Common use of Kündigungsrechte Clause in Contracts

Kündigungsrechte. Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

Appears in 4 contracts

Samples: Luftfahrt Kaskoversicherung, Elektronik Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien

Kündigungsrechte. Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungsver- hältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Ver- sicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.,

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Kündigungsrechte. Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer den Versiche- rungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat zu kündigeneinhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wirdausübt.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung

Kündigungsrechte. Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)

Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird. b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung

Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräufterung ausgeübt wird. b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Schriftform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlen- der Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

Appears in 1 contract

Samples: Sach Und Elektronikversicherung