Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode kündigen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalteneinzuhal- ten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode kündigen.
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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung Für Vermögensschäden
Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode kündigen.
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Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode kündigen.
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Kündigungsfrist. (1) Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen Kündigungsvo- raussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode kündigen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen Kündigungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperio- de kündigen.
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Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Ver- sicherungsperiode kündigen.
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Samples: Insurance Agreement
Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger sofor- tiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode kündigen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung