Kündigungsfolgen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch AMTANGEE, die der Kunde schuldhaft herbeigeführt oder veranlasst hat, behält AMTANGEE den Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Vergütung bzw. ist AMTANGEE nicht verpflichtet, eine bereits gezahlte Vergütung zurückzuerstatten. Möglicherweise durch die Kündigung ersparte Aufwendungen gelten als pauschaler Ersatz des durch die Herbeiführung des Kündigungsgrundes entstandenen Schadens. AMTANGEE und dem Kunden bleibt vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen.
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