Kündigungsrechte. 19.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird. 19.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. 19.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 und 19.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Produktbezogene Bedingungen
Kündigungsrechte. 19.2.1 A 23.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung einer den Versicherungs- vertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat zu kündigeneinhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines ei- nes Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wirdausübt.
19.2.2 A 23.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ablauf Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, ausgeübt wirddass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündi- gungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
19.2.3 A 23.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 A 23.2.1 und 19.2.2 A 23.2.2 haftet der Veräußerer allein al- lein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)
Kündigungsrechte. 19.2.1 17.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich oder in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von 14 Tagen ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung Veräusserung ausgeübt wird.
19.2.2 17.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
19.2.3 17.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 17.2.1 und 19.2.2 17.2.2 haftet der Veräußerer Veräusserer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsschein
Kündigungsrechte. 19.2.1 A.24.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung einer den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat zu kündigeneinhalten. Dieses Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
19.2.2 Veräuße- rung ausübt. A.24.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Ablauf Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Erwerb ausübt. Fehlt dem Er- werber die Kenntnis, ausgeübt wird.
19.2.3 dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat. A.24.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 A.24.2.1 und 19.2.2 haftet A.24.2.2 haf- tet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. 19.2.1 17.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
19.2.2 17.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf der Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
19.2.3 17.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 und 19.2.2 17.2.1 sowie Ziffer 17.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags. Im Übrigen gilt Ziffer 3.6 APB.
Appears in 1 contract
Kündigungsrechte. 19.2.1 16.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
19.2.2 16.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform Schriftform zu kündigen. .
16.2.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
19.2.3 16.2.4 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 Paragraf 16.2.1 und 19.2.2 16.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
Appears in 1 contract
Samples: Yacht Insurance Policy
Kündigungsrechte. 19.2.1 17.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigenkündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines ei- nes Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
19.2.2 17.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger sofor- tiger Wirkung oder zum Ablauf Ende der Versicherungsperiode laufenden Versicherungsperio- de in Textform Schriftform zu kündigen. .
17.2.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
19.2.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 19.2.1 und 19.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Appears in 1 contract
Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008