Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung aus- geübt wird.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung aus- geübt ausgeübt wird.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung aus- geübt ausgeübt wird.
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Samples: www.flugschulen.at
Kündigungsrechte. a) 17.2.1 Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines ei- nes Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung aus- geübt ausgeübt wird.
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Kündigungsrechte. a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündi- gen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung aus- geübt Veräuße- rung ausgeübt wird.
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Samples: dema-makler.de