Kündigungsrechte. A 25.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Ver- äußerung ausübt. A 25.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat. A 25.2.3 Im Falle der Kündigung nach A 25.2.1 und A 25.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Kündigungsrechte. A 25.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Ver- äußerung Veräußerung ausübt.
A 25.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der des laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
A 25.2.3 Im Falle der Kündigung nach gemäß den Nrn. A 25.2.1 und A 25.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung
Kündigungsrechte. A 25.2.1 24.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischter- lischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Ver- äußerung Veräußerung ausübt.
A 25.2.2 24.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden laufen- den Versicherungsperiode in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
A 25.2.3 24.2.3 Im Falle der Kündigung nach A 25.2.1 Ziffern 24.2.1 und A 25.2.2 24.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitragsder Prämie.
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Samples: Wohngebäudeversicherung