Kündigung/Verlängerung Musterklauseln

Kündigung/Verlängerung. Das Abonnement kann per Ende des Monats gekündigt werden. Bei Stillschweigen wird das Abonnement j eweils Ende Monat um einen Monat verlängert. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Aduna nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die Leistungen einstellen und solche Verträge überdies fristlos kündigen.
Kündigung/Verlängerung. Der Wartungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und muss somit bis 30. September des aktuellen Jahres erfolgen. Die Kündigung des Wartungsvertrages muss in schriftlicher Form an die aktuelle Adresse der digiplan GmbH erfolgen. Wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor dem Laufzeitende gekündigt wird, wird dieser automatisch um ein Jahr verlängert. kann Ihren Wartungsvertrag vorübergehend einstellen oder beenden, wenn Sie gegenüber digiplan GmbH oder dem Vertragshändler (je nach Fall) Ihren Zahlungsverpflichtungen entsprechend den Bedingungen für einen Wartungsvertrag nicht nachkommen. digiplan GmbH kann Ihren Wartungsvertrag nach Belieben jederzeit beenden. In diesem Fall erstattet Ihnen digiplan GmbH den Anteil an der Wartungsvertragsgebühr, der dem noch nicht abgelaufenen Teil der aktuellen Laufzeit entspricht.
Kündigung/Verlängerung. Art. 17 Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten auf Ende der Ermächtigungsperiode kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich dieser Vertrag jeweils um eine weitere Ermächtigungsperiode.
Kündigung/Verlängerung. 5.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Basis- Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung der Basis- Mitgliedschaft erfolgt wirksam durch Betätigung des Links "Profil löschen" im Bereich "Mein Profil" / "Daten & Einstellungen" / “Profil verwalten“ / "Profilstatus" auf der Webseite und die Bestätigung dieses Vorgangs durch die Eingabe des persönlichen Passworts.
Kündigung/Verlängerung. 5.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Basis- Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung der Basis- Mitgliedschaft erfolgt wirksam durch Betätigung des Links "Profil löschen" im Bereich "Mein Profil" / "Daten & Einstellungen" / “Profil verwalten“ / "Profilstatus" auf der Webseite und die Bestätigung dieses Vorgangs durch die Eingabe des persönlichen Passworts. Bei einer Basis-Mitgliedschaft mit aktiven virtuellen Gütern (z.B. Match Unlocks) erfolgt die Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail an kundenservice(at)xxxxxxx.xx), wobei für eine eindeutige Zuordnung die bei Parship hinterlegte E-Mail-Adresse oder Profil-ID sowie das Service-Kennwort genannt werden sollten.Löscht der Kunde seine Basis-Mitgliedschaft, werden auch zuvor erworbene virtuelle Güter (z.B. Match Unlocks) gelöscht. Eine Rückerstattung für nicht genutzte virtuelle Güter erfolgt nicht. Bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben vorbehaltlich der Regelungen zum Widerruf bestehen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.