Laufende Überschussanteile Musterklauseln

Laufende Überschussanteile. Ihre Versicherung erhält monatlich ab Beginn der Versicherung Grundüberschussanteile und Zins- überschussanteile. Jeder Grundüberschussanteil wird für jeden Fonds in Prozent des Guthabens dieses Fonds zu Beginn des Monats bemessen und zu Beginn des Monats dem Fondsguthaben entsprechend der Zuführungsaufteilung (siehe § 14 Absatz (2)) gutgeschrieben. Jeder Zinsüberschussanteil wird in Prozent des De- ckungskapitals (siehe § 4 Absatz (4)) zu Beginn des Mo- nats bemessen und zum Ende des Monats dem De- ckungskapital gutgeschrieben. Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt zusätzlich: Ihre beitragspflichtige Versicherung erhält in jedem Ver- sicherungsjahr↑ zusätzliche Grundüberschussanteile. Diese werden bei jeder Beitragsfälligkeit in Prozent des Bruttojahresbeitrags bemessen. Diese zusätzlichen Grundüberschussanteile werden dem Deckungskapital gutgeschrieben.
Laufende Überschussanteile. Ihr Vertrag erhält für jedes Jahr der Dauer des Vertrags laufende Über- schussanteile, wenn eine Zuteilung erfolgt. Die laufenden Überschussan- teile können Zins-, Risiko- und Verwaltungskostenüberschussanteile sein. Sie werden für den Zins-, Risiko- und Verwaltungskostenüber- schussanteil vor Beginn der Rentenzahlung jeweils am Ende eines jeden Versicherungsmonats und für den Zins- und Verwaltungskostenüber- schussanteil während des Rentenbezugs jeweils am Ende des Versiche- rungsjahres zugeteilt.
Laufende Überschussanteile. Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn der Versicherung durch. Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn eines Monats vorhandenen Garantieguthabens. Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn eines Monats vorhandenen Fondsguthabens.
Laufende Überschussanteile. Ihre beitragspflichtige Versicherung erhält Grundüberschussanteile in Prozent des Bruttojahresbei- trags. Diese werden bei jeder Beitragsfälligkeit dem De- ckungskapital↑ gutgeschrieben.
Laufende Überschussanteile. Die zuzuteilenden Zins-, Risiko- und Verwaltungskostenüberschuss- anteile führen wir unter Abzug von Verwaltungskosten dem Deckungs- kapital Ihres Vertrags im Rahmen des Wertsicherungskonzepts (§ 3 Absatz 5) zu. Stichtag für die Umrechnung ist dabei der Börsentag, der mit dem Zuteilungszeitpunkt zusammenfällt oder ihm folgt. Bei Beendigung des Vertrags durch Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung oder durch Kündigung zahlen wir zugeteilte laufende Überschussanteile aus. Bei Beginn der Rentenzahlung ver- wenden wir zugeteilte laufende Überschussanteile zur Erhöhung des Deckungskapitals entsprechend Ziffer 3.
Laufende Überschussanteile. Die zuzuteilenden Risiko- und Verwaltungskostenüberschussanteile führen wir unter Abzug von Verwaltungskosten dem Deckungskapital zu. Stichtag für die Umrechnung ist für den Verwaltungskostenanteil der dem Zuteilungstermin folgende Börsentag.
Laufende Überschussanteile. Die zuzuteilenden laufenden Zinsüberschussanteile und die zuzu- teilenden Verwaltungskostenüberschussanteile führen wir dem Über- schussdeckungskapital zu. Stichtag für die Umrechnung ist für die Zins- überschussanteile der Börsentag, der dem 15. des Monats vor dem Zu- teilungstermin vorausgeht und für den Verwaltungskostenanteil der dem Zuteilungstermin folgende Börsentag. Bei Beendigung des Vertrags durch Ihren Tod vor Beginn der Rentenzahlung oder durch Kündigung zahlen wir den Wert der Anteile aus. Bei Beginn der Rentenzahlung verwenden wir den Wert der Anteile entsprechend Ziffer 3.
Laufende Überschussanteile. Bei Vertragsabschluss können Sie sich zwischen folgenden Verwen- dungsformen für die zuzuteilenden laufenden Überschussanteile ent- scheiden:
Laufende Überschussanteile. Die zuzuteilenden laufenden Zins- Risiko- und Verwaltungskostenüber- schussanteile führen wir unter Abzug von Verwaltungskosten als Bonus- beitrag dem Deckungskapital Ihres Vertrags (siehe § 1 Absatz 3) im Rah- men des Wertsicherungskonzepts (§ 3 Absatz 3) zu. Stichtag für die Umrechnung ist dabei der Börsentag, der mit dem Zuteilungszeitpunkt zusammenfällt oder ihm folgt. Bei Beendigung des Vertrages durch Tod der versicherten Person vor Beginn der Altersrentenzahlung oder durch Kündigung zahlen wir zuge- teilte laufende Überschussanteile aus. Bei Beginn der Altersrenten- zahlung verwenden wir zugeteilte laufende Überschussanteile zur Erhöh- ung des Deckungskapitals entsprechend Ziffer 3. Als Teil des Deckungskapitals unterliegt der Bonusbeitrag sodann den Regeln des Wertsicherungskonzepts nach § 3 Absatz 3. Das garantierte Mindestkapital zum voraussichtlichen Beginn der Renten- zahlung erhöht sich um den mindestkapitalerhöhenden Bonusbeitrag (siehe § 2 Absatz 5). Der mindestkapitalerhöhende Bonusbeitrag wird wie der Bonusbeitrag berechnet, jedoch mit einem Zinssatz von 0,25 Prozent.