Mietpreises Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Verwaltung Betriebs-GmbH zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters die Möglichkeit einer Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels, zum Beispiel, dass das Apartment Haus aufgrund technischer Mängel unbewohnbar ist. Der Verwaltung Betriebs-GmbH ist in diesem Fall eine Frist zur Abhilfe von 24 Stunden einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch die Hausverwaltung Betriebs-GmbH nach erfolgsloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als die Verwaltung Betriebs-GmbH das Mietobjekt anderweitig vermietet. Nimmt der Xxxxxx Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies von der Verwaltung Betriebs- GmbH zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.

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Samples: www.ferienpark-scharmuetzelsee.de

Kündigung / Stornierung. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) dieser den Vertrag, ohne dass die Verwaltung hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Verwaltung Anspruch auf die Vergütung wie folgt: 3 Monate Ab Buchungstag 50,00 EUR Bearbeitungsgebühr Ab 90 Tage vor Reiseantritt: 10% mindestens jedoch 25,00 50,00 EUR zzgl. 50,00EUR Bearbeitungsgebühr 2 Monate ab 60 Tage vor Reiseantritt: 3050% 1 Monat zzgl. 50,00EUR Bearbeitungsgebühr ab 30 Tage vor Reisebeginn :70100% weniger als 7 Tage vor Reiseantritt : 90% zzgl. 50,00EUR Bearbeitungsgebühr (maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder Emaileingangs) Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Verwaltung zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters die Möglichkeit einer Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels, zum Beispiel, dass das Apartment aufgrund technischer Mängel unbewohnbar ist. Der Verwaltung ist in diesem Fall eine Frist zur Abhilfe von 24 Stunden einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch die Hausverwaltung nach erfolgsloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als die Verwaltung das Mietobjekt anderweitig vermietet. Nimmt der Xxxxxx die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies von der Verwaltung zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.

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