Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird. b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs - recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung sofortiger Wir- kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. .
c) Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
cd) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Sachversicherung, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungs- periode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
Appears in 2 contracts
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft, Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist Wir sind berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der unserer Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungsver- hältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb inner- halb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung Versi- cherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach gemäß Nr. 2 a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungs- periode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle Fall der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs - recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung sofortiger Wir- kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 2 contracts
Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungspe- riode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 2 contracts
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versi- cherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Elektronik Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungsver- hältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Versi- cherers von der Veräußerung ausgeübt aus- geübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen Be- stehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.und
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräufterung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender fehlen- der Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Veräufterer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen. Da- bei muss er eine Frist von einem Monat zu kündigeneinhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wirdausübt.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigenkündi- gen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, ausgeübt wirddass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Ver- äußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.)
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kün- digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender feh- lender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Er- langung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Ver- sicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Ver- sicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) a und b) b haftet der Veräußerer Veräuße- rer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. (a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
(b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(c) Im Falle der Kündigung nach (a) und (b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Photovoltaik Programm
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung sofortiger Wir- kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Schriftform∗ zu kündigenkündi- gen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung Versi- cherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischter- lischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt ausge- übt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb inner- halb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Veräu- ßerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Erlan- gung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle Fall der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) a. Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht kann nur innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Versi- cherers vom Besitzwechsel ausgeübt wirdwerden.
b) b. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das .
c. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerbseit Übergang oder, bei fehlender soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis des Erwerbers vom über das Bestehen der einer Versicherung bestand, innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, seit Kennt- niserlangung über die Versicherung ausgeübt wird.
c) d. Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Versicherungsnehmer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Pflanzenversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischter- lischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt aus- geübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungsverhält- nis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufen- den Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis Kennt- nis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb in- nerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt aus- geübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Ver- äußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufen- den Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der KenntnisKennt- nis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht kann nur innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung vom Besitzwechsel ausgeübt wirdwerden.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerbseit Übergang oder, bei fehlender soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis des Erwerbers vom über das Bestehen der einer Versicherung bestand, innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, seit Kenntniserlangung über die Versicherung ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Versicherungsnehmer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle Fall der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht kann nur innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wirdvom Besitzwechsel aus- geübt werden.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerbseit Übergang oder, bei fehlender soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis des Erwerbers vom über das Bestehen der einer Versicherung bestand, innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, seit Kenntniserlangung über die Versicherung ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Versicherungsnehmer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
Appears in 1 contract
Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Ver- sicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle Fall der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht kann nur innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung vom Besitzwechsel ausgeübt wirdwerden.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerbseit Übergang oder, bei fehlender soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis des Erwerbers vom über das Bestehen der einer Versicherung bestand, innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, seit Kenntniserlangung über die Versicherung ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Versicherungs- nehmer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung sofortiger Wir- kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Schriftform∗ zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung Versi- cherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) 2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat zu kündigeneinhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wirdausübt.
b) 2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis mit Wirkung zum Ablauf Ende des Versicherungsjahres laufenden Versicherungsjahrs in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, ausgeübt wirddass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
c) 2.3 Im Falle der Kündigung nach a) Nr. 2.1 und b) Nr. 2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündi> gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung VeräuSerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungs> verhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungs> jahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in> nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender feh> lender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Erlan> gung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer VeräuSerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist Wir sind berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung Ein- haltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der unserer Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung sofortiger Wir- kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung Versi- cherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräuße- rung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb inner- halb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Veräu- ßerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Inhaltsversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Insurance Agreement
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungsverhält- nis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kün- digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungs- jahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung Ver- sicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versi- cherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen Be- stehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Erlan- gung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer Veräu- ßerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Insurance Agreement
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Elektronik Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versiche- rungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungsverhält- nis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen Beste- hen der Versicherung innerhalb eines ei- nes Monats ab Erlangung der KenntnisKennt- nis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.und
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkün- digen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräuße- rung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger so- fortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Er- langung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein al- lein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung Ein- haltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Ver- äußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem ErwerbEr- werb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb inner- halb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Elektronik Versicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb inner- halb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungs- periode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle Fall der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Versicherungsvertrag
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkün- digen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräuße- rung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger so- fortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungspe- riode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein al- lein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkün- digen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Ver- äußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungspe- riode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. kündigen Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Ver- sicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungsver- hältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis Kennt- nis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBeitrages.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Erwer- bers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt aus- geübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger so- fortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein al- lein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender feh- lender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung Erlan- gung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt aus- geübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger so- fortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherungsperiode in Schriftform Text- form zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein al- lein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versiche- rungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers Er- werbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Die- ses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versi- cherungsjahres in Schriftform Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen Beste- hen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der KenntnisKenntniserlangung, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des BeitragsBei- trages.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Ver sicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt ausge übt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform Textform (z. B. EMail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger so- fortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende der laufenden Versicherungsperi- ode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) a und b) b haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung